Integriertes Leerstandshandlungskonzept zur Aktivierung von Wohnraum in Jüterbog
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Jüterbog
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25956118
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Jüterbog beauftragt im Rahmen des Projekts „Kleinstadt-Labore: Stadtvoll statt leer“ die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts, das Wege zur Aktivierung leer stehenden Wohnraums aufzeigen soll. Angaben zu Umfang und Zeitrahmen sind in den vorliegenden Ausschreibungsdaten nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Kleinstadt-Labore Jüterbog: "Stadtvoll statt leer" Integriertes Leerstandshandlungskonzept zur Wohnraumaktivierung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kleinstadt-Labore Jüterbog: "Stadtvoll statt leer" Integriertes Leerstandshandlungskonzept zur Wohnraumaktivierung
Kleinstadt-Labore Jüterbog: "Stadtvoll statt leer" Integriertes Leerstandshandlungskonzept zur Wohnraumaktivierung
Vergabeunterlagen
Zu dieser Bekanntmachung stellt das Ursprungsportal noch keine Unterlagen bereit.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25956118
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.