IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung einer Anwendungsimplementierung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.01.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.200.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.12.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Betriebliche Qualitätskontrolle (71731000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
758394-2024
Verfahrensnummer
8eb276cb-2830-4b2f-850d-829c620a675c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung der Anwendungsimplementierung in einem Verwaltungsprojekt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,2 Millionen Euro, die Vertragslaufzeit ist mit 1.440 Tagen angegeben. Angebote müssen bis zum 14. Januar 2025, 22:59 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung der Anwendungsimplementierung im Rahmen des Projektes ISBJ Zu den einzelnen Leistungen, s. Vergabeunterlage Ziff. II. Leistungsbeschreibung und Ausführungsbedingungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · ISBJ-Qualitätssicherung

    Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung der Anwendungsimplementierung im Rahmen des Projektes ISBJ Zu weiteren Einzelheiten, s. Vergabeunterlage, Ziff. II Leistungsbeschreibung und Ausführungsbedingungen.

    Frist: 14.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Neben den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlusskriterien. Die Eigenerklärung Wirt 124 ist auszufüllen. § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · ISBJ-Qualitätssicherung

Der Preis wird aus den Angaben im Preisblatt ermittelt.
30 %
Bewertet wird die Qualifikation Erfahrung des Kernteams und Umsetzungskonzept. Für weitere Einzelheiten, s. Vergabeunterlagen.
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Neben den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlusskriterien. Die Eigenerklärung Wirt 124 ist auszufüllen. § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 66098-2025

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