Leasing von Fahrrädern und Spezialrädern für Mitarbeitende
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- DAK-Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
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- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000)
- Finanzierungs-Leasing (66114000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 759352-2026
- Verfahrensnummer
- 7e16efa6-6bb3-4718-8556-d6235a4bd59f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die DAK-Gesundheit schreibt ein Dienstrad-Leasing für bestellberechtigte Mitarbeitende aus. Bereitgestellt werden sollen Fahrräder, Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h und Spezialräder zur dienstlichen und privaten Nutzung; der Auftrag umfasst außerdem Versicherungs-, Service- und Abwicklungsleistungen im gesamten Bundesgebiet. Die Vertragsdauer beträgt 1080 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt die DAK-G ihren bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - oder ein Spezialrad (wie Dreirad, Tandem, Rollstuhlfahrrad und E-Bike für Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen (im Folgenden: Fahrrad") zur überwiegend privaten, aber auch dienstlichen Nutzung zur Verfügung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende der DAK-Gesundheit
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an die Mitarbeitenden der DAK-G im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen gemäß den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen. (a) Dies betrifft insbesondere Abwicklung der Bestell-, Beendigungs-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Koordinierung und Management der Beziehungen/Leistungen, Inspektionsleistungen sowie - als rein optionale Leistungen - Instandhaltungsleistungen (Verschleißreparaturen). (b) Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit zwingend ein deutschlandweites Netz mit min. 5.000 stationären Fahrrad-Fachhändlern (Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung) sicherstellen, so dass alle Mitarbeitenden der DAK-G im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen geeigneten Fahrradhändler aufsuchen und sich ein Fahrrad aussuchen können, welches die DAK-G sodann leasen kann ["Muss"]. Zusätzlich kann der Auftragnehmer auch Online-Fachhändler anbieten [freiwillig/"kann"]; diese zählen nicht bei der verpflichtenden Zahl von min. 5.000 stationären Fahrrad-Fachhändlern mit. (c) Der Auftragnehmer stellt der DAK-G für die Durchführung/Abwicklung des Dienstradleasings ein Onlineportal zur Verfügung, welches die Vorgaben der Leistungsbeschreibung einhält. Das eingesetzte Onlineportal muss während der gesamten Vertragslaufzeit zwingend den schriftlichen Darstellungen des Auftragnehmers zum Onlineportal inkl. dem Onlineportal in Form des Testzugangs, welche mit dem Angebot eingereicht bzw. zur Verfügung gestellt wurden, entsprechen. (d) Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die Leistungsausführung im Einklang mit allen gesetzlichen, behördlichen und sonstigen rechtlichen Regelungen steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sein, muss er die DAK-G unverzüglich informieren. Die Parteien stimmen sich dann einvernehmlich über das weitere Vorgehen ab. Voranstehendes gilt insbesondere, wenn die Erlaubnis nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG nicht mehr vorliegt. (e) Einzelheiten zu Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) sowie dem Preisblatt (Anlage B3). (2) Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Dienstleister/Auftragnehmer (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann ein Dienstleister sein, der selbst Leasinggeber ist oder ein Leasingunternehmen als Nachunternehmen (sog. Dritter iSv. § 12) einbindet. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, die aus einem Dienstleister und einem Leasingunternehmen besteht. Die DAK-G als Auftraggeberin schließt folgende Verträge/Vereinbarungen: (a) Dienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Dienstradleasings mit dem Auftragnehmer, (b) Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern als Grundlage für die Einzelleasingverträge mit dem Auftragnehmer [sofern der Auftragnehmer selbst Leasinggeber ist oder im Falle einer Bietergemeinschaft] bzw. mit dem vom Auftragnehmer eingebundenen Nachunternehmer [wenn Leasinggeber der Nachunternehmer des Auftragnehmers ist]. (3) Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Dienstleister/Auftragnehmer (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) beauftragt werden. Der Auftragnehmer kann ein Dienstleister sein, der selbst Leasinggeber ist oder ein Leasingunternehmen als Nachunternehmen (sog. Dritter iSv. § 12) einbindet. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, die aus einem Dienstleister und einem Leasingunternehmen besteht. Die DAK-G als Auftraggeberin schließt folgende Verträge/Vereinbarungen: (a) Dienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Dienstradleasings mit dem Auftragnehmer, (b) Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern als Grundlage für die Einzelleasingverträge mit dem Auftragnehmer [sofern der Auftragnehmer selbst Leasinggeber ist oder im Falle einer Bietergemeinschaft] bzw. mit dem vom Auftragnehmer eingebundenen Nachunternehmer [wenn Leasinggeber der Nachunternehmer des Auftragnehmers ist]. (4) Da die tatsächliche Menge während der Vertragslaufzeit vom tatsächlichen Bedarf der Mitarbeitenden der DAK-G abhängig ist, wird eine Abnahmemenge überhaupt bzw. in einem bestimmten Umfang nicht garantiert. Insofern besteht keine Abnahmeverpflichtung der DAK-G bzw. ihrer Mitarbeitenden überhaupt bzw. in einem bestimmten Umfang und im Falle des Nichtabrufs bzw. des Unterschreitens der geschätzten Menge kein Vergütungs- oder sonstiger Entschädigungs-/Ausgleichsanspruch des Auftragnehmers.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026| Anschreiben | 545 KB | |
| Sonstiges | 142 KB | |
| Formular | 69 KB | |
| Formular | 87 KB | |
| Sonstiges | 143 KB | |
| Vertragsbedingungen | 49 KB | |
| Vertragsbedingungen | 127 KB | |
| Sonstiges | 47 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 314 KB | |
| Anschreiben | 94 KB | |
| Sonstiges | 16 KB | |
| Sonstiges | 243 KB | |
| Sonstiges | 114 KB | |
| Sonstiges | 798 KB | |
| Formular | 474 KB | |
| Sonstiges | 358 KB | |
| Formular | 62 KB |
Anforderungen
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