Hotel- und Tagungsleistungen für Veranstaltungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.10.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen-LippeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.10.2024
Bekanntmachungsnummer
594497-2024
Verfahrensnummer
2de401f7-a047-46f2-aefd-21899e43473a
CPV-Codes
55100000 · Dienstleistungen von Hotels

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Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beschafft Hotel- und Tagungsleistungen für ausgewählte Veranstaltungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit. Die Rahmenvereinbarung umfasst Tagesveranstaltungen, zwei- und dreitägige Veranstaltungen mit oder ohne Übernachtung sowie Fachtagungen in der Region Münster (NUTS-Code DEA33). Die Leistungen werden für Veranstaltungen im Jahr 2025 und in den Folgejahren benötigt; die Frist für Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote endet am 4. Oktober 2024 um 9:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Übernahme von Tagungs- und Hotelleistungen für ausgewählte Veranstaltungen aus dem Kursprogramm des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in 2025 und den Folgejahren

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Tagesveranstaltungen

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für TAGESVERANSTALTUNGEN mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Tagesveranstaltungen: ca. 145.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge -Tagesveranstaltungen: 174.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

  • LOT-0002 · Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für ZWEITÄGIGE VERANSTALTUNGEN MIT UND OHNE ÜBERNACHTUNG mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: ca. 520.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: 624.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

  • LOT-0003 · Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für DREITÄGIGE VERANSTALTUNGEN MIT UND OHNE ÜBERNACHTUNG mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: ca. 740.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: 888.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

  • LOT-0004 · Fachtagungen

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für FACHTAGUNGEN mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Fachtagungen: ca. 65.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Fachtagungen: 78.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Teilnahmeanträge und/oder Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Tagesveranstaltungen

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LOT-0002 · Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung

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LOT-0003 · Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung

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LOT-0004 · Fachtagungen

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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Teilnahmeanträge und/oder Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 742432-2024
Vergleichbare Verfahren270vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag470 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 18 Vergaben

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DGDoc-Spezialisten GmbHDüsseldorf2113.08.2024 - stabil
B&Bad & Energie GmbHWetzlar2025.08.2026 - steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Nordrhein-Westfalen
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    22.08.2025noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Hoteldienstleistungen für Präventionsseminare im Raum 40, 44 und 45M. Schnecke & A. Schüßler GbR +1 weitereBerufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik TelekommunikationHamburg, Deutschland
    648 Tsd. €
    12.08.2025noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Aktiv seit 2023 · 28 Verfahren
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Verfahren pro Jahr10Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 28 seit 2023Spitze KW 48 · 2025 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

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    30.10.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    24.03.2026noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Sicherheitsdienstleistungen für Baustellen und Patientenschutz in Marsberger LWL-EinrichtungenMSM Security & Service GmbH +1 weitereLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    09.04.2024noch 19 Monate30.04.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Holzpellets für Einrichtungen in Westfalen-LippeRaiffeisen Bio-Brennstoffe GmbH +2 weitereLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    20.05.2025noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Personaldienstleistungen für die LWL-Einrichtungen in MarsbergUnique Personalservice GmbH +4 weitereLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    13.08.2024noch 23 Monate31.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Vermittlung von therapeutischem und pflegerischem Fachpersonal für eine KlinikAdecco Personaldienstleistungen GmbH +4 weitereLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    15.10.2024noch 25 Monate31.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Hotel- und Tagungsleistungen für Veranstaltungen des LWL-Inklusionsamtes ArbeitArdey Hotel Kolping Forum Witten g GmbH +15 weitereLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    25.11.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Landschaftsverbands Westfalen-LippeLogoEnergie GmbH +1 weitereLandschaftsverband Westfalen-LippeMünster, Deutschland
    29.06.2026noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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