IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung einer Anwendungsimplementierung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.01.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.200.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
- CPV-Codes
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- Betriebliche Qualitätskontrolle (71731000)
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 758394-2024
- Verfahrensnummer
- 8eb276cb-2830-4b2f-850d-829c620a675c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung der Anwendungsimplementierung in einem Verwaltungsprojekt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,2 Millionen Euro, die Vertragslaufzeit ist mit 1.440 Tagen angegeben. Angebote müssen bis zum 14. Januar 2025, 22:59 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung der Anwendungsimplementierung im Rahmen des Projektes ISBJ Zu den einzelnen Leistungen, s. Vergabeunterlage Ziff. II. Leistungsbeschreibung und Ausführungsbedingungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · ISBJ-Qualitätssicherung
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung der Anwendungsimplementierung im Rahmen des Projektes ISBJ Zu weiteren Einzelheiten, s. Vergabeunterlage, Ziff. II Leistungsbeschreibung und Ausführungsbedingungen.
Frist: 14.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Neben den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlusskriterien. Die Eigenerklärung Wirt 124 ist auszufüllen. § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · ISBJ-Qualitätssicherung
- Der Preis wird aus den Angaben im Preisblatt ermittelt.
- 30 %
- Bewertet wird die Qualifikation Erfahrung des Kernteams und Umsetzungskonzept. Für weitere Einzelheiten, s. Vergabeunterlagen.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Neben den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlusskriterien. Die Eigenerklärung Wirt 124 ist auszufüllen. § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 66098-2025
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