Wiederkehrende Prüfung elektrotechnischer Anlagen im Straßenbahnnetz Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
- CPV-Codes
- Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen (51100000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 206304-2025
- Verfahrensnummer
- 75c0ebea-edb2-4f09-89fc-73d6dd62d128
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Dienstleister für die wiederkehrende Prüfung und Inspektion elektrischer Anlagen im Niederspannungsbereich des Straßenbahnnetzes in Berlin. Zum Umfang gehören unter anderem Haltestellenbeleuchtungen, Leuchtsäulen, Verkehrsspiegel, Zugzielanzeiger und Gleisschmieranlagen; die Prüfungen erfolgen nach DIN VDE 0105 und der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Angebotsfrist endet am 28. April 2025 um 12:00 Uhr; eine Vertragslaufzeit oder Größenordnung ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105 sowie DGUV Vorschrift 3
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Hauptuntersuchung Licht- und Kraftanlagen
Die Berliner Verkehrsbetriebe betreiben eine Vielzahl von elektrotechnischen Anlagen für die Straßenbahn im gesamten Stadtgebiet Berlin. Der Auftragnehmer (AN) übernimmt für den Auftraggeber (AG) die Durchführung der Inspektion an den elektrischen Anlagen im Niederspannungsbereich der Straßenbahn gemäß BoStrab §57. Hierzu gehören die Haltestellenbeleuchtung, Haltestellenleuchtsäulen (HSS) und Verkehrsspiegel (VSP), Zugzielanzeiger (ZZA) und Gleisschmieranlagen (GSA). Die Inspektion umfasst die Prüfung der elektrischen Anlagen im Niederspannungsbereich auf der Grundlage folgender Vorschriften: · DIN-VDE 0105 Teil 1, Wiederkehrende Prüfung; · Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3; · Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 4; · BO Strab § 57; · Sämtliche Messungen müssen mit Geräten nach DIN EN 615557 / DIN VDE 0413-1 oder gleichwertig durchgeführt werden. Die detaillierten Angaben zu Art und Umfang der Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 28.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber kann den Bewerber/Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber/Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Hauptuntersuchung Licht- und Kraftanlagen
- Preis
- 100 %
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber kann den Bewerber/Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber/Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 344180-2025
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