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Bezeichnung der Leistung:
| Projekt: | EÜ Hanauer Landstraße |
|---|---|
| Leistung: | Stufe 1 (Lph. 1 und 2, § 47 HOAI) Optional, Lph. 3, 5, 6, § 47 HOAI und besondere Leistungen |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Rechnungen
- Originalrechnung
Die Rechnungen sind unter Angabe nachfolgender Rechnungsanschrift einzureichen:
Stadt Frankfurt am Main -Der Magistrat- Kassen- und Steueramt Zentraler Rechnungseingang Geschäftsbereich 0660 60275 Frankfurt am Main
Elektronische Rechnungen im Standardformat XRechnung oder digitale Rechnung im pdf-Format können unter Angabe der obigen Rechnungsadresse an das zentrale E-Mail-Postfach versendet werden:
rechnungseingang@stadt-frankfurt.de
Beim Versand von Rechnungen im pdf-Format sind folgende Anforderungen zwingend einzuhalten:
− pro E-Mail eine Rechnung (und ggf. mehrere Anlagen) − die Rechnung und ggf. die Anlagen sind der E-Mail in gesonderten pdf-Dateien beizufügen, − wenn mehrere Dateien angefügt sind, muss der Dateiname der Rechnung rechnung oder invoice enthalten. − das Format aller angefügten Dateien ist PDF/A.
Die per E-Mail eingehenden Rechnungen, die nicht den erforderlichen formalen Vorgaben entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
Liegt dem Geschäftsvorfall eine Bestellung zugrunde, ist die vom Amt für Straßenbau und Erschließung übermittelte Bestellscheinnummer auf der Rechnung anzugeben. Der Begriff „Bestellscheinnummer“ ist dabei der Bestellscheinziffer voranzustellen.
- Zweitschrift
Die Zweitschrift der Rechnung ist als solche zu kennzeichnen. Die Zweitschrift der Rechnung sowie alle zur Prüfung relevanten Anlagen senden Sie bitte in Papierform an die folgende Rechnungsanschrift:
Amt für Straßenbau und Erschließung 66.32 Straßenbau Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen 08-19 Seite 1