Installation einer Heizungsanlage für einen Kindertagesstätten-Neubau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.09.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 169.503 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 534038-2025
- Verfahrensnummer
- 01989eb9-1872-4478-8b9b-ef1c80ba19ed
- CPV-Codes
- 45315000 · Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
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Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord schreibt die Installation einer Heizungsanlage für einen Neubau in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 169.503 EUR.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH: Installation einer Heizungsanlage
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ELCH: Installation einer Heizungsanlage
Installation der Heizungsanlage im Naubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee
Frist: 16.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 508662-2026
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|---|---|---|---|
| Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-NeubauEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 10.03.2026 | 61 Tsd. € |
| Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 218 Tsd. € |
| Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 64 Tsd. € |
| Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 17.03.2026 | 40 Tsd. € |
| Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwocklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 45 Tsd. € |
| Installation einer Lüftungsanlage für eine Kita-Küche in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 03.07.2026 | - |
| Bau und Montage einer Vollküche für eine KindertageseinrichtungEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 10.09.2026 | - |
| Neubau einer integrativen Kindertagesstätte in Hersbruck: HeizungsinstallationArbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Nürnberger Land e. V. | Lauf an der Pegnitz, Deutschland | 08.04.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SGStaudacher GmbH | Rohrdorf - Lauterbach | 3 | 0 | 02.06.2026 | 1 € | steigend |
| W+Wärme + Wasser GmbH | Schlieben | 3 | 0 | 26.05.2026 | 971 Tsd. € | steigend |
| ENEnergieanlagen Nord GmbH | Neubrandenburg | 2 | 0 | 09.08.2026 | 1,1 Mio. € | steigend |
| HIHI.TEQ | Worms | 2 | 0 | 04.08.2026 | 210 Tsd. € | steigend |
| SGSalvia Gebäudetechnik West GmbH | Borken | 2 | 0 | 21.07.2026 | 1,4 Mio. € | steigend |
| RHRamsauer Haustechnik GmbH | Roth | 2 | 0 | 30.06.2026 | 31 Tsd. € | steigend |
| HJHeinrich Jürgens GmbH & Co. KG | Großefehn | 2 | 0 | 26.06.2026 | 120 Tsd. € | steigend |
| B&Bürgel & Schulze Haustechnik GmbH | Markersdorf | 2 | 0 | 23.06.2026 | 786 Tsd. € | steigend |
| ATAqua Therm Design | Frankfurt am Main | 1 | 0 | 07.09.2026 | - | steigend |
| BBBRASST Bau GmbH | Berlin | 1 | 0 | 04.09.2026 | 3,8 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (66) · Berlin (49) · Baden-Württemberg (30) · Nordrhein-Westfalen (29) · Rheinland-Pfalz (15) · Niedersachsen (14)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 13 | 28.07.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 6 | 27.02.2026 |
| S|SBH | Schulbau Hamburg | Hamburg | 5 | 09.09.2026 |
| BPBezirksamt Pankow von Berlin | Berlin | 4 | 28.04.2026 |
| VMVGem Mauern | Mauern | 3 | 14.08.2026 |
| GWGemeinde Weeze | Weeze | 3 | 31.07.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 3 | 29.06.2026 |
| GEGemeinde Eitting | Oberding | 3 | 29.05.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Technisches Gebäudemanagement für Heizungsanlagen in der JVA KölnWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungsarbeiten an Heizungs- und SanitäranlagenWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland680 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Heizungs- und Sanitärarbeiten im technischen GebäudemanagementWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland538 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandhaltung von Heizungs- und Sanitäranlagen im technischen GebäudemanagementAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Sanitäranlagen in der JVA RheinbachAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungen an Heizungs- und Sanitäranlagen in Liegenschaften der Region KölnAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung und Sanitär im Raum KölnAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Sanitäranlagen in der JVA SiegburgAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| LHLeppin Haustechnik GmbH | 1 | 20.11.2025 | 170 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.08.2025 | Installation einer Heizungsanlage für einen Kindertagesstätten-Neubau | Vergeben | LHLeppin Haustechnik GmbH | 170 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenWärmeversorgung für den Neubau der Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt die Installation der Wärmeversorgung für den Neubau der Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 717.000 Euro.
62 % ähnlichSanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Coswig (Anhalt) vergibt Bauleistungen für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen im Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Jeber-Bergfrieden. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abwasser- und Trinkwasserleitungen, Sanitärobjekte, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 41,5 Kilowatt Leistung, 553 Quadratmeter Fußbodenheizung sowie eine Einzelraumlüftungsanlage. Die Ausführung ist vom 16. November 2026 bis zum 30. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
62 % ähnlichHeizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kleinkälteanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Weißenfels beschafft für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Kleinkälte. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Sanitäranlagen für Kinder, Personal und Menschen mit Behinderung, zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit insgesamt 44,5 kW Heizleistung, eine Fußbodenheizung mit 68 Heizkreisen in 29 Räumen, zehn Einraumlüfter sowie die Kühlung von zwei Technikräumen. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichSanitär- und Heizungstechnische Anlagen für Wohngebäude mit Kindertagesstätte
Brühl · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Brühl vergibt die Lieferung und Herstellung von Sanitär- und Heizungsanlagen für einen Neubau an der Anna-Seghers-Straße 2-6 in Brühl. Das Projekt umfasst die Installation von Sanitäranlagen für 29 Wohneinheiten und eine sechsgruppige Kindertagesstätte, dezentrale Warmwasserbereitung, eine Fernwärmeheizungsanlage mit etwa 3.000 Quadratmetern Fußbodenheizung sowie weitere technische Komponenten wie Fettabscheider und Druckerhöhungsanlage. Die Ausführungsdauer beträgt 215 Tage, Bewerbungsschluss ist der 24. September 2026.
58 % ähnlichHeizungsinstallation für die Sanierung des Adolph-Holm-Kindergartens
Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Adendorf, vertreten durch die NSI Consult, beschafft Heizungsinstallationsarbeiten für die Sanierung des Adolph-Holm-Kindergartens. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor.
57 % ähnlichHeizungsinstallation für die Sanierung eines Kindergartens
Adendorf · Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Adendorf beschafft Heizungsinstallationsarbeiten für die Sanierung des Adolph-Holm-Kindergartens in Adendorf. Vorgesehen sind eine Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage, ein Wärmeversorgungsnetz im Gebäude, eine Fußbodenheizung im Klettsystem auf 1.200 m² sowie 280 m Heizungsleitungen aus Kupfer. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält das preislich günstigste Angebot.
56 % ähnlichHeizungs- und Sanitärtechnik einschließlich Wartungsvertrag für einen Schulneubau
Senftenberg · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg beschafft Heizungs- und Sanitärtechnik für den Neubau einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt geistige Entwicklung in der Region DE40B. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Trink- und Schmutzwasseranlagen, sanitäre Ausstattung, Warmwasserbereitung, Fettabscheider- und Hebeanlage sowie Fernwärme, Heizkörper, Fußbodenheizung und weitere Wärmeverteilung. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für Heizung und Sanitär mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
56 % ähnlichHeizungs- und Sanitärinstallation für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums
Anröchte · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beschafft Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der geschätzte Auftragswert beträgt 780.000 Euro; Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichHeizungsinstallationsarbeiten für Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule zu einer 3,5-zügigen Grundschule
Hanau · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Hanau beauftragt die Installation der Heizungsanlage für die Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule zu einer 3,5‑zügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Der Leistungsumfang umfasst Gasbrennwertkessel, Heizverteiler, umfangreiche Verrohrungen, Pumpen, eine Wärmepumpe sowie eine Fußbodenheizung. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren mit einem Los für die Heizungsarbeiten veröffentlicht. Der Bewerbungsschluss ist der 22. September 2026.
54 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung des neuen Kindergartens in Großenkneten
Großenkneten · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Großenkneten schreibt Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI 2021 aus, die den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung eines neuen Kindergartens umfassen. Die Leistungen beinhalten u.a. die Ausarbeitung von PV‑Anlagengröße, Heizungs‑ und Lüftungskonzept, Schallschutznachweis und Erstellung eines Gebäudeenergieberichts. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4.000 EUR, die Angebotsfrist endet am 22.09.2026. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne EU‑Fördermittel.
54 % ähnlichHeizungs- und Sanitärarbeiten mit Fußbodenheizung, Rohrleitungen und Sanitärausstattung
Neubrandenburg · Offen · Frist 15.10.2026
Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg beschafft Heizungs- und Sanitärarbeiten in der Region Neubrandenburg. Der Auftrag umfasst unter anderem 900 Meter gedämmte Heizungsrohre, 600 Quadratmeter Fußbodenheizung, Heizkörper, Pumpen, Abwasser- und Trinkwasserleitungen sowie Sanitärobjekte wie Toiletten, Waschtische, eine Dusche und Urinale. Der geschätzte Auftragswert beträgt 537.815 Euro; die Angebotsfrist endet am 15.10.2026 um 21:59 Uhr koordinierter Weltzeit.
53 % ähnlichErneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten Osterberg
Offen
Die Stadt Munster beschafft Bauleistungen zur Erneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten Osterberg. Angaben zu Umfang, Auftragswert, Region über Munster hinaus und Ausführungszeitraum sind den vorliegenden Ausschreibungsdaten nicht zu entnehmen.
53 % ähnlichInstallation und Betrieb einer Bauheizungsanlage mit 16 Warmluftheizern und ca. 800 m PE-Rohr
Berlin · Offen · Frist 06.10.2026
Das Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft Leistungen für eine Bauheizungsanlage in Berlin. Vorgesehen sind die Installation von 16 Warmluftheizern, etwa 800 m Rohr aus Polyethylen (PE), der Anschluss an eine Fernwärmeheizstation sowie Betrieb, Vorhaltung, Umsetzung und anschließende Demontage der Anlage. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
52 % ähnlichInstallation von Heizanlagen, Wassererwärmungsanlagen und Sanitärsystemen
Berlin · Offen · Frist 13.10.2026
Das Land Berlin (SODA) vergibt Bauleistungen für die Installation von Heizanlagen, zentralen Wassererwärmungsanlagen sowie umfangreichen Sanitär- und Lüftungssystemen auf dem Industriestandort Beeskowdamm 3-11 in Berlin-Lichterfelde. Die Arbeiten umfassen etwa 1.040 m Trinkwasserleitungen, 870 m Schmutzwasserleitungen, 1.410 m Regenwasserleitungen, 480 m Heizungsleitungen mit circa 160 Heizkörpern sowie Lüftungsanlagen mit sechs Dachventilatoren. Das offene Verfahren läuft bis Oktober 2026 und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Preises bewertet.
51 % ähnlichTechnische Gebäudeausrüstung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim vergibt Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer neuen Kindertagesstätte im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Einrichtung soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten und wird eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 205.500 Euro, und die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
51 % ähnlichSanitär- und Heizungsinstallationen für den Erweiterungsbau eines Schulgebäudes
Berlin · Offen · Frist 21.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, vergibt Bauleistungen für die Sanitär- und Heizungsinstallation eines Schulgebäude-Erweiterungsbaus in Berlin. Der Erweiterungsbau umfasst vier oberirdische Geschosse und ein Untergeschoss und wird über einen Verbindungsbau an das bestehende Schulgebäude angeschlossen; vorgesehen sind unter anderem Trink- und Schmutzwasserleitungen, Sanitäreinrichtungen, Heizungsrohre, Pumpen, Fußbodenheizung und Heizkörper einschließlich Dämmung und Brandschutz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 307.803,95 Euro, die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) einer Kindertagesstätte
Kinderbeuern · Offen · Frist 02.10.2026
Die Ortsgemeinde Kinderbeuern vergibt Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für den Anbau, Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Zauberwald“ in Kinderbeuern. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Anlagen für Abwasser, Wasser, Wärme, Raumluft, Elektrik, Kommunikation und nutzungsspezifische Einrichtungen; die voraussichtlichen Nettokosten der technischen Ausrüstung betragen 322.815,88 Euro. Die Kindertagesstätte soll auf drei Gruppen mit insgesamt 54 Plätzen erweitert werden, die Ausführung ist bis Ende 2028 geplant; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichHeizungsinstallation für eine Mehrzweckhalle mit Gas-Brennwertgerät und Fußbodenheizung
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die degewo Nord Wohnungsgesellschaft mbH in Berlin beschafft die Heizungsinstallation für eine Mehrzweckhalle. Der Auftrag umfasst ein Gas-Brennwertgerät mit 140 kW, neue Heizungsverteiler, 34 Flachheizkörper, 2 Röhrenradiatoren, 350 m² Fußbodenheizung sowie rund 1.000 m Rohrleitungen aus Mehrschichtverbund- und Edelstahlrohr. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichErrichtung von Heizungs- und Lüftungsanlagen einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Hamburg · Offen · Frist 09.10.2026
SBH | Schulbau Hamburg beauftragt die Errichtung einer Heizungs- und Lüftungsanlage einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für ein Schulgebäude in Hamburg. Der geschätzte Auftragswert für das Los beträgt 98.000 Euro, die Ausführungsdauer ist mit 90 Tagen angegeben. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
49 % ähnlichLieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage für die Grundschule Horneburg
Horneburg · Offen · Frist 21.09.2026
Die Samtgemeinde Horneburg schreibt die Lieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage für die Grundschule Horneburg aus. Der Auftrag betrifft Heizungsarbeiten in der Region DE9; ein genauer Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:30 Uhr.
49 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Leppin Haustechnik GmbH
Zuschlagswert: 169.503 EUR · Vertragsschluss: 20.11.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
269 vergleichbare Verfahren, davon 176 mit erfasstem Zuschlag · 121 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 278.178 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 40 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Staudacher GmbH · Rohrdorf - Lauterbach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wärme + Wasser GmbH · Schlieben
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energieanlagen Nord GmbH · Neubrandenburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HI.TEQ · Worms
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Salvia Gebäudetechnik West GmbH · Borken
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ramsauer Haustechnik GmbH · Roth
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Jürgens GmbH & Co. KG · Großefehn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bürgel & Schulze Haustechnik GmbH · Markersdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Aqua Therm Design · Frankfurt am Main
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BRASST Bau GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Technisches Gebäudemanagement für Heizungsanlagen in der JVA Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Vertragsschluss: 17.03.2025
Zuschlagswert: 1.368.467 EUR
- Instandsetzungsarbeiten an Heizungs- und Sanitäranlagen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Zuschlagswert: 680.165,5 EUR
- Heizungs- und Sanitärarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Wollersheim GmbH + Co. KG
Zuschlagswert: 538.373,5 EUR
- Instandhaltung von Heizungs- und Sanitäranlagen im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Sanitäranlagen in der JVA Rheinbach
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungen an Heizungs- und Sanitäranlagen in Liegenschaften der Region Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung und Sanitär im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Sanitäranlagen in der JVA Siegburg
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbaud.de0306908101 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
evergabe@stattbaud.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:20 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.08.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 21:20 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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