Lieferung von 10 bis 20 vollelektrischen Solo-Niederflurbussen mit 300 km Reichweite
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- wupsi GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- CPV-Codes
- Elektrobusse (34144910)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 756454-2025
- Verfahrensnummer
- ddae8f52-cde0-4ffa-ac17-4f0b9c4f71c6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die wupsi GmbH aus Leverkusen beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags mindestens 10 und höchstens 20 rein batterieelektrische Solo-Niederflurbusse mit einer Mindestreichweite von 300 Kilometern. Zunächst werden genau 10 Fahrzeuge abgerufen, die bis zum 15. Dezember 2026 geliefert und nach einem Probebetrieb abgenommen werden müssen; bis zu 10 weitere Busse können optional bis zum 31. Dezember 2026 bestellt werden. Angebote müssen bis zum 12. Dezember 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden, wobei die Vergabe unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung und einer Gremienzustimmung steht.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist ein Rahmenvertrag über bis zu 20 rein batterieelektrisch betriebene Solo-Niederflur-Elektrobusse. Mit dem Zuschlag wird eine Erstabnahmemenge von genau 10 Solo-Niederfluromnibussen abgerufen, die zwingend bis zum 15.12.2026 zu liefern und (nach Probebetrieb) einer Abnahme zuzuführen ist. Hintergrund für diese Frist sind Fördermittel, die beim Bundesverkehrsministerium beantragt wurden. Ein Förderbescheid steht noch aus, der Fördermittelgeber hat allerdings bekundet, dass ein Bewilligungszeitraum längstens bis zum 31.12.2026 festgelegt werden wird, sodass für eine rechtzeitige Projektumsetzung die vorgenannte Frist notwendig ist. Weitere bis zu 10 Fahrzeuge können optional bis zum 31.12.2026 abgerufen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Besonders weist die Auftraggeberin darauf hin, dass alle Anforderungen der EU-Verordnung 2019/2144 im Hinblick auf die Cybersicherheit erfüllt sein müssen. Die Auftraggeberin weist auf folgendes besonders hin: Für den Fall, dass die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, bleibt vorsorglich die Aufhebung des Verfahrens vorbehalten. Ebenso steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Gremienzustimmung, die in der 2. Dezemberwoche eingeholt werden soll. Mit dem Angebot ist eine Angabe zu den Warenanteilen gem. § 55 Abs. 1 SektVO vorzulegen; die Auftraggeberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von ihren Rechten aus § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch machen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von bis zu 20 und mindestens 10 vollelektrisch betriebenen Solo-Niederfluromnibussen nach Maßgabe des Lastenheftes mit einer Mindestreichweite von 300 Kilometern
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist ein Rahmenvertrag über bis zu 20 rein batterieelektrisch betriebene Solo-Niederflur-Elektrobusse. Mit dem Zuschlag wird eine Erstabnahmemenge von genau 10 Solo-Niederfluromnibussen abgerufen, die zwingend bis zum 15.12.2026 zu liefern und (nach Probebetrieb) einer Abnahme zuzuführen ist. Hintergrund für diese Frist sind Fördermittel, die beim Bundesverkehrsministerium beantragt wurden. Ein Förderbescheid steht noch aus, der Fördermittelgeber hat allerdings bekundet, dass ein Bewilligungszeitraum längstens bis zum 31.12.2026 festgelegt werden wird, sodass für eine rechtzeitige Projektumsetzung die vorgenannte Frist notwendig ist. Weitere bis zu 10 Fahrzeuge können optional bis zum 31.12.2026 abgerufen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Besonders weist die Auftraggeberin darauf hin, dass alle Anforderungen der EU-Verordnung 2019/2144 im Hinblick auf die Cybersicherheit erfüllt sein müssen. Die Auftraggeberin weist auf folgendes besonders hin: Für den Fall, dass die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, bleibt vorsorglich die Aufhebung des Verfahrens vorbehalten. Ebenso steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Gremienzustimmung, die in der 2. Dezemberwoche eingeholt werden soll. Mit dem Angebot ist eine Angabe zu den Warenanteilen gem. § 55 Abs. 1 SektVO vorzulegen; die Auftraggeberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von ihren Rechten aus § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch machen.
Frist: 12.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben, Formblatt E1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Außerdem ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt E2, erforderlich. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Wie bereits an anderer Stelle beschrieben ist die vorliegende Beschaffung besonders zeitkritisch. Bieter können sich daher nicht darauf verlassen, dass fehlende/unvollständige Unterlagen nachgefordert werden. Eine Nachforderung ist nicht ausgeschlossen; die Auftraggeberin behält sich allerdings vor, von einer Nachforderung aus zeitlichen Gründen abzusehen oder aber kurze Fristen von 2-3 Kalendertagen für die Vervollständigung der Unterlagen zu setzen. Aus diesen Gründen kommt auch eine Verlängerung der Angebotsfrist grundsätzlich nicht in Betracht.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben, Formblatt E1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Außerdem ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt E2, erforderlich. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Wie bereits an anderer Stelle beschrieben ist die vorliegende Beschaffung besonders zeitkritisch. Bieter können sich daher nicht darauf verlassen, dass fehlende/unvollständige Unterlagen nachgefordert werden. Eine Nachforderung ist nicht ausgeschlossen; die Auftraggeberin behält sich allerdings vor, von einer Nachforderung aus zeitlichen Gründen abzusehen oder aber kurze Fristen von 2-3 Kalendertagen für die Vervollständigung der Unterlagen zu setzen. Aus diesen Gründen kommt auch eine Verlängerung der Angebotsfrist grundsätzlich nicht in Betracht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 27491-2026
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