Ingenieurleistungen zur Prüfung der Standsicherheit von Schulgebäuden nach VDI 6200 im Wetteraukreis (BU Bezirk 2)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.10.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 599713-2025
- Verfahrensnummer
- 36416be7-f856-4a8e-91b5-8844e4678962
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Wetteraukreis beauftragt Ingenieurbüros mit der Prüfung der Standsicherheit von Bauwerken an mehreren Schulen im Bezirk 2 gemäß VDI‑6200. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Prüfberichten und ggf. Empfehlungen für notwendige Maßnahmen. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren veröffentlicht und wird in einem Los vergeben. Der genaue Leistungsumfang ist in der beigefügten Projekt‑ und Leistungsbeschreibung detailliert.
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Leistungsbeschreibung
Ingenieurleistungen für die Prüfung nach VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken an verschiedenen Schulen im Wetteraukreis für den BU Bezirk 2. Weitere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als Anlage01 beigefügten Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros für die Prüfung nach VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken an verschiedenen Schulen im Wetteraukreis für den BU Bezirk 2
Bezeichnung der zu erbringenden Leistungen: Ingenieurleistungen für die Prüfung nach VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken an verschiedenen Schulen im Wetteraukreis für den BU Bezirk 2. Auf eine ausführliche Beschreibung aller Leistungen wird an dieser Stelle verzichtet. Diese Angaben und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Schreiben 250912_25-5-249_Aufforderung_Angebotsabgabe_Bezirk2.pdf und der als Anlage 01 beigefügten Projekt- und Leistungsbeschreibung. Es erfolgt keine losweise Vergabe und Ausschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot gem. Anlage 11 Preisblatt Bezirk 2 abgeben und müssen alle aufgeführten Leistungen ausführen. Änderungen am Preisblatt dürfen nicht vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten zur Erstellung des Honorarangebotes anhand des Preisblattes entnehmen Sie bitte unserem Schreiben 250912_25-5-249_Aufforderung_Angebotsabgabe_Bezirk2.pdf. Weiterhin behält sich der Auftraggeber Verlängerungen und Optionen vor. Diese sind unter dem Punkt "Verlängerungen und Optionen" aufgeführt. Auch auf diese Leistungen muss der Auftragnehmer eingerichtet sein und verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen diese Leistungen zu erbringen. Die Auswertung der Unterlagen und Angebote erfolgt gem. den Zuschlagskriterien und der Bewertungsmatrix (Anlage10). Diese erfolgt beim Punkt 3. Honorarangebot gem. Preisblatt (in Verbindung mit der Bewertung nach Anlage 1) auf 4-Nachkommastellen, ansonsten bei den Punkten 1. bis 2. ohne Nachkommastellen. Der Auftragnehmer erhält ein Zuschlagsschreiben nebst Anlagen aus dem auch ersichtlich ist, wie er die Rechnungsstellung, gem. den Vorgaben des Auftraggebers, vorzunehmen hat. Nach der Beauftragung findet ein Projektstartgespräch statt. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen der Projektbeteiligten. Weiterhin soll die weitere Vorgehensweise und die Eckdaten erläutert werden. Die Bindefrist endet am 28.11.2025.
Frist: 14.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Eigenerklärung ist beigefügt in der Anlage 03 und ist von Ihnen unterschrieben einzureichen. siehe oben "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren" 1. Weitere Ausschlussgründe gem. der Zusatzerklärung zur Eignung, beigefügt in der Anlage 04. 2. Weiterhin sind die Verpflichtungen zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem HVTG einzuhalten. Die entsprechende Verpflichtungserklärung ist beigefügt in der Anlage 05. Die o. g. Anlagen 04 und 05 sind von Ihnen unterschrieben einzureichen. 1. Eine Nachforderung erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. 2. Geforderte Eignungsnachweise gem. § 122 ff. GWB, § 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. 3. Wenn nach § 75 Abs. 2 VgV als Berufsqualifikation der Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs gefordert wird, ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Nach Abs. 3 gilt dies für juristische Personen entsprechend, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach Abs. 2 benennen können.
Wie wird das Angebot bewertet?
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Eigenerklärung ist beigefügt in der Anlage 03 und ist von Ihnen unterschrieben einzureichen. siehe oben "Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren" 1. Weitere Ausschlussgründe gem. der Zusatzerklärung zur Eignung, beigefügt in der Anlage 04. 2. Weiterhin sind die Verpflichtungen zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem HVTG einzuhalten. Die entsprechende Verpflichtungserklärung ist beigefügt in der Anlage 05. Die o. g. Anlagen 04 und 05 sind von Ihnen unterschrieben einzureichen. 1. Eine Nachforderung erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. 2. Geforderte Eignungsnachweise gem. § 122 ff. GWB, § 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. 3. Wenn nach § 75 Abs. 2 VgV als Berufsqualifikation der Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs gefordert wird, ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Nach Abs. 3 gilt dies für juristische Personen entsprechend, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach Abs. 2 benennen können.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 564102-2026
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