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Ingenieurleistungen für die Ausführungsplanung zur Sanierung des Gesundheitscampus Prinz-Regent

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachungsnummer
706502-2026
Verfahrensnummer
5368467b-3843-4515-9766-3a3db5392926

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Projekt Wohlfahrtstraße GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Bochum, beauftragt Ingenieurleistungen für die Sanierung einer ehemaligen Zechen-, Kokerei- und Kraftwerksfläche in Bochum-Wiemelhausen. Zum Auftrag gehören die Grundlagenermittlung und die Ausführungsplanung einschließlich eines Bodenmanagementkonzepts auf Basis des Sanierungsplans und vorliegender Boden- und Bodenluftuntersuchungen. Angebote müssen bis zum 11. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Projekt Wohlfahrtstraße GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Bochum, beabsichtigt in Kooperation mit der Stadt Bochum, im Stadtteil Bochum-Wiemelhausen den Bebauungsplan Nr. 0983 - Gesundheitscampus Prinz-Regent-Straße - umzusetzen. . Bei der Fläche handelt es sich um die ehemalige Betriebsfläche der Tiefbauzeche "Prinz-Regent", Kokerei und des späteren Gaskraftwerkes an der Prinz-Regent-Straße in Bochum. Diese soll als Gewerbefläche reaktiviert werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · PWG - Gesundheitscampus Prinz-Regent, Wohlfahrtstraße 110 in Bochum - Ingenieurleistungen Ausführungsplanung der Sanierung

    - Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung, Ermitteln der Planungsrandbedingungen, Auswertung der vorhandenen Unterlagen und Integration der Ergebnisse in die Ausführungsplanung. . - Erstellung der Ausführungsplanung Erarbeiten der Ausführungsplanung nebst Bodenmanagementkonzept auf Grundlage des Sanierungsplanes (Verbindlichkeitserklärung der Stadt Bochum liegt vor) sowie der Boden- und Bodenluftuntersuchungen aus der Sanierungsuntersuchung und der Untersuchungen zur Ausführungsplanung und der weiteren Rahmenbedingen, die dem Untersuchungsgebiet unterliegen, unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung inkl. zeichnerischer Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörigen Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen. . - Erstellung von Gutachten und Fachbeiträgen Erstellung von Gutachten und Fachbeiträgen, die in die Ausführungsplanung zu integrieren sind. . - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Erstellung / Lieferung von technischen Vergabeunterlagen auf Basis des Sanierungsplanes und der Ausführungsplanung mit allen wesentlichen Randbedingungen und Nebengewerken und limitierenden Faktoren. Angebotsprüfung, Preisspiegelerstellung, Beantwortung von Bieterfragen, Führen von Bietergesprächen, Abgleich Kostenschätzung , Erstellung / Lieferung von Textbausteinen zur AG-seitigen Erstellung eines Vergabevermerkes und Mitwirkung bei der Beauftragung. . - Bodenuntersuchungen Bodenuntersuchungen gem. EBV, die für die detaillierte Ausführungsplanung benötigt werden. Hier ist anhand der Sanierungsuntersuchung ein Untersuchungskonzept zu entwickeln, die Geländearbeiten vorzunehmen sowie die chemischen Analysen gem. EBV und die Bewertung durchzuführen und dies in die Ausführungsplanung sowie das Bodenmanagementkonzept einzupflegen. Weiterhin sind ggf. von den Behörden auferlegte Untersuchungen, wie z.B. detaillierte Standortuntersuchung etc. zu berücksichtigen. . Weiterhin sind Baugrunduntersuchungen hinsichtlich der Bewertung des Baugrundes sowie der Konzeption und der Planung der Baugrundherrichtung für die spätere Nutzung durchzuführen und diese in die Ausführungsplanung sowie das Bodenmanagementkonzept einzupflegen. . Die Leistungen sind unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), . § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) . § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte . § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden . § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) . §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . Erklärung über nicht verstoßen des Unternehmens: bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, . Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, . im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. . § 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. . Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen, verlangt die Auftraggeberin die fehlenden Erklärungen oder Nachweise innerhalb der Grenzen des § 56 VgV nach. Von der Möglichkeit, auf die Nachforderung zu verzichten, macht der AG keinen Gebrauch.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · PWG - Gesundheitscampus Prinz-Regent, Wohlfahrtstraße 110 in Bochum - Ingenieurleistungen Ausführungsplanung der Sanierung

Angebotspreis netto
100 %

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026
Anlage 2.1 Geltungsbereich und Strukturkonzept.pdfSonstiges94,3 MB
Anlage 2.2 Gesundheitscampus Prinz-Regent Sanierungsplan.pdfSonstiges20,4 MB
Anlage 2.3 Verbindlichkeitserklärung Gesundheitscampus Prinz-Regent der Stadt Bochum.pdfFormular1,3 MB
0. Aufforderungsschreiben.pdfSonstiges45 KB
1. Bewerbungsbedingungen VgV.pdfAnschreiben52 KB
2. Bietererklärung.pdfFormular51 KB
3. AVP.pdfSonstiges76 KB
4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung.pdfFormular55 KB
5.1. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers.pdfFormular35 KB
5.2. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers.pdfFormular25 KB
5. Erklärung zur Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe.pdfFormular44 KB
6. Erklärung zu _ 19 Abs. 3 MiLoG + BVB TVgG.pdfFormular42 KB
7. Eigenerklärung Ausschlussgründe.pdfFormular69 KB
8. Erklärung zu den Referenzen.pdfFormular36 KB
9. Erklärung Bieter-_ Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular38 KB
10. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets.pdfFormular43 KB
11. LB Sanplan GCPR Ausführungsplanung LP 5-7.pdfSonstiges649 KB
12. LV Ingenieurleistungen Ausführungsplanung der Sanierung GCPR.xlsxLVLeistungsverzeichnis56 KB

Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), . § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) . § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte . § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden . § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) . §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n) . Erklärung über nicht verstoßen des Unternehmens: bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, . Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, . im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. . § 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. . Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen, verlangt die Auftraggeberin die fehlenden Erklärungen oder Nachweise innerhalb der Grenzen des § 56 VgV nach. Von der Möglichkeit, auf die Nachforderung zu verzichten, macht der AG keinen Gebrauch.

Änderungen und Bieterfragen

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