Heizungsarbeiten in Neustadt am Rübenberge
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
- Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden (45315000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25908042
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 12 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen schreibt Heizungsarbeiten für ein Bauvorhaben in Neustadt am Rübenberge aus. Angaben zum Umfang der Arbeiten oder zur Größenordnung sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 2. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
BV Neustadt a.Rbg. - Heizung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · BV Neustadt a.Rbg. - Heizung
BV Neustadt a.Rbg. - Heizung
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
12 Dateien laut Portal · Stand 08.10.2026| Formular | 2,7 MB | |
| Sonstiges | 529 KB | |
| Sonstiges | 2,7 MB | |
| Vertragsbedingungen | 336 KB | |
| Sonstiges | 69 KB | |
| Sonstiges | 473 KB | |
| Sonstiges | 268 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Sonstiges | 45 KB | |
| Sonstiges | 47 KB | |
| Sonstiges | 48 KB | |
| Sonstiges | 38 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25908042
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.