Lieferung von Abfallbehältern in verschiedenen Größen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.01.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.12.2024
- CPV-Codes
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- Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter (44610000)
- Abfallsammelbehälter (44613700)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 792819-2024
- Verfahrensnummer
- f2b6d684-9af9-484e-a192-2f17d29ba317
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim beschafft Abfallbehälter mit Fassungsvermögen von 60, 120, 240 und 1.100 Litern. Die Lieferung erfolgt in Chargen, jeweils mit einem Lastkraftwagen-Zug, an vorgegebene Anlieferstellen im Kreisgebiet Heidenheim. Der Lieferzeitraum reicht vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2028; Angebote sind bis zum 27. Januar 2025 um 10:00 Uhr einzureichen.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Lieferung von Abfallbehältern (60 l, 120 l, 240 l und 1.100 l) im Zeitraum vom 01.04.2025 (erster Bestellzeitpunkt) bis zum 31.03.2028 (letzter Liefertermin). - Die Lieferung erfolgt in Chargen (jeweils ein LKW-Zug) zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Kreisgebiet.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Abfallbehältern für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
Siehe Ausführungen im Punkt 2.1.
Frist: 27.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände, inkl. Erklärung zu § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von Abfallbehältern für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände, inkl. Erklärung zu § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 152841-2025
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