Lieferung von Cisco-Netzwerk- und Telekommunikationskomponenten mit Services
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.06.2025
- CPV-Codes
- Netzausrüstung (32420000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 352630-2025
- Verfahrensnummer
- a18a0a8e-3c26-4e7c-9c50-d77f151e31fa
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen in Gießen beschafft im Rahmen von Rahmenvereinbarungen Netzwerk- und Telekommunikationskomponenten des Herstellers Cisco einschließlich Zubehör. Der Umfang umfasst unter anderem Hardware und Software für Netzwerke, Router, WLAN, Firewalls, Videokonferenzanlagen, IP-Telefonie und Zusammenarbeit sowie optionale Wartungs-, Support- und weitere Dienstleistungen. Die Vereinbarung läuft 1080 Tage und begründet keine Abnahmeverpflichtung; die Frist für Angebote endet am 17. Juni 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die ekom21 ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erbringt für ihre Verbandsmitglieder moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten zur Lieferung von Netzwerk- und TK-Komponenten sowie damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Zusatzleistungen einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör des Herstellers Cisco Systems.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Cisco Produkte 2025
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem von Cisco autorisierten Gold Certified-Partner abgeschlossen werden und die Beschaffung unterschiedlichster Netzwerk- und TK-Komponenten des Herstellers Cisco einschließlich Zubehör ermöglichen. Hierbei handelt es sich um Produkte aus Hard- und Software aus dem Netzwerk-, Router-, WLAN-, Firewall-, Videokonferenzanlagen-, IP Telefon- und Collaboration Softwarebereich. Zu diesem Portfolio gehören ebenso die Supportpacks des Herstellers Cisco und des Bieters selbst. Diese können sich in Umfang und Laufzeit generell unterscheiden. Ebenfalls gehört Zubehör der einzelnen Produkte zum Leistungsumfang. Weiterer Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Abruf von Serviceleistungen, insbesondere Systemserviceleistungen (Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung und Support). Für den ausgeschriebenen Auftrag wird neben der konkreten Kundenanfrage auf die jeweilige aktuelle Preisliste des Herstellers - Cisco Global Price List (Cisco GPL) - zwecks Spezifizierung der Produkte und Serviceleistungen sowie des etwaigen Zubehörs Bezug genommen. Die Liste kann nach einfacher Registrierung hier im Internet unter https://tools.cisco.com/lpc/currentPL.faces?localeChanged=en_USeingesehen werden. Insoweit sind die in den Vergabeunterlagen definierten Warenkörbe nur typisierend und nicht abschließend. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von 33.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 8.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen. Der Höchstwert für dieses Los ist auf insgesamt 50.000.000,00 Euro (netto) festgelegt. Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 17.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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LOT-0000 · Cisco Produkte 2025
- Wertungspreis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 495536-2025
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