Fachplanungsleistungen für Bauphysik bei der Sanierung einer Schulsporthalle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.07.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen für thermische Bauphysik (71314310)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
476058-2026
Verfahrensnummer
aeb7cca6-dd7c-4b40-a1df-d1f99b3b4a73

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Wetteraukreis – Zentrale Vergabestelle in Friedberg beauftragt Fachplanungsleistungen für die Bauphysik nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021. Die Leistungen betreffen die Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in Friedberg, einschließlich energetischer und brandschutztechnischer Verbesserungen, einer Dachsanierung sowie baulicher und anlagentechnischer Anpassungen. Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik nach HOAI 2021 gem. Auftragsbekanntmachung im Rahmen der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in 61169 Friedberg.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in 61169 Friedberg

    Das grundsätzliche Projektziel ist eine grundlegende Sanierung der Innenräume in Teilbereichen des Hauptgebäudes sowie eine Dachsanierung des Hauptgebäudes vorrangig aus brandschutztechnischer und aus energetischer Sicht inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" an Schulen des Wetteraukreises und an den Stand der Technik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands, unter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse (u. a. ArbSchG, UVV, DGUV) oder sinnvoller Verbesserungen. Dabei soll das in die Jahre gekommenen Gebäude zusätzlich an die aktuellen Erfordernisse der schulischen Belange angepasst und bei Bedarf auch entsprechende umfangreichere Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Anforderungen wie bspw. an Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Barrierefreiheit, etc. sind im Rahmen der Bestandsaufnahme ebenfalls zu prüfen. Der genaue Prüfumfang wird hier nicht abschließend beschrieben und kann sich bei Bedarf jederzeit auf weitere notwendige Untersuchungen erweitern (bspw. notwendige statische Untersuchungen). Die vor- und nachstehende Maßnahmenbeschreibung bzw. der -umfang ist dabei ebenfalls nicht abschließend. Sie ist im Rahmen der LPH 1-3 zu prüfen, zu ermitteln und mit dem Wetteraukreis final abzustimmen. Im Rahmen der brandschutztechnischen Betrachtung ist u. a. die Überprüfung des vorhandenen Brandschutzkonzepts erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt für das Hauptgebäude ein Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2016 vor. Nach aktueller Betrachtung sind grundlegende Abweichungen zwischen Soll- und IST-Zustand erkennbar, für die vorhandene und weitere mögliche Kompensationsmaßnahmen zu prüfen und mit der Baugenehmigungsbehörde sowie dem vorbeugenden Brandschutz abzustimmen sind. Für alle Neubauten und Sanierungen kreiseigener Gebäude wird bei technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit über die geltende Gesetzgebung (Gebäudeenergiegesetz) hinaus eine möglichst hohe Gebäudeenergieeffizienz und Nachhaltigkeit angestrebt. Neu- bzw. Erweiterungsbauten und energetische Sanierungen sind grundsätzlich mindestens nach dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG auszuführen bzw. es sind dabei dessen Vorgaben einzuhalten oder zu übertreffen. Aus energetischer Sicht sollen die Gebäude nach der Sanierung grundsätzlich den erforderlichen Mindeststandards der aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind entsprechend zu ertüchtigen. Für die Gebäude soll hierbei insgesamt der EH55-Standard oder besser erreicht werden. Die Außenwände des Hauptgebäudes wurden in den vergangenen Jahren bereits umfangreich saniert. Grundsätzlich ist die energetische Sanierung ganzheitlich zu betrachten, der genaue Umfang wirtschaftlich abzuwägen und entsprechend zu dokumentieren. Eine genaue Festlegung erfolgt dann innerhalb der Planungsphase auf Basis von vorzulegenden Entscheidungsvorlagen, sofern erforderlich. Es ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen, welche möglichen Förderungen beantragt und in Anspruch genommen werden können. Es dürfen keine Veränderungen an bereits sanierten und modernisierten Anlagen und Bereichen aus vergangenen Fördermaßnahme vorgenommen werden, da sie sich ggf. förderschädlich auf die vorgenannte Maßnahme auswirken könnten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen!

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründen, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB siehe oben Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichtkeitsbewertung der Angebote anahand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen - siehe § 56 Abs. 3 VGV. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Anlage 11_Bewertungsmatrix.

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Honorarangebot / Stundensätze
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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 618542-2026

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