Lastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und Winterdienststreuer

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Gemeinde UnterföhringProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
583219-2026
Verfahrensnummer
26a384f7-a5c3-479f-a816-ba1555ed7df9
CPV-Codes
34000000 · Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke; 34139000 · Fahrgestelle; 34143000 · Fahrzeuge für den Winterdienst; 34144700 · NutzfahrzeugeMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Unterföhring beschafft für ihren Bauhof einen Lastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und einen Aufbaustreuer für den Winterdienst. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: das Fahrgestell mit Anbauteilen sowie den Winterdienststreuer. Die Bewertung erfolgt nach Preis (40 Prozent) und Qualität (60 Prozent), wobei Qualitätsmerkmale wie LED-Beleuchtung und Luftfederung berücksichtigt werden. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt für ihren Bauhof einen Lastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und einen Aufbaustreuer für den Winterdienst zu beschaffen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · LKW mit Anbauteilen

    Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt für ihren Bauhof einen Lastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und einen Aufbaustreuer für den Winterdienst zu beschaffen.

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Winterdienststreuer

    Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt für ihren Bauhof einen Lastkraftwagen mit Wechselsystem, Kran und einen Aufbaustreuer für den Winterdienst zu beschaffen.

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bieter anfordern, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. ******************* Diese Nachforderungsmöglichkeit betrifft alle Anforderungen der Vergabeunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nachweise zur Eignung. Außerdem kann der Auftraggeber auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. ******************* Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Reicht ein Bieter die geforderten Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. ******************* Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen besteht nicht. ******************* Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · LKW mit Anbauteilen

Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine li-neare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
40 %
Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus den Punkten der Unterkriterien * ** Fahrgestell: * Beleuchtung LED vorhanden: ja = 10 Punkte, ansonsten 0 Punkte * Luft-Federung vorhanden: ja = 10 Punkte, ansonsten 0 Punkte * Automatik-, Wandlergetriebe vorhanden: ja = 10 Punkte, ansonsten 0 Punkte * Sicherheitsfahrerhaus ECR 29-3 vorhanden: ja = 10 Punkte, ansonsten 0 Punkte ** Wechselsystem: * Konuslagerung vorhanden: ja = 10 Punkte, ansonsten 0 Punkte Eine genaue Übersicht kann dem Dokument „Wertungsmatrix“ entnommen werden.
60 %

LOT-0002 · Winterdienststreuer

Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine li-neare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
100 %

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
AWAS_Einverständniserklärung Veröffentlichung Auftragswert_EU.pdfFormular -
AWAS_Handlungshinweise.pdfSonstiges -
AWAS_Weitere Teilnahme- und Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen -
AWAS_Wertungsmatrix.pdfSonstiges -
eForm_16_24814.pdfSonstiges -
Fragen und Antworten KatalogSonstiges -
L_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LD_zu_Bekanntm_0726a.pdfFormular -
Leistungsbeschreibung_LKW_Unterföhring.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Los_1_Fahrgestell_Kran_Wechselsystem_nur avasign.xlsxSonstiges -
Los_2_Streuautomat_nur avasign.xlsxSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 21.08.2026 (PDF)Sonstiges -
127a_Ergänzung Erklärung Bezug Russland.pdfFormular -
1232EU_Bekanntmachung_Inland-1118.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bieter anfordern, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. ******************* Diese Nachforderungsmöglichkeit betrifft alle Anforderungen der Vergabeunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nachweise zur Eignung. Außerdem kann der Auftraggeber auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. ******************* Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Reicht ein Bieter die geforderten Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. ******************* Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen besteht nicht. ******************* Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren274vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag122 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 15 Vergaben

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