Beschaffung von zwei Transportern beziehungsweise Kastenwagen

Landesamt für Zentrale Dienste

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Dienste
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
saarvpsl.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
25844266
CPV-Codes
Kraftfahrzeuge (34100000)

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Zentrale Dienste beschafft zwei Transporter beziehungsweise Kastenwagen für den Fuhrpark des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Die Fahrzeuge sollen in der Region DEC beschafft werden; als Frist ist der 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beschaffung von zwei Transportern/Kastenwagen für den Fuhrpark des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung KFZ Transporter Kastenwagen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Beschaffung von zwei Transportern/Kastenwagen für den Fuhrpark des LVGL

    Beschaffung von zwei Transportern/Kastenwagen für den Fuhrpark des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung KFZ Transporter Kastenwagen

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

7 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026
Angebotsschreiben N215.pdfAnschreiben167 KB
Anlage 5 Verpflichtungserklärung Tariftreue Kfz-Gewerbe EU109.pdfVertragsbedingungen11 KB
Aufforderung N215.pdfSonstiges329 KB
Bewerbungsbedingungen und ZVB unter Schwelle UVgO.pdfAnschreiben349 KB
EE N215.xlsxSonstiges39 KB
Erklärung DSGVO.pdfFormular46 KB
N215 Preisblatt_u._Leistungsverzeichnis_2x_Transporter_LVGL(11).xlsxLVLeistungsverzeichnis18 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25844266

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.