Tragwerksplanung für den Neubau des Wasserwerks Hubertus
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 416261-2026
- Verfahrensnummer
- a7360266-288c-4c88-8a6d-d7ed26e48609
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, vertreten durch ihre Verbandsgemeindewerke, vergibt Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung des neu zu errichtenden Wasserwerks Hubertus. Beauftragt werden die Leistungsphasen 4 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einschließlich besonderer Leistungen. Das Vorhaben gehört zur Sicherstellung der Wasserversorgung im südlichen Westerwald und steht im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Hochbehälter im Gebiet der Montabaurer Höhe. Die Leistungsphasen sollen innerhalb von sechs Wochen, sechs Wochen und vier Wochen nach den jeweiligen vorherigen Meilensteinen abgeschlossen werden; der Arbeitsbeginn ist unmittelbar nach Auftragserteilung vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 16. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit der Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach, Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Wirges erfolgt zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Anschluss des "südlichen Westerwaldes" an die Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM). In diesem Zusammenhang erfolgt die Errichtung eines gemeinsam genutzten Hochbehälters "Thiels Hütte" im weitläufigen Gebiet der sogenannten Montabaurer Höhe. Zur Anbindung der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach an den Hochbehälter "Thiels Hütte" planen die Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach die Neuverlegung einer Trinkwassertransportleitung in den eigenen Versorgungsbereich hinein. Diese endet an dem neu zu errichtenden Wasserwerk Hubertus. Bei dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich handelt es sich um erforderliche Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 4-6 des Neubaus Wasserwerk Hubertus. Die statische Vordimensionierung bis zur Entwurfsplanung (LP 3) ist bereits vorliegend und dient als Basis für die hier ausgeschriebene Tragwerksplanung der Leistungsphasen 4-6. Alle relevanten Informationen zum Neubau sind den Anlagedokumenten (Anlage B 05 - Vorhandene Planungsgrundlagen.zip) zu entnehmen. Gesondert wird darauf hingewiesen, dass für die Fertigstellung der vorgenannten Leistungsphasen 4-6 folgender Zeitplan erforderlich ist, um eine zügige Realisierung des Bauvorhabens, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesamtmaßnahme maßgeblichen Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz, zu ermöglichen: Leistungsphase 4: 6 Wochen nach Auftragserteilung, Leistungsphase 5: 6 Wochen nach Abschluss der LP 4, Leistungsphase 6: 4 Wochen nach Abschluss der LP 5. Der Arbeitsbeginn ist unverzüglich im Anschluss an die erfolgte Auftragserteilung erforderlich und aufzunehmen. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 war noch kein Bodengutachten vorliegend. Daher basieren Aussagen zur Gründung auf ingenieursmäßigen Annahmen. Mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens wird das Bodengutachten vorliegen und zur Verfügung gestellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · WW-Hubertus, VGW Ransbach-Baumbach
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für das Tragwerk (§ 51 HOAI, Leistungsphasen 4-6). Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunterlagen beigefügten Ingenieurvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Ingenieurvertrags beschrieben und aufgelistet. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe dieser Leistung als Vollauftrag.
Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
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Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 595495-2026
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