Kauf von fünf Dienstfahrzeugen für das Ordnungsamt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
655952-2026
Verfahrensnummer
e208ec60-3b0d-4f6f-95aa-1ee74e497045
CPV-Codes
Kraftfahrzeuge (34100000); Personenkraftwagen (34110000); Elektrofahrzeuge (34144900)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin beschafft fünf Dienstfahrzeuge für sein Ordnungsamt. Vorgesehen sind drei Hochdachkombis, Kastenwagen oder Mehrzweck-Personenkraftwagen sowie zwei Sport Utility Vehicles beziehungsweise Crossover-Sport Utility Vehicles. Die Lieferung erfolgt in Berlin; Angebote müssen bis zum 26. Oktober 2026, 09:00 Uhr, elektronisch eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Kauf von 5 Dienstfahrzeugen für das Ordnungsamt in Umsetzung des EWG Berlin - LOS B

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Kauf Los B1 3xHochdachkombi/Kastenwagen/MPV

    Kauf von 5 Dienstfahrzeugen für das Ordnungsamt in Umsetzung des EWG Berlin - LOS B

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Kauf Los B2 2xSUV/Crossover-SUV

    Kauf von 5 Dienstfahrzeugen für das Ordnungsamt in Umsetzung des EWG Berlin - LOS B

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinausgehende, Nachforderungen von zuschlagsrelevanten/leistungsbezogenen Unterlagen sind gem. §56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0002 · Kauf Los B2 2xSUV/Crossover-SUV

Der Zuschlag erfolgt zu 100% auf den Angebotspreis unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten des angebotenen Fahrzeugs. Weitere Details hierzu siehe Anlage ZVLD26069_Zuschlagskriterien
100 %

LOT-0001 · Kauf Los B1 3xHochdachkombi/Kastenwagen/MPV

Der Zuschlag erfolgt zu 100% auf den Angebotspreis unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten des angebotenen Fahrzeugs. Weitere Details hierzu siehe Anlage ZVLD26069_Zuschlagskriterien
100 %

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
Datenschutzerklärung_Hinweise.pdfFormular -
eForm_16_12801.pdfSonstiges -
kraftfahrzeug_handwerk_02_stundenloehne_ab_07_2025_stand_09_2025.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 22.09.2026 (PDF)Sonstiges -
wirt-124-1-einhaltung-restriktiver-massnahmen_final(8).pdfSonstiges -
wirt-211_eu_aufforderung_angebotsabgabe_0726(6).pdfAnschreiben -
wirt-215_zvb_bvb_0726.pdfSonstiges -
wirt-2141_bvb_mindeststundenentgelt_tariftreue_teila_0726(5).pdfVertragsbedingungen -
wirt-2143_bvb_verhinderung_von_benachteiligungen_teila_0726(2).pdfSonstiges -
wirt-2144_bvb_kontrollen_sanktionen_teilb_0726(2).pdfSonstiges -
ZVLD26069_Anlage EE.docxSonstiges -
ZVLD26069_Anlage Zuschlagskriterien.pdfSonstiges -
ZVLD26069_Bekanntmachung.pdfSonstiges -
ZVLD26069_Lebenszykluskostenberechnung.xlsxSonstiges -
ZVLD26069_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis -
ZVLD26069_Preisblatt_Los B1.xlsxSonstiges -
ZVLD26069_Preisblatt_Los B2.xlsxSonstiges -
2026- 9- 4-0005536 kraftfahrzeug_handwerk_01_broschuere_ab_08_2026_stand_09_2025.pdfSonstiges -

Anforderungen

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinausgehende, Nachforderungen von zuschlagsrelevanten/leistungsbezogenen Unterlagen sind gem. §56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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