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Lieferung und Betreuung mechatronischer und mechanischer Schließanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.03.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schlösser, Schlüssel und Scharniere (44520000)
  • Elektronisches Sicherheitsschloss (44521120)
  • Verschlüsse, Teile von Schlössern und Schlüssel (44522000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
134810-2026
Verfahrensnummer
d92fe609-a590-457c-bbb2-73a453592dd6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH beschafft ab dem 1. September 2026 Komponenten für mechatronische und mechanische Schließanlagen zur Sicherung von Netzstationen, Kundenstationen sowie weiteren Betriebs- und Organisationsbereichen im Berliner Mittel- und Niederspannungsnetz. Zum Lieferumfang gehören unter anderem Schließzylinder, Vorhängeschlösser, Schlüssel, Programmiergeräte und Schränke; außerdem sind die Verwaltungssoftware CLIQ Web Manager, zugehörige Datenbanken und Schnittstellen zu betreuen sowie Wartung, Support, Lizenzmanagement und Dokumentation zu erbringen. Optional kann eine Planungsleistung zur Erweiterung des Schließgruppenkonzepts angeboten werden; die Frist endet am 30. März 2026.

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Leistungsbeschreibung

Zur Objektsicherung der Betriebsanlagen des Verteilungsnetzes in der Mittel- und Niederspannung tauscht die Stromnetz Berlin GmbH (SNB) die bestehende Schließanlage aus. Der Austausch der noch teilweise vorhandenen mechanischen Schließanlage durch ein mechatronisches System hat bereits begonnen. Im Zuge dessen kamen Komponenten des Herstellers ASSA ABLOY GmbH zum Einsatz. Zur Verwaltung der bereits in Teilen neu installierten Schließanlage nutzt die SNB die Verwaltungssoftware CLIQ Web Manager (CWM). Der Hauptvergabegegenstand besteht darin, ab dem 01.09.2026 die SNB‑Netzstationen, die Kundenstationen sowie weitere Organisations- und Betriebsbereiche im Bereich der Mittel- und Niederspannung unter Berücksichtigung ausreichender Reserven mit der Lieferung von ASSA‑ABLOY‑Schließanlagenkomponenten (mechatronisch und mechanisch) zu versorgen. Hierzu zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – Schließzylinder verschiedener Typen, Zylinderverlängerungen, Vorhängeschlösser, Spezialzylinder, Schlüssel, Programmierschlüssel, Programmiergeräte, Schlüsselschränke sowie Schubladenschränke. Weiterhin ist die Verwaltungssoftware des Auftraggebers zu betreuen. Weitere Leistungsumfänge sind insbesondere – jedoch nicht abschließend – die Bereitstellung und Pflege von Datenbanken, die Implementierung von Schnittstellen, die Wartung der Software, das Lizenzmanagement, die Bereitstellung einer telefonischen Supportfunktion (Servicekonzept für die Softwarewartung), die Softwarepflege und das Life‑Cycle‑Management sowie die Lieferung einer mängelfreien Dokumentation. Ein optionaler Vergabegegenstand ist die Abfrage eines Pauschalpreises für eine Planungsleistung zur Erweiterung des Schließgruppenkonzeptes. Die geschätzten Mengen bzw. Volumina sowie die Höchstmengen bzw. Höchstvolumina bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen sind dem Vergabedokument Anhang 17 – Lastenheft ZKS 2026 in Verbindung mit Anhang 16 – Preisblatt ZKS 2026 zu entnehmen. Die Vergabedokumente der Anhänge 16 und 17 erhalten nur diejenigen Bewerber, die eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Formblatt 09) einreichen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · RV Zutrittskontrollsystem MS/NS

    Zur Objektsicherung der Betriebsanlagen des Verteilungsnetzes in der Mittel- und Niederspannung tauscht die Stromnetz Berlin GmbH (SNB) die bestehende Schließanlage aus. Der Austausch der noch teilweise vorhandenen mechanischen Schließanlage durch ein mechatronisches System hat bereits begonnen. Im Zuge dessen kamen Komponenten des Herstellers ASSA ABLOY GmbH zum Einsatz. Zur Verwaltung der bereits in Teilen neu installierten Schließanlage nutzt die SNB die Verwaltungssoftware CLIQ Web Manager (CWM). Der Hauptvergabegegenstand besteht darin, ab dem 01.09.2026 die SNB‑Netzstationen, die Kundenstationen sowie weitere Organisations- und Betriebsbereiche im Bereich der Mittel- und Niederspannung unter Berücksichtigung ausreichender Reserven mit der Lieferung von ASSA‑ABLOY‑Schließanlagenkomponenten (mechatronisch und mechanisch) zu versorgen. Hierzu zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – Schließzylinder verschiedener Typen, Zylinderverlängerungen, Vorhängeschlösser, Spezialzylinder, Schlüssel, Programmierschlüssel, Programmiergeräte, Schlüsselschränke sowie Schubladenschränke. Weiterhin ist die Verwaltungssoftware des Auftraggebers zu betreuen. Weitere Leistungsumfänge sind insbesondere – jedoch nicht abschließend – die Bereitstellung und Pflege von Datenbanken, die Implementierung von Schnittstellen, die Wartung der Software, das Lizenzmanagement, die Bereitstellung einer telefonischen Supportfunktion (Servicekonzept für die Softwarewartung), die Softwarepflege und das Life‑Cycle‑Management sowie die Lieferung einer mängelfreien Dokumentation. Ein optionaler Vergabegegenstand ist die Abfrage eines Pauschalpreises für eine Planungsleistung zur Erweiterung des Schließgruppenkonzeptes. Die geschätzten Mengen bzw. Volumina sowie die Höchstmengen bzw. Höchstvolumina bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen sind dem Vergabedokument Anhang 17 – Lastenheft ZKS 2026 in Verbindung mit Anhang 16 – Preisblatt ZKS 2026 zu entnehmen. Die Vergabedokumente der Anhänge 16 und 17 erhalten nur diejenigen Bewerber, die eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung (Formblatt 09) einreichen.

Anforderungen an deinen Betrieb

sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 575073-2026

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