Lieferung von Beinschutz und Tiefschutz für Herren und Damen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.12.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
280.000 EUR
Lose
3
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.11.2024
CPV-Codes
Kampfausrüstung (35812300)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
702434-2024
Verfahrensnummer
b5b9875b-e8f5-441e-9577-8737d0d7d187

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft Beinschutz sowie Tiefschutz für Herren und Damen in drei Losen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 280.000 Euro; die Lieferung ist für Berlin vorgesehen. Angebote müssen bis zum 13. Dezember 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Beinschutz und Tiefschutz

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · L1_RV_Beinschutz

    Lieferung von Beinschutz

    Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · L2_RV_Tiefschutz_Herren

    Lieferung von Tiefschutz Herren

    Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · L3_Tiefschutz_Damen

    Lieferung von Tiefschutz Damen

    Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · L1_RV_Beinschutz

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %

LOT-0002 · L2_RV_Tiefschutz_Herren

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %

LOT-0003 · L3_Tiefschutz_Damen

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend be-schriebenen Systematik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 79716-2025

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