Küchentechnische Anlagen für die Grundschule Bierden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 815507-2025
- Verfahrensnummer
- 3eb00a1e-1a16-434d-9004-cf429afd8e6b
- CPV-Codes
- 45200000 · Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Achim schreibt die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Ausstattung der neuen Mensaküche. Das Vergabeverfahren erfolgt im offenen Verfahren.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden Küchentechnische Anlagen für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa in Achim. Auftraggeber ist die Stadt Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Küchentechnische Anlagen - Umbau und Erweiterung GS Bierden
Küchentechnische Anlagen für die Erweiterung der Grundschule Bierden
Frist: 23.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
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LOT-0001 · Küchentechnische Anlagen - Umbau und Erweiterung GS Bierden
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 378420-2026
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Niedersachsen- Rahmenvertrag für diverse Kleinstarbeiten beim Umbau und der Sanierung der Grundschule HeeßenHohenhaus Bauunternehmen GmbHLandkreis Schaumburg - VergabestelleStadthagen, Deutschland50 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.03.2026noch 10 Monate01.08.2027
- Bau eines passiven FTTB/H-Glasfasernetzes im Landkreis FrieslandSPIE Infratech GmbHBreitbandfördergesellschaft Friesland mbHJever, Deutschland9,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.05.2026noch 20 Monate13.05.2028
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2025 · 13 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DSDussmann Service Deutschland GmbH | 1 | 17.06.2026 | 580 Tsd. € |
| DHDieter Holschbach GmbH | 1 | 29.05.2026 | 116 Tsd. € |
| MSMalerbetrieb Siko GmbH | 1 | 11.05.2026 | 130 Tsd. € |
| KGKubus GmbH | 1 | 08.05.2026 | 90 Tsd. € |
| BCBrauns Control GmbH | 1 | 30.04.2026 | 103 Tsd. € |
| SASTRABAG AG Direktion Nord | 1 | 24.04.2026 | 996 Tsd. € |
| TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 1 | 30.03.2026 | 83 Tsd. € |
| PGPlattner GmbH & Co. KG | 1 | 24.03.2026 | 251 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 23.07.2026 | Unterhaltsreinigung für die Achimer Bäder | Offen | - | - |
| 13.07.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Vergeben | DSDussmann Service Deutschland GmbH | 580 Tsd. € |
| 27.04.2026 | Lieferung von Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten und Krippen | Offen | - | - |
| 20.04.2026 | Außenanlagen mit Entwässerung für Mensa-Neubau der IGS Achim | Vergeben | - | - |
| 20.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | DHDieter Holschbach GmbH | 116 Tsd. € |
| 20.02.2026 | Gebäudeautomation für die Erweiterung der Grundschule Bierden | Vergeben | BCBrauns Control GmbH | 103 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa | Vergeben | KGKubus GmbH | 90 Tsd. € |
| 13.02.2026 | Malerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule | Vergeben | MSMalerbetrieb Siko GmbH | 130 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Planungsleistungen für Rückbau und Neubau der Brücke Verdener Bergstraße in Achim | Vergeben | BFBockermann Fritze IngenieurConsult | 278 Tsd. € |
| 21.01.2026 | Bau des Radschnellwegs Bremen-Achim-Verden, Abschnitt 2 | Vergeben | SASTRABAG AG Direktion Nord | 996 Tsd. € |
| 16.01.2026 | Lieferung und Montage von Aluminium-Türelementen für den Schulumbau | Vergeben | MLMB Lauterbach | 122 Tsd. € |
| 09.12.2025 | Küchentechnische Anlagen für die Grundschule Bierden | Vergeben | PGPlattner GmbH & Co. KG | 251 Tsd. € |
| 05.12.2025 | Lieferung und Montage von Innentüren und Fensterbänken für die Grundschule Bierden | Vergeben | TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | 83 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenKüchentechnische Anlagen für die Grundschule Mengendamm in Hannover
Hannover · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Hannover beschafft küchentechnische Anlagen für die Grundschule Mengendamm. Im Leistungsverzeichnis sind eine Mensaküche mit zwei Kombidämpfern, ein Spülbereich mit Doppelkorbspülmaschine, ein Nassmüllkühler, eine Mobililar, eine Kühlzelle inkl. Kälteanlage sowie fünf Teeküchen enthalten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Angebotsfrist zum 30. September 2026. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
74 % ähnlichKüchentechnische Anlagen für den Neubau einer Offenen Ganztagsschule
Memmelsdorf · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Memmelsdorf beschafft für den Neubau der Ferdinand-Dietz-Schule in Memmelsdorf küchentechnische Anlagen für eine Frischkostküche der Offenen Ganztagsschule (OGTS). Die Küche ist für die Mittagsversorgung von etwa 300 Grundschülerinnen und Grundschülern vorgesehen und umfasst unter anderem thermische Geräte, Edelstahlmöbel, Kühlgeräte, eine Spülmaschine, Regale, eine Ausgabetheke sowie Kühl- und Tiefkühlzellen. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; die Leistung wird in Memmelsdorf in Bayern ausgeführt.
71 % ähnlichKüchentechnik für die Mensa der Königsegg-Grundschule in Immenstadt
Immenstadt i. Allgäu · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu beschafft Küchentechnik für die Mensa des Ersatzneubaus der Königsegg-Grundschule in Immenstadt im Allgäu. Die Mensa ist für etwa 105 Kinder vorgesehen; die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk und wird ausschließlich nach dem Preis bewertet. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
68 % ähnlichKüchentechnische Anlagen für die Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von 88.820 EUR. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
66 % ähnlichLieferung und Montage einer Gewerbeküche für die Kohlheckschule Wiesbaden
Wiesbaden · Offen · Frist 09.10.2026
Die WiBau Gesellschaft mbH beschafft für die Erweiterung der Kohlheckschule in Wiesbaden eine Gewerbeküche einschließlich Lieferung, Montage und Anschlussarbeiten. Zum Umfang gehören unter anderem Kühlmöbel, Lagerregale, eine Spülstraße mit Durchschubspülmaschine, Kombi-Dämpfer, Edelstahlmöbel sowie eine Speisenausgabe mit Warmhaltewagen und Salattheken. Die Ausführung ist innerhalb von 90 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
59 % ähnlichKüchenausstattung für die erweiterte Mensa der Grundschule Hillesheim
Offen · Frist 24.09.2026
Die Verbandsgemeinde Gerolstein beschafft Küchenausstattung für den Umbau und die Erweiterung der Mensa- und Küchenräume der Grundschule in 54576 Hillesheim. Der Auftrag betrifft ein Gewerk, eine Größenordnung oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 9:00 Uhr.
59 % ähnlichLieferung und Einbau einer Mensa-Küche einschließlich Kücheneinrichtung
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Coesfeld beschafft für die Erweiterung und Sanierung der Maria-Frieden-Schule eine Mensa-Küche einschließlich Kücheneinrichtung. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Einbau in der Region Coesfeld (NUTS-Region DEA). Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr.
57 % ähnlichLieferung und Montage einer Großkücheneinrichtung für eine Schule
Hamburg · Offen · Frist 15.10.2026
SBH | Schulbau Hamburg, ein Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg, beschafft für die Grundschule Anna-Susanna-Stieg in Hamburg eine Großkücheneinrichtung. Der Auftrag umfasst unter anderem Lagerregale, Edelstahlmöbel, thermische und weitere Küchengeräte, mobile Ausgabemöbel sowie eine Spülküche mit Doppelkorb-Geschirrspülmaschine; vorhandene Geräte sind teilweise zu demontieren, zu prüfen und in der neuen Küche zu montieren. Der geschätzte Wert dieser Leistung beträgt 100.000 Euro, die Ausführungsdauer ist mit 180 Tagen angegeben; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
56 % ähnlichKüchentechnische Einrichtung für die Greutschule (Neubau)
Aalen · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Aalen beschafft die komplette küchentechnische Ausstattung für die neue Greutschule mit Ganztagesbetreuung. Lieferumfang umfasst Arbeits- und Lagertische, Kühlschränke, Geschirrschränke, Elektro‑Combi‑Dämpfer, Spülküchenausstattung, mobile Gerätschaften und Müllkühlung. Zusätzlich ist eine vierjährige Gewährleistungswartung mit automatischer Verlängerung um ein Jahr vorgesehen. Das Verfahren ist offen und wird bis zum 6. Oktober 2026 abgeschlossen.
55 % ähnlichLieferung und Einbau einer Mensa-Küche einschließlich Kücheneinrichtung
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Coesfeld beschafft im Rahmen der Erweiterung und Sanierung der Maria-Frieden-Schule die Lieferung und den Einbau einer Mensa-Küche einschließlich der zugehörigen Kücheneinrichtung. Der Leistungsort ist Coesfeld; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr.
54 % ähnlichSanitäranlagen für Grundschule in Grevesmühlen
Grevesmühlen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Grevesmühlen schreibt die Lieferung und den Einbau von Sanitäranlagen für das neue Grundschulgebäude (BV GVM Grundschule) aus. Das Gebäude umfasst ca. 3.563 m² BGF, dreigeschossig mit Staffelgeschoss, und benötigt Trinkwasser‑ und Schmutzwasser‑Systeme sowie Sanitärobjekte für 8 WC‑Anlagen, 7 Einzel‑WCs und 15 Klassenräume. Das Verfahren ist offen, das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
54 % ähnlichLieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Verpflegungsküche für eine Grundschule
Traunreut · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Traunreut beschafft für den Neubau der Grundschule Nord eine gewerbliche Verpflegungsküche aus CNS (Chrom-Nickel-Stahl) einschließlich Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Vorgesehen sind unter anderem eine etwa 14 Meter lange Arbeitszeile, Kühl- und Kochgeräte, eine Durchschub-Spülmaschine, Ausgabewagen, Tellerspender sowie verschiedene Schränke und Regale. Der Leistungsort liegt in Traunreut in der Region Südostoberbayern; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
53 % ähnlichLieferung und Montage einer Hauswirtschaftsküche für Lehrzwecke
09113 Chemnitz · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Chemnitz beschafft für das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Chemnitz eine vollständig ausgestattete Hauswirtschaftsküche für Lehrzwecke. Der Umfang umfasst unter anderem vier Arbeits-, Koch- und Spülbereiche mit Induktionskochfeldern, Muldenlüftern und zwei Geschirrspülern sowie Schrankanlagen, zwei Backöfen mit Dampากarfunktion und zwei Kompakt-Backöfen mit Mikrowelle. Die Ausführung ist vom 16. November 2026 bis zum 29. Oktober 2027 am Standort An der Markthalle 10 in Chemnitz vorgesehen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichLieferung und Montage von Küchenmöbeln für eine Verpflegungsküche
Langenfeld · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Langenfeld im Rheinland beschafft Küchenmöbel für die Erweiterung der Verpflegungsküche an der offenen Ganztagsschule Fahlerweg. Die Leistung umfasst die Lieferung, gegebenenfalls Herstellung und Montage der Möbel für eine Schulküche zur Aufbereitung vorbereiteter Speisen. Die Ausführung erfolgt in Langenfeld; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
50 % ähnlichNeubau Speiseraum inkl. Ausgabeküche, Horträume und Aufzugsanlage für Grundschule Vogelsberg
Offen · Frist 22.09.2026
Die Grundschule Vogelsberg soll ein neuer Speiseraum mit Ausgabeküche, Horträumen und einer Aufzugsanlage erhalten. Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Dienstleistungsbeschaffung des Landkreises Sömmerda. Angebotsfrist ist der 22. September 2026. Der Auftrag umfasst Planung und Ausführung der genannten Bauleistungen.
50 % ähnlichLieferung und Montage küchentechnischer Ausstattung für eine Mischkostküche
Gerlingen · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadtverwaltung Gerlingen beschafft für Gerlingen eine küchentechnische Einrichtung einschließlich Lieferung, Montage und Anschlussarbeiten für eine Mischkostküche zur Versorgung von 400 bis 450 Essensteilnehmern. Vorgesehen sind unter anderem Arbeits- und Wandschränke aus Chromnickelstahl, eine Kühl- und Tiefkühlzellenkombination, eine Korbtransportspülmaschine, Multifunktionsgargeräte, ein Ceranherd, fünf Heißluft-Kombidämpfer, fahrbare Geschirrspender sowie eine warme und kalte Speisenausgabetheke. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichRahmenvertrag Mittagsverpflegung regenerierfertig für Schulen
Rheinfelden (Baden) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Rheinfelden (Baden) vergibt einen Rahmenvertrag zur Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung und weiteren Lebensmitteln für ihre städtischen Schulen. Das Angebot umfasst zwei Lose mit insgesamt fünf Schulstandorten in Rheinfelden (Baden) und läuft jeweils zwei Jahre ab dem 15. Februar 2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
50 % ähnlichBeschaffung einer küchentechnischen Anlage
Bellheim · Offen
Die Zentrale Vergabestelle Germersheim – Bellheim – Jockgrim – Rülzheim beschafft eine küchentechnische Anlage. Der Auftrag ist der Region Germersheim in Rheinland-Pfalz (NUTS-Code DEB) zugeordnet; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Fristen liegen nicht vor.
50 % ähnlichHeizungsinstallationsarbeiten für Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule zu einer 3,5-zügigen Grundschule
Hanau · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Hanau beauftragt die Installation der Heizungsanlage für die Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule zu einer 3,5‑zügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Der Leistungsumfang umfasst Gasbrennwertkessel, Heizverteiler, umfangreiche Verrohrungen, Pumpen, eine Wärmepumpe sowie eine Fußbodenheizung. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren mit einem Los für die Heizungsarbeiten veröffentlicht. Der Bewerbungsschluss ist der 22. September 2026.
50 % ähnlichKüchentechnik und Ausstattung für Neubau Kinderhaus Hohenlinden
Hohenlinden · Offen · Frist 24.09.2026
Die Gemeinde Hohenlinden schreibt die Ausstattung und Einrichtung einer modernen Großküche für ein neues 6-gruppiges Kinderhaus aus. Die Küche soll funktional, hygienisch und bedarfsgerecht geplant und ausgestattet werden und umfasst Arbeits-, Lager-, Kühl- und Spülbereiche sowie Koch- und Zubereitungsgeräte für die Speisenversorgung. Das Projekt befindet sich in Hohenlinden (Bayern) mit einer Abgabefrist im September 2026.
49 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Plattner GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: 250.661 EUR · Vertragsschluss: 24.03.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
287 vergleichbare Verfahren, davon 192 mit erfasstem Zuschlag · 168 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 168.664,05 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
VielfaltMenü GmbH · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KPC GmbH · Fulda
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Michael Eberhardt Catering GmbH · Wuppertal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Edgar Fuchs GmbH · Aschaffenburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GFB Catering GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
apetito kids & schools GmbH · Rheine
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Emmerich GmbH Thüringen · Erfurt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
gastromenü GmbH · Ulm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&P Anlagentechnik GmbH · Frechen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hogaka Profi GmbH · Ulm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für diverse Kleinstarbeiten beim Umbau und der Sanierung der Grundschule Heeßen
Landkreis Schaumburg - Vergabestelle · Stadthagen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.08.2027
Auftragnehmer: Hohenhaus Bauunternehmen GmbH
Vertragsschluss: 02.03.2026
Zuschlagswert: 49.955,16 EUR
- Bau eines passiven FTTB/H-Glasfasernetzes im Landkreis Friesland
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH · Jever
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 13.05.2028
Auftragnehmer: SPIE Infratech GmbH
Vertragsschluss: 13.05.2026
Zuschlagswert: 9.460.258 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 00013 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131 153308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.12.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 13:21 (Europe/Berlin)
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