Kauf und Lieferung verschiedener Büro-, Besucher-, Besprechungs- und Veranstaltungsstühle
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 112209-2025
- Verfahrensnummer
- 51f3badb-89c2-4ed3-a8e9-2d34b1a6515b
- CPV-Codes
- 39112000 · Stühle
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beschafft verschiedene Stühle für Büros, Kundenhallen, Besprechungen und Veranstaltungen. Die Beschaffung umfasst vier Bereiche mit Bürodrehstühlen, Kundenhallen- und Besucherstühlen, Besprechungsstühlen sowie Veranstaltungsstühlen mit oder ohne Armlehnen. Die Lieferung ist für den Raum München beziehungsweise die Region Oberbayern vorgesehen; die Vertragsdauer beträgt 730 Tage. Angebote müssen bis zum 24. März 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Kauf und Lieferung von verschiedenen Stühlen
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Bürodrehstuhl
Kauf und Lieferung von Stühlen in Losen Los 1: Bürodrehstuhl Los 2: Kundenhalle-/Besucherstuhl Los 3: Besprechungsstuhl a) Freischwinger b) Vierfuß Los 4: Veranstaltungsstuhl a) ohne Armlehnen b) mit Armlehnen
Frist: 24.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Besprechungsstuhl
Kauf und Lieferung von Stühlen in Losen Los 1: Bürodrehstuhl Los 2: Kundenhalle-/Besucherstuhl Los 3: Besprechungsstuhl a) Freischwinger b) Vierfuß Los 4: Veranstaltungsstuhl a) ohne Armlehnen b) mit Armlehnen
Frist: 24.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Besprechungsstuhl
Kauf und Lieferung von Stühlen in Losen Los 1: Bürodrehstuhl Los 2: Kundenhalle-/Besucherstuhl Los 3: Besprechungsstuhl a) Freischwinger b) Vierfuß Los 4: Veranstaltungsstuhl a) ohne Armlehnen b) mit Armlehnen
Frist: 24.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Veranstaltungsstuhl
Kauf und Lieferung von Stühlen in Losen Los 1: Bürodrehstuhl Los 2: Kundenhalle-/Besucherstuhl Los 3: Besprechungsstuhl a) Freischwinger b) Vierfuß Los 4: Veranstaltungsstuhl a) ohne Armlehnen b) mit Armlehnen
Frist: 24.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bürodrehstuhl
- 30% Preis je Los gem. Angebot Anlage10 a-d
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Verwendetes Material, Verarbeitungsqualität , Belastungsfähigkeit und Wertbeständigkeit
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Sitzkomfort und Bedienungsfreundlichkeit
- 20 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
LOT-0002 · Besprechungsstuhl
- 30% Preis je Los gem. Angebot Anlage10 a-d
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Verwendetes Material, Verarbeitungsqualität , Belastungsfähigkeit und Wertbeständigkeit
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Sitzkomfort und Bedienungsfreundlichkeit
- 20 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
LOT-0003 · Besprechungsstuhl
- 30% Preis je Los gem. Angebot Anlage10 a-d
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Verwendetes Material, Verarbeitungsqualität , Belastungsfähigkeit und Wertbeständigkeit
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Sitzkomfort und Bedienungsfreundlichkeit
- 20 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
LOT-0004 · Veranstaltungsstuhl
- 30% Preis je Los gem. Angebot Anlage10 a-d
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Verwendetes Material, Verarbeitungsqualität , Belastungsfähigkeit und Wertbeständigkeit
- 30 %
- Im Rahmen einer Bemusterung Sitzkomfort und Bedienungsfreundlichkeit
- 20 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
- Im Rahmen einer Bemusterung
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 342948-2025
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| Lieferung von Büromöbeln und Büroausstattung für eine BezirksverwaltungBezirk Oberbayern | Deutschland | 08.09.2026 | - |
| Lieferung und Montage von Freischwingern, Drehstühlen und Stühlen mit FußstützeLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 | München, Deutschland | 09.01.2026 | - |
| Lieferung und Montage von Freischwingern, Drehstühlen und Stühlen mit Fußstütze aus PressholzLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 | München, Deutschland | 15.03.2026 | - |
| Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von KlassenzimmerstühlenLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 | München, Deutschland | 15.06.2026 | - |
| Ergonomische Bürodrehstühle, Kopf- und Nackenstützen sowie StuhlreinigungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse | Kusel, Deutschland | 16.03.2026 | 58 Tsd. € |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| NSNowy Styl Deutschland GmbH | Steyerberg | 10 | 0 | 15.06.2026 | 914 Tsd. € | steigend |
| DHDauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KG | Offenhausen | 9 | 0 | 15.09.2026 | 5,7 Mio. € | steigend |
| IBInterstuhl Büromöbel GmbH & Co.KG | Meßstetten | 8 | 0 | 26.02.2026 | 1 Mio. € | steigend |
| EOEßer Office GmbH | Düren | 4 | 0 | 10.07.2026 | 1,9 Mio. € | steigend |
| NSNowy Styl GmbH | Ebermannsdorf | 4 | 0 | 07.07.2026 | 1,3 Mio. € | stabil |
| FSF.-Martin Steifensand Büromöbel GmbH | Freystadt-Rettelloh | 4 | 0 | 27.04.2026 | 422 Tsd. € | steigend |
| SSSystem-Büro Struckmeier GmbH | Göttingen | 3 | 0 | 15.06.2026 | 166 Tsd. € | stabil |
| FBfm Büromöbel GmbH | Bösel | 3 | 0 | 15.06.2026 | 51 Tsd. € | fallend |
| AGASS-Einrichtungssysteme GmbH | Stockheim | 3 | 0 | 31.03.2026 | - | stabil |
| WBWINI Büromöbel | Coppenbrügge | 2 | 0 | 24.08.2026 | 96 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (95) · Nordrhein-Westfalen (39) · Baden-Württemberg (30) · Hessen (17) · Niedersachsen (17) · Berlin (16)| BOBezirk Oberbayern | - | 11 | 18.09.2026 |
| ARAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse | Kusel | 7 | 04.05.2026 |
| GZGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung | Freiburg | 6 | 01.07.2026 |
| LMLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 | München | 6 | 20.05.2026 |
| LHLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- | Wiesbaden | 5 | 29.01.2026 |
| ABAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München | 5 | 17.09.2025 |
| LMLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2 | München | 5 | 24.10.2024 |
| LBLand Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin | Berlin | 4 | 07.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Ausstattung für dezentrale Unterkünfte im Landkreis KelheimCID medic Deutschland GmbH +4 weitereLandkreis KelheimKelheim, Deutschland325 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.12.2025noch 2 Monate01.12.2026
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodreh- und BesucherstühlenDauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KGZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung von Möbeln und Matratzen für Gemeinschaftsunterkünfte in OberbayernEICHSTÄDTER GmbH +1 weitereRegierung von OberbayernMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.06.2026noch 9 Monate30.06.2027
- Rahmenvertrag für Büromöbel und BürodrehstühleASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG D-49324 Melle +1 weitereDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - OberpfaffenhofenWeßling, Deutschland6,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.08.2024noch 23 Monate31.08.2028
- Rahmenvertrag für Lieferung, Montage und Übergabe von Büro-, Besucher-, Besprechungs- und SeminarstühlenGSM Sella GmbH +1 weitereLIfBi – Leibniz-Institut für BildungsverläufeBamberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.12.2024noch 30 Monate06.03.2029
- Rahmenverträge für Büromöbel, Bürostühle und GarderobenspindeWipper Buero-Design GmbH +1 weitereKlinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum)München, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.07.2025noch 34 Monate31.07.2029
- Rahmenvereinbarung für Planung, Lieferung und Montage von MöbelnF.-Martin Steifensand Büromöbel GmbH +3 weiteremedbo - KURegensburg, Deutschland1,289 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.09.2025noch 36 Monate14.09.2029
- Rahmenvertrag für Büro-, Besucher- und Seminarstühle sowie StehhilfenSteinmetz Einrichtungen GmbH +1 weitereJulius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS BayernWürzburg, Deutschland712 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.06.2026noch 45 Monate30.06.2030
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBundesweite Lieferung von Büro- und Besucherstühlen
Offen · Frist 02.10.2026
Die BARMER Beschaffung und Vergabe schreibt die bundesweite Lieferung von Büro- und Besucherstühlen aus. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.
60 % ähnlichBundesweite Lieferung und Montage von Büro- und Besucherstühlen
Wuppertal · Offen · Frist 07.10.2026
Die BARMER Beschaffung und Vergabe in Wuppertal sucht einen Auftragnehmer für einen Rahmenvertrag zur bundesweiten Lieferung und Montage von Büro- und Besucherstühlen an allen BARMER-Standorten. Über den Vertrag können Leistungen bis zu einem Höchstwert von 750.000 Euro brutto abgerufen werden; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
59 % ähnlichRahmenvereinbarung für Lieferung und Montage von Büromöbeln sowie Bürodrehstühlen
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Schönebeck (Elbe) beschafft eine Rahmenvereinbarung über die schrittweise Lieferung und Montage von Büromöbeln sowie die Lieferung ergonomischer Bürodrehstühle für ihre Verwaltungsgebäude. Vorgesehen sind etwa 40 bis 60 Sitz-/Stehtische mit Rollcontainern, verschiedene Aktenschränke und Sideboards sowie etwa 20 bis 50 Bürodrehstühle. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Auftragserteilung; Leistungsort ist Schönebeck (Elbe), und Angebote müssen bis zum 29.09.2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
55 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Büromöbeln, Besucher- und Drehstühlen sowie Erzieherinnenstühlen und -hockern
Aachen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Aachen, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle, sucht einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln in vier Losen: allgemeine Büromöbel, Besucherstühle, Drehstühle sowie Erzieherinnenstühle und -hocker. Die Lieferung ist für die Stadtverwaltung in Aachen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
55 % ähnlichLieferung, Endmontage, Instandhaltung und Reparatur verschiedener Stühle
Berlin · Offen · Frist 29.09.2026
Die Berliner Wasserbetriebe schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und fachgerechte Endmontage verschiedener Stühle sowie deren Instandhaltung und Reparatur aus. Die Leistungen sind für Betriebsstellen in Berlin und Brandenburg vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 813.411 Euro; Angebote müssen bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
54 % ähnlichLieferung von Bürodrehstühlen für die Stadtverwaltung Eberswalde
16225 Eberswalde · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Eberswalde beschafft Bürodrehstühle für verschiedene Ämter ihrer Stadtverwaltung. Der genaue Umfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Lieferung ist für Eberswalde in Brandenburg vorgesehen; als Frist ist der 30. September 2026, 7:00 Uhr, angegeben.
54 % ähnlichLieferung von Stühlen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld beschafft Stühle. Die Ausschreibung umfasst ein Los; Mengen und Auftragswert sind nicht angegeben. Der Leistungsort liegt in der Region Ostwestfalen-Lippe beziehungsweise Nordrhein-Westfalen. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
52 % ähnlichLieferung loser Büromöbel und Ausstattung für Innenräume
Ingolstadt · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Ingolstadt beschafft lose Möbel und Ausstattungsgegenstände für Innenräume. Der Umfang umfasst unter anderem 200 Stapelsessel, 13 Bürotische, 13 Bürostühle, Besprechungstische und -stühle, Regale, Teeküchenmöbel, Spinde, Rollcontainer sowie ergänzende Ausstattung wie Ballwagen, Kleiderstangen und Mülleimer. Die Ausschreibung betrifft Ingolstadt; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 08:45 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichLieferung von etwa 93 Bürodrehstühlen zur Ersteinrichtung eines CLD-Bereichs
Köln · Offen · Frist 13.10.2026
Das Universitätsklinikum Köln AöR beschafft für die Ersteinrichtung eines als „CLD“ bezeichneten Bereichs etwa 93 verschiedene Bürodrehstühle. Die Lieferung ist für den Standort Köln vorgesehen und soll innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
50 % ähnlichBeschaffung von Stühlen
Offen
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft Stühle. Die Leistung ist der Region Brandenburg zugeordnet; Angaben zu Menge, Auftragswert oder Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
48 % ähnlichMöblierung und Ausstattung für den IHK-Campus Bayreuth (Loungesofas, Stapelstühle, Klapptische, Umkleideeinrichtungen)
Bayreuth · Offen · Frist 24.09.2026
Die IHK für Oberfranken Bayreuth beschafft die Möblierung und Ausstattung für den geplanten IHK-Campus Bayreuth. Das Los umfasst Loungesofas, Stapelstühle, Klapptische, Elektrifizierungsleisten und Umkleideeinrichtungen mit angegebenen Mengen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Preis als alleiniges Zuschlagskriterium. Der Zuschlag muss bis zum 24. September 2026 erteilt werden.
45 % ähnlichCallcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt Callcenter-Leistungen zur Servicetelefonie, um geeignete Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen zu gewinnen und ihre aktive Teilnahme sicherzustellen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 3.108.000 Euro, wird der Region München zugeordnet und umfasst eine Laufzeit von 360 Tagen. Angesprochen werden unter anderem Versorgungsverträge nach § 140a sowie § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
43 % ähnlichLose Möblierung für ein berufliches Schulzentrum in Pfarrkirchen
Pfarrkirchen · Offen · Frist 15.10.2026
Der Landkreis Rottal-Inn beschafft lose Möbel für den Neubau eines beruflichen Schulzentrums in Pfarrkirchen. Auszustatten sind ein viergeschossiges Schulgebäude sowie vier Werkstattgebäude, unter anderem mit Whiteboards, Freischwinger- und stapelbaren Vierbeinstühlen sowie Lehrerstühlen mit Rollen. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
42 % ähnlichBeschaffung von medizinischem Mobiliar
Neuendettelsau · Offen · Frist 14.10.2026
Die DIAKONEO KdöR Bau- und Immobilienmanagement aus Neuendettelsau beschafft medizinisches Mobiliar in einem Los. Der genaue Leistungsumfang ist im Leistungsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen beschrieben; ein Auftragswert und ein Lieferzeitraum sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE254 (Nürnberg) zugeordnet. Angebote können bis zum 14. Oktober 2026, 11:00 Uhr UTC, eingereicht werden.
42 % ähnlichLieferung und Aufbau von 95 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und 60 Bürodrehstühlen
58455 Witten · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Witten, vertreten durch das Zentrale Vergabeamt, beschafft 95 elektrisch höhenverstellbare Schreibtische und 60 Bürodrehstühle einschließlich Lieferung und Aufbau. Der Auftrag ist der Region DEA in Deutschland zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichLieferung von Schulmöbeln für fünf Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Offen · Frist 10.11.2026
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschafft für fünf Schulen insgesamt 180 Schülerstühle, 60 Schülertische, drei Lehrertische und einen Lehrerstuhl. Die Lieferung erfolgt an Schulen in Aken (Elbe), Bitterfeld-Wolfen, Raguhn-Jeßnitz und Köthen (Anhalt) in Sachsen-Anhalt. Die Ausführung ist vom 11. Januar bis zum 31. Mai 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 10. November 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
42 % ähnlichLieferung von Büromaterial und Papier
Deggendorf · Offen · Frist 30.09.2026
Das Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf beschafft Büromaterial einschließlich Papier. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 280.000 Euro, aufgeteilt auf Büromaterialien im Wert von 200.000 Euro und Papier im Wert von 80.000 Euro. Die Lieferungen sind für die Region Deggendorf vorgesehen; Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlichRahmenvertrag für Toilettenpapier, Papierhandtücher und Flüssigseife
Augsburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg, beschafft Toilettenpapier, Papierfalthandtücher und flüssige Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Lieferung ist in drei Leistungsbereiche gegliedert: Rollen mit jeweils 250 Blatt, Kartons mit jeweils 1.000 Papierhandtüchern und 5-Liter-Kanister mit Flüssigseife. Die Leistung ist der Region Augsburg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden.
42 % ähnlichLieferung von Transportmitteln, Regalen, Werkstatt- und Lagermöbeln
Ingolstadt · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Ingolstadt beschafft für Innen- und Nebenräume verschiedene lose Möbel und Ausstattungsgegenstände. Der Lieferumfang umfasst unter anderem Hub- und Transportwagen, Kunststoffpaletten, Regale, Werkstattschränke, Arbeitsplätze, Leitern, Beleuchtung, einen Planschrank, eine Gemäldezuganlage und einen Tresor in den jeweils angegebenen Mengen. Die Leistung ist in Ingolstadt in der Region DE211 zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:15 Uhr.
41 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial
Bayreuth · Offen · Frist 25.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beschafft Büromaterial im Rahmen einer Liefer-Rahmenvereinbarung. Die Lieferungen sind für Verwaltungsgebäude und Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Bayern Süd und Schwaben in Bayern vorgesehen. Die Vereinbarung läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; Angebote können bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
41 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Aura GmbH, Bene GmbH
Zuschlagswert: 0,01 EUR · Vertragsschluss: 22.04.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
288 vergleichbare Verfahren, davon 205 mit erfasstem Zuschlag · 193 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 280.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 40 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Nowy Styl Deutschland GmbH · Steyerberg
10 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KG · Offenhausen
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Interstuhl Büromöbel GmbH & Co.KG · Meßstetten
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Eßer Office GmbH · Düren
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Nowy Styl GmbH · Ebermannsdorf
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
F.-Martin Steifensand Büromöbel GmbH · Freystadt-Rettelloh
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
System-Büro Struckmeier GmbH · Göttingen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
fm Büromöbel GmbH · Bösel
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Stockheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
WINI Büromöbel · Coppenbrügge
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Ausstattung für dezentrale Unterkünfte im Landkreis Kelheim
Landkreis Kelheim · Kelheim
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.12.2026
Auftragnehmer: CID medic Deutschland GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 01.12.2025
Zuschlagswert: 325.000 EUR
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Dauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 09.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Möbeln und Matratzen für Gemeinschaftsunterkünfte in Oberbayern
Regierung von Oberbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: EICHSTÄDTER GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 02.06.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvertrag für Büromöbel und Bürodrehstühle
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG D-49324 Melle +1 weitere
Vertragsschluss: 09.08.2024
Zuschlagswert: 6.700.000 EUR
- Rahmenvertrag für Lieferung, Montage und Übergabe von Büro-, Besucher-, Besprechungs- und Seminarstühlen
LIfBi – Leibniz-Institut für Bildungsverläufe · Bamberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.03.2029
Auftragnehmer: GSM Sella GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 13.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenverträge für Büromöbel, Bürostühle und Garderobenspinde
Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2029
Auftragnehmer: Wipper Buero-Design GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 10.07.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Rahmenvereinbarung für Planung, Lieferung und Montage von Möbeln
medbo - KU · Regensburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.09.2029
Auftragnehmer: F.-Martin Steifensand Büromöbel GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 22.09.2025
Zuschlagswert: 1,29 EUR
- Rahmenvertrag für Büro-, Besucher- und Seminarstühle sowie Stehhilfen
Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern · Würzburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2030
Auftragnehmer: Steinmetz Einrichtungen GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 25.06.2026
Zuschlagswert: 711.746 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Fiskalische Vergabestelle
MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de+49 8962730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 19.02.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:41 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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