Lagerung, Transport sowie Auf- und Abbau von Absperrelementen bei Veranstaltungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 340.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ESO Stadtservie GmbH
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- CPV-Codes
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- Not- und Sicherheitsausrüstungen (35100000)
- Lagerung und Lagerhaltung (63120000)
- Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200)
- Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen (75240000)
- Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit (75241000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 846971-2025
- Verfahrensnummer
- 75fbd07c-d7b2-4871-ba75-a1a3d55a823b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die ESO Stadtservie GmbH aus Offenbach am Main beschafft die dauerhafte und sichere Lagerung von 14 Absperrelementen des Typs ARMIS ONE, 30 ARMIS GO und 30 CitySafe sowie deren Transport, Auf- und Abbau. Die Leistungen werden für drei Veranstaltungen der Stadt Offenbach am Main benötigt: das Lichterfest, das Kulturfest der Nationen und das Mainuferfest. Der geschätzte Auftragswert beträgt 340.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 19. Januar 2026 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Lagerung von Absperrelementen sowie Auf- und Abbau bei Veranstaltung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lagerung von Absperrelementen sowie Auf- und Abbau bei Veranstaltung340.000 EUR
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll sichergestellt werden, dass die im Eigentum der ESO-Stadtservice stehenden Absperrelemente (14 ARMIS ONE, 30 ARMIS GO, 30 CitySafe) dauerhaft und sicher gelagert werden. Darüber hinaus soll deren Transport, Auf- und Abbau, gemäß dem jeweiligen Sicherheitskonzept an den drei von der Stadt Offenbach am Main ausgeführten Veranstaltungen (Lichterfest, Kulturfest der Nationen und Mainuferfest) sichergestellt werden. Ebenfalls für die regelmäßig in Offenbach stattfindenden weiteren 9 jährlichen stadtnahe Veranstaltungen (Offenbacher Woche, Main Matsuri Japan Festival, Offenbacher Weihnachtsmarkt, Bieberer Fastnachtsumzug, Bürgeler Kappenfahrt, Offenbacher Volksfest, Bieberer Markt, Bürgeler Markt, Oktoberfest) -nachfolgend als stadtnahe Veranstaltungen- soll der Auftragnehmer die Absperrelemente samt der für diese notwendige Logistik vorhalten und kostengünstig anbieten, wenn sie spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung von dem jeweiligen Veranstalter angefragt und beauftragt werden. In der Zeit, in der die Absperrelemente nicht für eine der oben genannten Veranstaltungen benötigt werden, kann der Auftragnehmer die Absperrelemente für andere Veranstaltungen im Freien nutzen und zusammen mit seinen Dienstleistungen anbieten. In diesem Falle ist der Auftraggeber prozentual an dem Gewinn aus den Mieterträgen des Auftragnehmers zu beteiligen. Der Auftragnehmer hat, folgende Leistungen für den Auftraggeber und/ oder für den jeweiligen Veranstalter zu erbringen: • Lagerung von im Eigentum des Auftraggebers stehenden Absperrelementen (14 ARMIS ONE, 30 ARMIS GO, 30 CitySafe); • Vorhaltung der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Absperrelementen bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, soweit die Leistungen von dem jeweiligen Veranstalter angefragt werden; • An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau nebst Vorhaltung am Veranstaltungsort, Wartung und Instandsetzung bei stadteigenen oder stadtnahen, o.g. Veranstaltungen, insbesondere bei Veranstaltungen und Umzügen im Freien, gemäß den jeweiligen Anforderungen des Veranstalters, bzw. des Sicherheitskonzeptes; • Regelmäßige oder anlassbezogene Wartung und Reparatur von Kleinstschäden in einem Umfang bis 500 € pro Jahr. • Organisation, Koordinierung und Durchführung der Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftragnehmers gegenüber den jeweiligen Veranstaltern. • Die Absperrelemente sind nach jedem Einsatz fach- und sachgerecht zu reinigen, bevor sie eingelagert werden. • Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer für die Lagerung der Absperrmaterialien gegen Feuer und Einbruchdiebstahl. Sowie alle weiteren gesetzlichen verpflichteten Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstaltungsversicherungsschutz wird durch den jeweiligen Veranstalter abgeschlossen. • Bei den stadteigenen oder stadtnahen Veranstaltungen ist es dem Auftragnehmer untersagt, für die Absperrelemente einen Mietzins zu verlangen. Hier werden lediglich die Kosten für die Logistik rund um den Transport und Auf- und Abbau nach dem hier vorliegenden Vertrag bei dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt. Bei allen weiteren Veranstaltungen muss der Auftragnehmer neben seinen Dienstleistungen folgende Mietzinsen für die Absperrelemente berechnen: AMIS ONE pro Tag und Stück 300 € netto AMIS GO und oder CitySafe pro Tag und Stück 150 € netto Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber mit 70% an den Mieterträgen beteiligen und diese am Ende eines jeden Jahres an den Auftraggeber auskehren. Der Aufragnehmer hat die Abrechnungen gegenüber dem jeweiligen Veranstalter auf Verlangen des Auftraggebers offenzulegen. • Verkehrssicherung inkl. Sicherung der Absperrelemente und Beschilderung: Der Auftragnehmer hat bei stadteigene und stadtnahen Veranstaltungen Sorge für die straßenordnungskonforme Verkehrssicherung inklusive der erforderlichen Halteverbots-Beschilderung gemäß der von dem jeweiligen Veranstalter eingeholten verkehrsrechtlichen Anordnung der von ihm aufgestellten Absperrungen zu tragen, um eine Gefahr für Dritte auszuschließen. Die Verkehrssicherung inklusive der erforderlichen Halteverbots-Beschilderung ist aufzubauen, vorzuhalten, zu warten, instand zu setzen und abzubauen. Die Materialien hierzu werden nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die entstehenden Mietkosten für das Verkehrssicherungsmaterial sind mit dem jeweiligen Veranstalter direkt abzurechnen. Zudem hat der Auftragnehmer erforderliche Hinweis- und Informationsschilder anzubringen. Bei Leistungserbringung für Dritte, hat der Auftragnehmer die Erforderlichkeit der Verkehrssicherung mit dem jeweiligen Veranstalter vor Leistungserbringung abzuklären und entsprechend umzusetzen.
Frist: 19.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
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1 Eintrag- 10.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 95531-2026
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