Kontrollfahrten zur Erfassung von Störungen an öffentlichen Beleuchtungsanlagen in Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.04.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stromnetz Berlin GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- CPV-Codes
- Wartung von Straßenbeleuchtungen (50232100)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 145659-2025
- Verfahrensnummer
- 2c27506d-3f5d-47fa-a8c0-f3d962b36ef6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stromnetz Berlin GmbH sucht einen Dienstleister für Kontrollfahrten an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin. Dabei sollen sämtliche Störungen und Schäden festgestellt und im Management-Informations-System des Auftraggebers erfasst werden; Gefahren für Leib und Leben sind zusätzlich der Einsatzleitstelle zu melden. Bundesautobahn-Strecken sind nicht Bestandteil der Leistung, die Angebotsfrist endet am 7. April 2025 um 09:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Der mit diesem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister soll im Rahmen von Abfahrdienstleistungen sämtliche Störungen und Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin feststellen und diese entsprechend in das Management-Informations-System des Auftraggebers eingeben bzw. Störungen und Schäden, von denen eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, der Einsatzleitstelle des Auftraggebers melden. Das Abfahren von Bundesautobahn-Strecken ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abfahrdienstleistungen für die öffentlichen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin.
Der mit diesem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister soll im Rahmen von Abfahrdienstleistungen sämtliche Störungen und Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin feststellen und diese entsprechend in das Management-Informations-System des Auftraggebers eingeben bzw. Störungen und Schäden, von denen eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, der Einsatzleitstelle des Auftraggebers melden. Das Abfahren von Bundesautobahn-Strecken ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung.
Frist: 07.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Prüfung Prüfung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV
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LOT-0001 · Abfahrdienstleistungen für die öffentlichen Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Prüfung Prüfung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 349525-2025
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