Beschaffung und Montage von Sportgeräten nach DIN 18032
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Rosenheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- CPV-Codes
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- Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
- Ausrüstungen für Turnhallen (37420000)
- Bauarbeiten für Sportanlagen (45212200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 193561-2026
- Verfahrensnummer
- daa7e556-287c-4bf4-9d2b-a1777a8e1ec1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Rosenheim schreibt die Lieferung und Montage von verschiedenen Sportgeräten gemäß DIN 18032 aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Reckanlagen, Barren, Ballspielanlagen sowie die notwendigen Bodenhülsen und Aufbewahrungssysteme. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
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Leistungsbeschreibung
Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage, Badminton-Netzanlage inkl. Montage von Bodenhülsen mit Kernbohrungen, Wandhalterungen und Aufbewahrungswagen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sportgeräte und -ausrüstungen - lose Sportgeräte DIN 18032
Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage, Badminton-Netzanlage inkl. Montage von Bodenhülsen mit Kernbohrungen, Wandhalterungen und Aufbewahrungswagen.
Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter/der Bieterin – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124/L1240) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft. Im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich die Erfüllung aller Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen. Es sind weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung genannt. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter/Bieterin und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters/einer anderen Bieterin ist unzulässig, wenn der Bieter/die Bieterin nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des/der jeweils anderen Bieters/Bieterin bzw. Bietergemeinschaft erhält.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Sportgeräte und -ausrüstungen - lose Sportgeräte DIN 18032
- (BT-734-Lot) Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto nach Nachlass" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 19 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter/der Bieterin – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124/L1240) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft. Im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich die Erfüllung aller Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen. Es sind weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung genannt. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter/Bieterin und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters/einer anderen Bieterin ist unzulässig, wenn der Bieter/die Bieterin nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des/der jeweils anderen Bieters/Bieterin bzw. Bietergemeinschaft erhält.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 436383-2026
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