Leasing von Warnschutzkleidung einschließlich Reinigung, Reparatur und Instandhaltung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.600.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Berufskleidung (18110000)
  • Arbeitsbekleidung (18113000)
  • Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien (50830000)
  • Reinigungsdienste (90910000)
Bekanntmachungsnummer
191665-2026
Verfahrensnummer
8b711361-e54e-469c-aad1-5adfd1062007

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beschafft für rund 1.550 Beschäftigte im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie etwa 100 Beschäftigte im Innendienst Warnschutzkleidung im Leasingverfahren. Der Auftrag umfasst Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzüge, Poloshirts und Shirts sowie deren Abholung, Reinigung, Reparatur, Prüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 und gegebenenfalls Austausch; zusätzlich wird bereits vorhandene Schutzbekleidung des Landesbetriebs gereinigt, repariert und auf ihren Zustand geprüft. Die Leistung ist für Standorte in Niedersachsen vorgesehen, hat eine Laufzeit von 720 Tagen, ein geschätztes Volumen von 3,6 Millionen Euro und die Angebotsfrist endet am 20. April 2026 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Für die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug sowie Kurzarm-Poloshirts und Langarm-Shirts) für die rund 1.550 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 100 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Die Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 muss soweit vom Bieter angeboten und von der Vergabestelle bezuschlagt auch in weiblicher Passform zur Verfügung gestellt werden. Für die derzeit ca. 50 weiblichen Beschäftigten kann auch eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Weiterhin umfasst der Auftrag die Reinigung und Reparatur der sich im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedenste Schutzbekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller aus unterschiedlichen Materialien). Hierfür gibt es keine regelmäßigen Waschzyklen. Eine Bewertung des Zustands soll aber auch hier erfolgen. Diese Bekleidungsteile verbleiben aber auch zukünftig im Eigentum der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung

    Für die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug sowie Kurzarm-Poloshirts und Langarm-Shirts) für die rund 1.550 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 100 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweiligen Kleidungsstückes enthalten. Die Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 muss soweit vom Bieter angeboten und von der Vergabestelle bezuschlagt auch in weiblicher Passform zur Verfügung gestellt werden. Für die derzeit ca. 50 weiblichen Beschäftigten kann auch eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Weiterhin umfasst der Auftrag die Reinigung und Reparatur der sich im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedenste Schutzbekleidungsteile unterschiedlicher Hersteller aus unterschiedlichen Materialien). Hierfür gibt es keine regelmäßigen Waschzyklen. Eine Bewertung des Zustands soll aber auch hier erfolgen. Diese Bekleidungsteile verbleiben aber auch zukünftig im Eigentum der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Preises (Gesamtsumme aus Pos 1 bis 4c des Angebotsvordruckes). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 350 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
35 %
Unterkriterium 1: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung. Fehlen die Muster oder werden die Bekleidungsteile mit mangelhaft oder schlechter bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt für jedes Kleidungsstück einzeln durch eine Jury aus drei Mitgliedern, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertungen vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) für alle Bekleidungsteile ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Jurymitglied 1 vergibt für das Kurzarm-Poloshirt im Unterkriterium "Erster Eindruck+Optik" die Schulnote Gut/10 Punkte. Diese Punkte werden mit dem Faktor 9,9 multipliziert. Die Summe der Ergebnisse aller Einzelbewertungen der Jurymitglieder wird durch die Anzahl der Jurymitglieder und Anzahl der Bekleidungsteile dividiert und dieses Ergebnis ist maßgeblich für die Bewertung. Die Bewertung sämtlicher Bekleidungsteile erfolgt analog wie vor beschrieben. Unterkriterium 2: Die Punktevergabe zu diesem Unterkriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Musterbekleidung (Poloshirts und Langarm-Shirts). Fehlen die Muster oder werden diese im Durchschnitt mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Bewertung erfolgt anhand des Bauwollanteils für das jeweilige Kleidungsstück. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Es werden im Unterkriterium "Baumwollanteil" für das Kurzarm-Poloshirt 90,75 Punkte und für das Langarm-Shirt 36,3 Punkte vergeben. Diese Punkte werden addiert und anschließend durch 2 dividiert. Der ermittelte Wert 63,525 wird kaufmännisch auf 63,53 gerundet. Der gerundete Wert stellt das Ergebnis dieser Bewertung für das genannte Unterkriterium dar. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen
33 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Angaben zur weiblichen Passform im Angebotsvordruck zu den jeweiligen Bekleidungsteilen. Hinweis: Der Preis für die weibliche Passform darf den Preis für die männliche Passform / Unisex um maximal 30 % übersteigen. Bekleidungsteile in weiblicher Passform, welche diese Grenze überschreiten, erhalten im Rahmen der Angebotswertung 0 Punkte. Ein Ausschluss erfolgt nicht. Nähere Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
22 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der eingereichten Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit/zum Recycling. Fehlt die Eigenerklärung, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium. Ein Ausschluss erfolgt bei 0 Punkten nicht.
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 434673-2026

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