Lieferung und Montage eines Magnetresonanztomographen mit Kabine und Quenchrohr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.08.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt München 2
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- CPV-Codes
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- Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte (33113000)
- Maschinentechnische Installationen (45350000)
- Installation von medizinischen Einrichtungen (51410000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 469642-2026
- Verfahrensnummer
- c9e9be7f-d6c3-4e7a-b5f5-9d67bf9ab735
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt München 2 beschafft für ein Bauvorhaben in München einen Magnetresonanztomographen (MRT) samt Hochfrequenzkabine und Quenchrohr. Zum Auftrag gehören die Lieferung und Montage der drei Komponenten; Angebote können bis zum 10. August 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
KUM GH, 22010 EKZ Hauner+Rechenzentr. Lieferung und Montage von 1 Magnetresonanztomograph, 1 HF-Kabine und Quenchrohr
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Magnetresonanztomograph MRT
KUM GH, 22010 EKZ Hauner+Rechenzentr. Lieferung und Montage von 1 Magnetresonanztomograph, 1 HF-Kabine und Quenchrohr
Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 707686-2026
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