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Interaktive digitale Aktivreise-Erfahrung für Deutschland

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 14:27 (Europe/Berlin)

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Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt am Main

Frankfurt/Main, September 2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter be-

stimmt)

„Active travel in Germany”

Anlagen:

  • Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis
  • EVB-IT Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. beabsichtigt, die in beiliegender Leistungs- beschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie werden gebeten, ein ent- sprechendes Angebot abzugeben.

  1. Angaben zur ausgeschriebenen Leistung 1.1. Das Projekt richtet sich an potenzielle internationale Reisengäste und be- schreibt die Möglichkeit von Aktivreisen in Deutschland (Fokus auf Wandern, Radfahren, ggf. Kanu). Die Experience präsentiert nicht einzelne Destinationen oder touristische Pro- dukte, sondern vermittelt die charakteristischen Qualitäten Deutschlands als vielfältiges Aktivreiseziel. Im Mittelpunkt stehen typische Reiseerlebnisse und die Kombination aus Natur, Bewegung, Kultur, Genuss und Regeneration, die den Aktivurlaub in Deutschland auszeichnen. Das Projekt dient nicht nur der Wissensvermittlung, sondern der Gast soll an- gesprochen, „an die Hand genommen“ werden, leichte Aufgaben erledigen und emotional eingebunden werden. Dies hat mindestens den gleichen Stellenwert wie die Information. Ziel: Verlängerung der Verweildauer. Das Projekt soll für die Ausgabekanäle Virtual Reality (inkl. Inflight Entertain- ment in Flugzeugen mit VR-Brillen), Mobile und Web entwickelt werden, um eine möglichst hohe Reichweite zu generieren.

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In diesem Pilotprojekt geht es um eine neue Art des Destinationsmarketings, bei dem Kombinationen der Nutzeransprache, Nutzerführung und Contentdar- stellung aus Gaming, VR, künstlicher (KI-gestützter) Contentgenerierung und realem Content kombiniert werden. Der Bieter muss diese verschiedenen Skills vereinen und ein ansprechendes, interaktives Produkt erstellen, dass den Kun- den vom Reiseland Deutschland fasziniert. Neben virtuellen Umgebungen, Szenerien und Avataren (bzw. digitalen We- sen/Objekten) soll das Projekt auch bestehende Medien der DZT (Fotos, Filme, Drohnenaufnahmen, 360-Grad-Panoramen etc.) beinhalten und diese in beein- druckender Form, interaktiv präsentieren. In Abhängigkeit vom Konzept müssen ggf. noch weitere Medien digital erstellt, gekauft oder geshootet werden. Zudem ist erstmalig der Einsatz von (wenigen) Gaussian Splats vorgesehen, sofern inhaltlich und technisch sinnvoll. Der geplante Mix aus (z.T. fotorealistisch) digital erstelltem Content und echten Bildern, Panoramen und Videos sowie Avataren ist im Tourismusmarketing nach unserer Kenntnis bisher einzigartig.

Zielgruppe: Zielgruppe sind Nutzer im Ausland, die meist über keine oder wenig Vorkennt- nisse über Deutschland als Urlaubsland verfügen.

Anschließer / Refinanzierung: Das Konzept soll auch die Möglichkeit enthalten, zur teilweisen Refinanzierung Dritte mit thematisch passendem Content (gegen Gebühr) in die Experience aufzunehmen. Hierzu bitten wir um einen Vorschlag. Mögliche Werbepartner sind z.B. Reisevermittler, Hotelketten, Hersteller von Outdoorprodukten, Transportunternehmen oder auch Städte und Regionen.

Barrierefreiheit: Die Barrierefreiheit digitaler Lösungen ist für uns gesetzlich vorgeschrieben. Zu- dem möchten wir möglichst vielen Menschen die Nutzung unseres Contents ermöglichen. Bei der Projektentwicklung müssen die aktuellen Anforderungen an die Barrie- refreiheit berücksichtigt werden. Die Experience soll möglichst barrierearm um- gesetzt werden, sodass auch Kunden mit Anforderungen an Barrierefreiheit das Angebot nutzen können. Aktuelle Richtlinien und Standards für barrierefreie digitale Anwendungen (z.B. WCAG und BITV) sollen berücksichtigt werden. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung während des Entwicklungs- prozesses ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die App für die Nutzer- gruppen möglichst zugänglich und benutzerfreundlich ist.

1.2. Leistungsort: Frankfurt am Main

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1.3. Ausführungsfrist/Leistungszeitraum Ausführungsbeginn: Nach Auftragserteilung Ausführungsende: Juni 2027

  1. Hinweise zum Vergabeverfahren 2.1. Art der Vergabe: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. § 8 (4) Nr. 1 i.V.m. Nr. 3 UVgO

Die DZT e.V. kann den Zuschlag auf ein Angebot erteilen, auch ohne zu- vor verhandelt zu haben.

2.2. Stelle, die den Zuschlag erteilt:

s.o.

2.3. Auskünfte Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Vergabestelle Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt E-Mail: vergabestelle@germany.travel

Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Verdingungsunterlagen sind bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 3.6 ausschließlich schriftlich an die o. g. Stellen zu richten.

2.4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hin- weis an die unter Ziffer 2.3 genannten Stellen erbeten.

2.5. Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt am 14.10.2026

2.6. Zuschlagskriterien & Wertung Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt:

60% Kreation, Interaktivität und Umfang (Kurzpräsentation: max. 30 Charts)

40% Technische Umsetzung der Anwendung (Kurzpräsentation: max. 10 Charts sowie ggf. testbare Beispielanwendungen, Skribbles, 3D-Sound- beispiele.

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Die Bewertungsskala sieht folgendermaßen aus: Kreation, Interaktivität und Umfang

  • Storytelling
  • Immersion
  • Inhaltliche Aufbereitung und Umfang der Anwendung
  • Vermittlung von Informationen zu Aktivreisen in Deutschland
  • Edutainment
  • Digitale (ki-gestützte) Contentgenerierung
  • Integration von bestehendem Material der DZT (Fotos, Videos, Droh- nen- aufnahmen, 360-Grad-Panoramen etc.)
  • Interaktionsmöglichkeiten und Aufgaben für den Nutzer
  • Dramaturgisch durchdachte, vielfältige Visualisierung des Themas
  • Nutzerführung / Usability
  • Spiel mit dem Emotionen des Nutzers
  • Passgenauigkeit für internationale Gäste
  • Intuitive Benutzerführung / Usability (klare Struktur, selbsterklärende Funktionen)
  • Innovationskraft der Anwendung
BeschreibungPunkteKriterium: Kreative Vorschläge wie die Anwendung genutzt werden kann (1)
ungenügend Wenn die Kreativ-Vor- schläge der Anwendung nicht den Anforderungen entsprechen.0Die einzelnen Unterkriterien werden nicht erfüllt: Eine Vielzahl der genann- ten Rahmenbedingungen für einen kreativen Ansatz werden außer Acht gelassen.
mangelhaft Wenn die Kreativ-Vor- schläge für die Anwen- dung gravierende Lü- cken aufweisen.20Die Vorschläge gehen auf die einzel- nen Unterkriterien nur mangelhaft ein. Die geforderten Rahmenbedingungen für einen kreativen Ansatz werden größtenteils außer Acht gelassen.
ausreichend Wenn die Kreativ-Vor- schläge der Anwendung zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen noch den Anforderungen ent- sprechen.40Die Vorschläge weisen in Bezug auf die einzelnen Unterkriterien Mängel auf, aber im Ganzen wird auf die Un- terkriterien eingegangen. Rahmenbe- dingungen für einen kreativen Ansatz werden teilweise beachtet.
befriedigend Wenn die Kreativ-Vor- schläge der Anwendung im Allgemeinen den An- forderungen entspre- chen.60Die Vorschläge gehen auf die einzel- nen Unterkriterien im Allgemeinen ein. Rahmenbedingungen für einen kreativen Ansatz werden größtenteils beachtet.
gut Wenn die Kreativ-Vor- schläge der Anwendung den Anforderungen voll entsprechen.80Die Vorschläge gehen auf die einzel- nen Unterkriterien voll ein. Rahmen- bedingungen für einen kreativen An- satz werden voll beachtet.

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sehr gut 100 Die Vorschläge gehen auf die einzel- Wenn die Kreativ-Vor- nen Unterkriterien im besonderen schläge der Anwendung Maße ein. Rahmenbedingungen für den Anforderungen in einen kreativen Ansatz werden außer- besonderem Maße ent- ordentlich beachtet. spr echen.

Technische Umsetzung der Anwendung

  • Qualität der Anwendung
  • Navigation des Users
  • Design
  • Effekte
  • Umsetzung der Mehrsprachigkeit
  • Audioqualität / Videoqualität
  • Barrierefreiheit (Bedienung, Untertitel, Audiodeskription, Farben/Kon- traste etc.)

Kriterium: Technische Umsetzung Beschreibung Punkte der Anwendung (2) ungenügend 0 Die einzelnen Unterkriterien werden Wenn der Vorschlag zur nicht erfüllt: Eine Vielzahl der genann- technischen Umsetzung ten Rahmenbedingungen für die tech- der Anwendung nicht nische Umsetzung der Anwendung den Anforderungen ent- werden außer Acht gelassen. spricht. mangelhaft 20 Die Vorschläge gehen auf die einzel- Wenn der Vorschlag zur nen Unterkriterien nur mangelhaft ein. technischen Umsetzung Die geforderten Rahmenbedingungen der Anwendung gravie- für die technische Umsetzung der An- rende Lücken aufweist. wendung werden größtenteils außer Acht gelassen. ausreichend 40 Die Vorschläge weisen in Bezug auf Wenn der Vorschlag zur die einzelnen Unterkriterien Mängel technischen Umsetzung auf, aber im Ganzen wird auf die Un- der Anwendung zwar terkriterien eingegangen. Rahmenbe- Mängel ausweist, aber dingungen für die technische Umset- im Ganzen den Anforde- zung der Anwendung werden rungen entspricht. teilweise beachtet. befriedigend 60 Die Vorschläge gehen auf die einzel- Wenn der Vorschlag zur nen Unterkriterien im Allgemeinen technischen Umsetzung ein. Rahmenbedingungen für die der Anwendung im All- technische Umsetzung der Anwen- gemeinen den Anforde- dung werden größtenteils beachtet. rungen entspricht. gut 80 Wenn der Vorschlag zur

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technischen Umsetzung Die Vorschläge gehen auf die einzel- der Anwendung den An- nen Unterkriterien voll ein. Rahmen- forderungen voll ent- bedingungen für die technische Um- spricht. setzung der Anwendung werden voll beachtet. sehr gut 100 Die Vorschläge gehen auf die einzel- Wenn der Vorschlag zur nen Unterkriterien im besonderen technischen Umsetzung Maße ein. Rahmenbedingungen für der Anwendung den An- die technische Umsetzung der An- forderungen in besonde- wendung werden außerordentlich be- rem Maße entspricht. achtet.

Die erreichten Punkte werden mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren multi- pliziert und zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Den Zuschlag erhält das Ange- bot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

Für die Konzeption und Produktion des Projektes stehen EUR 126.000 netto zur Verfügung. In diesem Preis sind die Reisekosten bereits enthalten! Das Budget muss vollständig ausgeschöpft und darf nicht überschritten werden!

2.7. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zu- schlagserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter auf Antrag über eine Nichtberücksichtigung informiert wird (§ 46 (1) UVgO).

2.8. Datenschutzklausel Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rah- men des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

2.9. Hinweis, sofern kein Angebot abgegeben wird Es steht Interessenten frei auf diese Aufforderung zur Angebotsabgabe kein Angebot abzugeben. Für diesen Fall wird um eine kurze Mitteilung an die un- ter Ziffer 2.3 benannten Stellen gebeten.

  1. Angebots- und Bewerbungsbedingungen 3.1. Form und Inhalt der Angebote 3.1.1. Äußere Form Die Angebote samt Anlagen sind über die Vergabeplattform des Beschaf- fungsamtes des BMI (www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber abzuge- ben.

3.1.2. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzuläs- sig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt wer- den. Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.

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3.1.3. Unterschrift Die Angebote sowie die Formblätter (soweit vorgesehen) und Erklärungen müssen unterschrieben sein; der Name des/der Unterzeichnenden ist anzuge- ben.

3.1.4. Preise Preise sind in EUR anzugeben. Ergibt sich bei einzelnen Leistungspositionen ein Widerspruch zwischen dem vom Bieter angegebenen Einheitspreis und dem von Ihm eingetragenen Gesamtpreis, gilt der Einheitspreis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils vorgeschriebenen Umsatz- steuer.

3.2. Beizufügende Unterlagen 3.2.1. Angebotsvordruck (Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis), Bewer- tungsunterlagen (siehe Zuschlagskriterien) und detaillierte Kostenaufstellung. 3.3. Kostenerstattung Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Die Vervielfältigungskosten für die Versendung dieser Vergabeunterlagen werden nicht erstattet.

3.4. Urheberrechte Der Bieter hat in seinem Angebot darauf hinzuweisen, ob für den Auftragsge- genstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.

3.5. Nebenangebote/Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zulässig.

3.6. Abgabe der Angebote Angebote müssen bis zum 14.10.2026, 11:00 Uhr bei der folgenden Stelle di- gital abgegeben werden:

e-Vergabeplattform des Bundes https://www.evergabe-online.de/awardingAuthorityDetails.html?2&id=1092 Die digitale Angebotsabgabe hat über die o.g. e-Vergabeplattform (eVergabe-App!) zu erfolgen. Bitte reichen Sie das Angebot zwingend über die Funktion "Angebot abgeben" ein. Andernfalls kann die Offerte nicht berücksichtigt werden!

Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

3.7. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der unter Ziffer 3.6 genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 5.0. an sein Angebot gebunden.

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3.8. Bietergemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamt- schuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

3.9. Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer Die Bieter haben spätestens bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Ange- bote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu be- nennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unter- auftragnehmer zur Verfügung stehen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unterneh- men angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unter- nehmen in dem Umfang zu erteilen, wie dies mit der vertragsgemäßen Aus- führung der Leistung vereinbar ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden.

3.10. Sprache Die Angebote sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weiterge- hende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schrift- stück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

3.11. Aufklärungspflicht Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Anga- ben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu behe- ben.

3.12. Antikorruptionsrichtlinie Gemäß der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 erklärt sich der Bieter bereit, seine Beschäftigten, die bei der Leistungserstellung mitwirken, nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Oblie- genheiten aus dem Auftrag zu verpflichten.

4.0. Zahlungen Zahlungen erfolgen je nach Leistungsfortschritt nach Rechnungsstellung, Abschlagzahlungen sind möglich.

5.0 Bindefrist Die Bindefrist endet am 31.12.2026

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6.0. Besondere Vertragsbedingungen

Dem Vertrag liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

  • Zuschlagsschreiben;
  • EVB-IT Vertrag;
  • die Angebotsaufforderung, inkl. dieser Bes. Vertragsbedingungen;
  • das vom Bieter ausgefüllte Angebot, insbesondere die Leistungsbeschrei- bung inkl. Leistungsverzeichnis;
  • die VOL/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung;

Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Geltung von AGB des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. -Vergabestelle-

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