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Ingenieurleistungen für den südlichen Pletschbach-Durchlass in Worringen

Status
Offen
Angebotsfrist
04.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
675132-2026
Verfahrensnummer
3dc89a06-1bac-4682-9abb-8105fe0b2fd2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, vergeben Ingenieurleistungen für den südlichen Durchlass am Pletschbach in Köln-Worringen. Dazu gehören Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 5 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 4 bis 6; weitere Leistungsphasen und ausgewählte Zusatzleistungen können abgerufen werden. Die Leistungen richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie den Regelwerken des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO); Angebote sind bis zum 4. November 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Ingenieurleistungen nach HOAI und AHO über die Leistungsphasen 5 bis 6 (7 bis 9 auf Abruf) in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, und Lph 4 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung Ausgewählte besondere Leistungen auf Abruf

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · RR Worringen – Pletschbach Durchlass Süd

    Ingenieurleistungen nach HOAI und AHO über die Leistungsphasen 5 bis 6 (7 bis 9 auf Abruf) in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, und Lph 4 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung Ausgewählte besondere Leistungen auf Abruf

    Frist: 04.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · RR Worringen – Pletschbach Durchlass Süd

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 30 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
30 %
In einem Kurzbericht (etwa 3 bis 6 Seiten) sollen die folgenden Inhalte abgehandelt werden: Für „Projektspezifischer Ansatz“ werden folgende Kriterien herangezogen: a. Projektverständnis und Aufgabenanalyse: Nachvollziehbare Darstellung der Besonderheiten, Ziele und Herausforderungen. Dabei ist auch auf die Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung einzugehen. b. Identifikation projektspezifischer Risiken und Chancen Konkrete Benennung mit realistischen Lösungsansätzen. Dabei sind insbesondere Schnittstellenrisiken mit den anderen Leistungsbildern des Projekts zu betrachten. c. Anpassung der Methodik an das Projekt Individuell zugeschnittene Vorgehensweise. d. Umgang mit projektspezifischen Randbedingungen z. B. Genehmigungen, Umweltauflagen, Verkehr/Logistik e. Besondere Fachkunde Erfahrung insbesondere mit der Planung von Kleingewässern (für Amphibien), Referenzprojekt kann zusätzlich eingereicht werden. Eine volle Punktzahl (20 Punkten für den projektspezifischen Ansatz) kann vergeben werden, wenn die oben genannten Inhalte je Aufzählungspunkt nachvollziehbar, projektspezifisch und qualitätsvoll beschrieben werden. Maßgeblich ist, ob die dargestellten Ansätze eine qualitätsvolle, projektspezifische Leistungserbringung erwarten lassen. Je Aufzählungspunkt können jeweils bis zu 4 Punkte vergeben werden. Die Bewertung je Aufzählungspunkt wird folgendermaßen durchgeführt: - 0 Punkte: nicht dargestellt / nicht nachvollziehbar - 1 Punkte: allgemein oder nur teilweise projektspezifisch - 2-3 Punkte: nachvollziehbar und überwiegend projektspezifisch - 4 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel Für „Prozessorientierte Umsetzung“ werden folgende Kriterien herangezogen: a. Strukturierter Ablauf über die Leistungsphasen (HOAI) Durchgängiges Konzept mit Meilensteinen, Prüfschritten und Freigabeprozessen. b. Termin , Kosten- und Steuerungskonzept Methodik zur Planung, Überwachung und aktiven Steuerung von Terminen und Kosten. c. Schnittstellen- und Koordinationsmanagement Systematischer Umgang mit Fachplanern, Behörden und weiteren Projektbeteiligten. Erfahrung mit übergeordneter Projektsteuerung. d. Kommunikations- und Berichtswesen inkl. Qualitätssicherung Klare Kommunikationsstrukturen, regelmäßige Berichte, definierte QS-Prozesse. Eine volle Punktzahl (20 Punkte für den prozessorientierten Ansatz) kann vergeben werden, wenn die oben genannten Inhalte je Aufzählungspunkt nachvollziehbar, projektspezifisch und qualitätsvoll beschrieben werden. Maßgeblich ist, ob die dargestellten Ansätze eine qualitätsvolle, projektspezifische Leistungserbringung erwarten lassen. Je Aufzählungspunkt können jeweils bis zu 5 Punkte (Prozessorientierter Ansatz) vergeben werden. Die Bewertung wird folgendermaßen durchgeführt: - 0 Punkte: nicht dargestellt / nicht nachvollziehbar - 1–2 Punkte: allgemein oder nur teilweise projektspezifisch - 3–4 Punkte: nachvollziehbar und überwiegend projektspezifisch - 5 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel
40 %
Zu 3.) Bewertung des Projektteams und Projektorganisation Es sind die vorgesehenen Projektmitglieder je Leistungsbild im Umsetzungskonzept zu benennen. Hierbei sind mindestens die Projektleitung, eine stellvertretende Projektleitung je Leistungsbild, zu benennen. Für weitere Projektmitglieder sind die weiteren Zeilen zu verwenden. In der Tabelle ist unter anderem die Berufserfahrung in Jahren anzugeben. Bei der Bewertung des Projektteams werden keine allgemeinen Eignungsmerkmale des Bieters bewertet. Maßgeblich sind ausschließlich die für das Projekt benannten Schlüsselpersonen, deren konkrete Rollen im Projekt sowie der nachvollziehbare Bezug ihrer Qualifikation, Erfahrung und Referenzen zu den ausgeschriebenen Leistungen ab Leistungsphase 4 (TWP) bzw. 5 (OP, VA) HOAI. Die Angaben werden nur insoweit berücksichtigt, wie sie eine qualitätsvolle Bearbeitung der projektspezifischen Aufgaben erwarten lassen. Für die Bewertung von „Qualität des eingesetzten Projektteams und Projektorganisation“ werden folgende Kriterien herangezogen: a. Fachliche Qualifikation der Schlüsselpersonen Berufs¬erfahrung und projektrelevante Fachkenntnisse. b. Erfahrung mit vergleichbaren Projekten Inwieweit haben die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter in den eingereichten Referenzprojekten in den jeweiligen vorgesehenen Positionen mitgearbeitet. c. Teamzusammensetzung und Rollenverteilung Sinnvolle Besetzung der Funktionen (PL, Stellv., Fachkoordination etc.) in Form von einem Organigramm inklusive Darstellung der Vertreterregelung zur Sicherstellung der durchgängigen Besetzung der Schlüsselrollen über die Projektlaufzeit. d. Zusammenarbeit, Kommunikation und Integration im Projektteam Kommunikationsfähigkeit, Integrationsfähigkeit und Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit. e. Kapazitätsplanung und Personaleinsatz Plausible und ausreichende Ressourcenplanung für die ausgeschriebenen Leistungen ab Lph. 4 bzw. 5 HOAI, insbesondere Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung. f. Verfügbarkeit und Flexibilität Konkrete Aussagen zur Präsenz, Erreichbarkeit und zeitlichen Verfügbarkeiten. Fähigkeit zur Anpassung bei Mehrbedarf, Terminverschiebungen oder Projektänderungen. Eine volle Punktzahl (30 Punkte) kann vergeben werden, wenn die oben genannten Inhalte je Aufzählungspunkt nachvollziehbar, projektspezifisch und qualitätsvoll beschrieben werden. Maßgeblich ist, ob die dargestellte Projektorganisation und der vorgesehene Einsatz der benannten Schlüsselpersonen eine qualitätsvolle Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lassen. Je Aufzählungspunkt können jeweils bis zu 5 Punkte vergeben werden. Die Bewertung wird folgendermaßen durchgeführt: - 0 Punkte: nicht dargestellt / nicht nachvollziehbar - 1-2 Punkt: allgemein oder nur teilweise projektspezifisch - 3-4 Punkte: nachvollziehbar und überwiegend projektspezifisch - 5 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel
30 %

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026
__ACHTUNG Download EU.pdfSonstiges41 KB
__Bieterhinweise.pdfSonstiges228 KB
_Aufforderung und Bedingungen.pdfSonstiges384 KB
_Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen.docxFormular21 KB
_Eigenerklärung – Weitere Informationen zum Bieter.docxFormular59 KB
Anlage 1 - AVB-ArchIng.pdfSonstiges128 KB
Anlage 2 - Honorarermittlungen.zipSonstiges118 KB
Eignungs Ausschluss Kriterien.pdfSonstiges46 KB
Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis650 KB
Planungsvertrag.pdfVertragsbedingungen188 KB
Planunterlagen.zipSonstiges72,5 MB
Zuschlagskriterien.pdfSonstiges239 KB
124 Eigenerklärung Bieter.docxFormular -
233 Nachunternehmerleistungen.docxSonstiges157 KB
633 Angebotsschreiben.docxAnschreiben166 KB

Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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