Lieferung und Montage von Sportgeräten und Festeinbauten nach DIN 18032
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.04.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Rosenheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.03.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
- Ausrüstungen für Turnhallen (37420000)
- Bauarbeiten für Sportanlagen (45212200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 174770-2026
- Verfahrensnummer
- ebf92620-d63e-49b1-8b81-096a15b318e5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Rosenheim schreibt die Lieferung und fachgerechte Installation von Sportgeräten und Festeinbauten für eine Sporthalle aus. Der Auftrag umfasst diverse Turngeräte wie Sprossenwände, Kletteranlagen und Basketballkörbe sowie notwendige bauliche Maßnahmen wie Kernbohrungen. Zusätzlich ist ein Instandhaltungsvertrag für die Ballfangnetze Bestandteil der Leistung.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Liefern und installieren von Sportgeräten wie 4 Sprossenwände, hochziehbare Kletterstangenanlage, Klettertauanlage, Schaukel-Ringanlage, Basketballanlagen, Longe, Ballfangnetz, Bodenhülsen, Kernbohrungen, Instandhaltungsvertrag Ballfangnetz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sportgeräte und -ausrüstungen - Festeinbauten DIN 18032
Liefern und installieren von Sportgeräten wie 4 Sprossenwände, hochziehbare Kletterstangenanlage, Klettertauanlage, Schaukel-Ringanlage, Basketballanlage, Longe, Ballfangnetz, Bodenhülsen, Kernbohrungen, Instandhaltungsvertrag Ballfangnetz
Frist: 16.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Sportgeräte und -ausrüstungen - Festeinbauten DIN 18032
- Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 349193-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.