Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 76.800 EUR
- Lose
- 16
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- CPV-Codes
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- Reparatur und Wartung von Kesseln (50531100)
- Wartung von Gasverbrauchseinrichtungen (50531200)
- Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
- Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50712000)
- Reparatur und Wartung von Zentralheizungen (50720000)
- Reparatur und Wartung von Kühlgruppen (50730000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 116382-2026
- Verfahrensnummer
- 9f3586fd-b3bf-4ea3-9388-823ab59461f7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beauftragt die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an technischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär. Die Leistungen betreffen 16 Standorte in Hessen, unter anderem in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Gießen und Hanau, und sind auf 16 örtliche Bereiche verteilt. Ein Vertragszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.
Leistungen nach Losen (16)
LOT-0001 · Los 1 Bad Homburg
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Frankfurt Battonstraße
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Friedberg
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4 Fulda
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 5 Gießen
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 6 Hanau
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Los 7 Homberg Ohm
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Los 8 Kassel
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Los 9 Marburg
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Los 10 Offenbach
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Los 11 Wetzlar
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Los 12 Homberg Efze
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Los 13 Groß-Gerau
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Los 14 Eschborn
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Los 15 Darmstadt
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · Los 16 Wiesbaden
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 331667
- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 435664-2026
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