Lieferung von Beinschutz und Tiefschutz für Herren und Damen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.12.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 280.000 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
- CPV-Codes
- Kampfausrüstung (35812300)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 702434-2024
- Verfahrensnummer
- b5b9875b-e8f5-441e-9577-8737d0d7d187
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft Beinschutz sowie Tiefschutz für Herren und Damen in drei Losen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 280.000 Euro; die Lieferung ist für Berlin vorgesehen. Angebote müssen bis zum 13. Dezember 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Beinschutz und Tiefschutz
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · L1_RV_Beinschutz
Lieferung von Beinschutz
Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · L2_RV_Tiefschutz_Herren
Lieferung von Tiefschutz Herren
Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · L3_Tiefschutz_Damen
Lieferung von Tiefschutz Damen
Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · L1_RV_Beinschutz
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- 50 %
LOT-0002 · L2_RV_Tiefschutz_Herren
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- 50 %
LOT-0003 · L3_Tiefschutz_Damen
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 79716-2025
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