Lieferung von 86.000 Paar Laufsocken
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 258.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
- Socken (18317000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 761566-2026
- Verfahrensnummer
- 891da229-87f5-4668-be2e-b038f472c3d0
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb in Hann. Münden beschafft 86.000 Paar Laufsocken nach der technischen Lieferbedingung TL-B 214, Ausgabe 10/2026. Der geschätzte Auftragswert beträgt 258.000 Euro; der Vertragszeitraum läuft bis zum 9. Mai 2029, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten. Die Lieferung ist für Niedersachsen vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf: 86.000 Paar Laufsocken gem. TL-B 214, Ausgabe 10/2026 Vertragszeitraum: bis 09.05.2029; 2 x 12 Monate Option. Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialveträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen. Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 97 Abs. 1 bis 6 GWB, verwiesen. Das Angebot ist elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform, einzureichen. *NTVergG = Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) in der Fassung vom 20.01.2020.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Laufsocke
86.000 Paar Laufsocken gem. TL-B 214, Ausgabe 10/2026
Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von Laufsocke
- Die Bewertung erfolgt durch ein 4-köpfiges Prüfungsgremium. Jedes Mitglied bewertet die Laufsocken anhand der Kriterien gem. Bewertungsmatrix. Der Grenznutzen liegt bei 60 % (420 Punkte). Wenn dieser nicht erreicht wird, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- 70 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
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