Lieferung von Abfallbehältern mit Transponderchips

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
ASF Logistik GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.04.2024
Bekanntmachungsnummer
193439-2024
Verfahrensnummer
fc693db5-51ce-450e-a1a0-194c499438c1
CPV-Codes
44616200 · Abfalltonnen

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Kurzbeschreibung

Die ASF Logistik GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern aus. Beschafft werden Behälter für Restabfall, Bioabfall, Papier, Pappe und Karton (PPK) sowie Leichtverpackungen (LVP) in verschiedenen Größen von 60 bis 1.100 Litern; einige Bioabfallbehälter müssen mit Eichstrichen versehen werden und alle Behälter mit Transponderchips für ein Identifikationssystem. Der Einsatzort liegt in der Region Schleswig-Holstein (NUTS-Code DEF0C), die Angebotsfrist endet am 30. April 2024 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Um ihren Bestand an Abfallbehältern zu ergänzen, schreibt die ASF Logistik GmbH die Lieferung von Abfallbehältern im Zuge einer Rahmenvereinbarung aus.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · ASF Logistik - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern

    Beim Restabfall sind Behälter der Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l und beim Bioabfall sind Behälter der Größen 120 l und 240 l (wobei einige Behälter mit Eichstrichen zu versehen sind) im Einsatz. Für PPK stehen Behälter der Größen 240 l und 1.100 l, für LVP stehen Behälter der Größen 120 l, 240 l und 1.100 l zur Verfügung. Die Abfuhr erfolgt mittels Identsystem, d. h., alle Behälter sind mit Transponderchips zu versehen (Näheres siehe Vergabeunterlagen).

    Frist: 30.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 343726-2024
Vergleichbare Verfahren279vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag153 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 26 Vergaben

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