Leasing von Warnschutzkleidung mit Beschaffung, Reinigung und Instandhaltung
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Originalbekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 658815-2026
- Verfahrensnummer
- d2e99088-5177-4bae-a4d9-2c946186947d
- CPV-Codes
Abholdienst für Wäsche (98311000); Betrieb von Wäschereien (98311200); Textilreinigung (98312000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund sucht einen Anbieter für die Beschaffung, Reinigung und Instandhaltung von Warnschutzkleidung als persönliche Schutzausrüstung (PSA). Der Rahmenvertrag betrifft die Region Dortmund und ist auf 2.190 Tage angelegt. Die Angebotsfrist endet am 26. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um den Abschluss eines Leasingvertrages über die Beschaffung, Reinigung und Instandhaltung von PSA Warnschutz gemäß Leistungsbeschreibung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Leasing von Arbeitsschutzkleidung
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um den Abschluss eines Leasingvertrages über die Beschaffung, Reinigung und Instandhaltung von PSA Warnschutz gemäß Leistungsbeschreibung
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag Leasing von Arbeitsschutzkleidung
- Die ökologischen Auswirkungen des angewandten Waschverfahrens und der zugehörigen Technik werden im Rahmen der Wertung beachtet. Dazu ist das verwendete Waschverfahren zu beschreiben und ökologisch wertvolle Vorteile sind herauszustellen. Bspw. kann angegeben werden, welche Waschmittel / Waschchemie verwendet wird, die Höhe des Wasserverbrauchs pro Kg Wäsche, die Höhe des Stromverbrauchs pro Kg Wäsche bzw. welches Reinigungsmethode angewandt wird und ob die eingesetzten Mittel biologisch abbaubar sind. Entsprechende Zertifikate und Nachweise sind einzureichen. Auf die Angebote mit einem plausiblen Konzept, dass bei den Reinigungsabläufen auf die ökologischen Auswirkungen geachtet wird, wird ein Wertungsvorteil gewährt. Die Nettogesamtangebotssumme wird in diesen Fällen um 3% reduziert. In den Fällen, in denen sich ein Konzept objektiv besonders von den übrigen Konzepten absetzt, wird die Nettogesamtangebotssumme um 6% reduziert. Der reduzierte Angebotswert wird entsprechend im Rahmen der preislichen Wertung berücksichtigt.
- 30 %
- - 40% Bedienerfreundlichkeit des Webportals über die Verwaltung der Kleidung - 60% Tragekomfort, mit Vorstellung der Kleidung und einem Tragetest über maximal 5 Tage
- 50 %
- - 50% Darstellung des Servicekonzepts und der Organisationsstruktur - 50% % Kundenspezifische Bearbeitung der Wäsche.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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