Hyperspektrales Bildgebungssystem zur Analyse von Kulturgut

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
280.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
AT, Austria
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Bekanntmachung
bbg.vergabeportal.at
Bekanntmachungsnummer
756240-2026
Verfahrensnummer
0ce3935e-7d44-4918-8e75-fc853f3a85fb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesbeschaffung GmbH in Wien schreibt für Österreich die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hyperspektralen Bildgebungssystems zur nicht-invasiven Analyse von Kulturgut aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 280.000 Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 1.080 Tagen angegeben. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Hyperspektralen Bildgebungssystem zur nicht-invasiven Analyse von Kulturgut.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hyperspektral-Bildgebungssystem280.000 EUR

    Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Hyperspektralen Bildgebungssystem zur nicht-invasiven Analyse von Kulturgut.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.