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Hochrangige Regierungsberatung zu wirtschaftspolitischen Reformen in Osteuropa und angrenzenden Regionen

Status
Offen
Angebotsfrist
27.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
11.764.705 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
  • Wirtschaftsforschung (79311400)
  • Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
662481-2026
Verfahrensnummer
5cd602e2-bf41-49a2-b32f-db441cd24e11

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sucht Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse auf Nachfrage von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer. Ab 2027 ist die Beratung in der Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien vorgesehen; Armenien kann bei zusätzlichen Haushaltsmitteln hinzukommen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 11,8 Millionen Euro; ein jährliches Volumen von etwa 2,5 bis 2,8 Millionen Euro ist angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Die hochrangige Regierungsberatung wird in Staaten in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien durchgeführt. Aktuell erfolgt die Beratung in den Ländern Ukraine, Belarus (derzeit ausgesetzt), Moldau, Georgien (derzeit ausgesetzt), Usbekistan und Kosovo. Ab 2027 soll die Beratung in den Ländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien erfolgen. Bei Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist als weiteres Programmland Armenien vorgesehen. Kern und Voraussetzung für die Akzeptanz der Beratung bei den Regierungen der Zielländer ist die Unabhängigkeit und Nachfrageorientierung der Beratung. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen des Partnerlandes erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden vorrangig von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer dem AN oder dem BMWE gegenüber vorgeschlagen. Damit ergänzt die Regierungsberatung das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderinstrumente, die sich vornehmlich an Unternehmen richten. Der AN tritt in der Ausführung des Auftrags als eigenständiger Akteur auf. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG auf das Auftragsverhältnis zu verweisen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse11.764.705 EUR

    Die hochrangige Regierungsberatung wird in Staaten in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien durchgeführt. Aktuell erfolgt die Beratung in den Ländern Ukraine, Belarus (derzeit ausgesetzt), Moldau, Georgien (derzeit ausgesetzt), Usbekistan und Kosovo. Ab 2027 soll die Beratung in den Ländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien erfolgen. Bei Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist als weiteres Programmland Armenien vorgesehen. Kern und Voraussetzung für die Akzeptanz der Beratung bei den Regierungen der Zielländer ist die Unabhängigkeit und Nachfrageorientierung der Beratung. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen des Partnerlandes erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden vorrangig von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer dem AN oder dem BMWE gegenüber vorgeschlagen. Damit ergänzt die Regierungsberatung das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderinstrumente, die sich vornehmlich an Unternehmen richten. Der AN tritt in der Ausführung des Auftrags als eigenständiger Akteur auf. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG auf das Auftragsverhältnis zu verweisen.

    Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse

Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Gesamtprojektleitung mit Stellvertretung (10 von 30%); Unterkriterium 2 "Länderkoordination mit Stellvertretung je Partnerland (20 von 30%)" - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Initiierung und Umsetzung von Einzelberatungsvorhaben (20 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beratungsunterlagen (15 von 50%)", Unterkriterium 3 "Leistungsformat Newsletter/ Wirtschaftsausblicke (5 von 50%)"; Unterkriterium 4 "Öffentlichkeitsarbeit (10 von 50%)"
70 %
ACHTUNG: Das Auftragsvolumen ist begrenzt. Das jährliche Auftragsvolumen (sowie ggf. die Verlängerungsoption) liegt schätzungsweise zwischen 2.500.000 Euro brutto und 2.800.000 Euro brutto (einschließlich Reisekosten sowie der Option für Armenien und für Beratungsleistungen in weiteren Ländern wie z.B. Belarus und Georgien im Bedarfsfall). Das Angebot für die Gesamtlaufzeit (einschließlich Verlängerungsoption) muss unterhalb von 14.000.000 Euro brutto liegen. Diese Vorgabe ist bei der Angebotserstellung zwingend zu berücksichtigen. Sofern der Gesamtangebotspreis über 14.000.000 Euro brutto liegt, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden und wird von der Wertung ausgeschlossen. - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Das Preisblatt weist auftragsbezogen das geschätzte, jährliche Leistungsvolumen aus. Durch Multiplikation ergeben sich daraus Preise für Grundlaufzeit, die Verlängerungsoptionen sowie der Netto- und Bruttogesamtangebotspreis (einschl. aller Leistungsoptionen) für die Gesamtlaufzeit. Ggf. sind Ausführungen zur Zusammensetzung des Angebotspreises im schriftlichen Angebot vorzunehmen. - Die anzugebenden Tagessätze beinhalten alle Personalkosten und Sachkosten; Reisekosten werden separat im Preisblatt erfasst. Für eine Wirtschaftsprüfung wird jährlich ein fester Betrag vorgehalten. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: - Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. - Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
30 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 25.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage BMWE Datenschutzhinweise.pdfSonstiges210 KB
00_Anschreiben_Regierungsberatung.pdfAnschreiben235 KB
01_Leistungsbeschreibung_Regierungsberatung.pdfLVLeistungsverzeichnis250 KB
02_Verfahrensbeschreibung_Regierungsberatung.pdfSonstiges336 KB
3.2_Vordruck_Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular130 KB
3.3.2_Vordruck_Versicherungsschutz.docxFormular128 KB
3.3.3_Vordruck_Mindestjahresumsatz.docxFormular131 KB
3.3.4_Vordruck_Personal.docxFormular130 KB
3.3.5_Vordruck_Referenzen.docxFormular155 KB
3.3.6_Vordruck_Interessenkollisionen.docxFormular129 KB
3.3.7_Vordruck_Nachunternehmerverpflichtungserklärung.docxFormular129 KB
3.4 Vordruck_Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdfFormular724 KB
3.5_Vordruck_Eigenerklärung - VO-2022-576 (Russland).pdfFormular740 KB
03_Preisblatt_Regierungsberatung.xlsxSonstiges23 KB
04_Vertragsentwurf_Regierungsberatung.pdfVertragsbedingungen202 KB
05_Anl. 3 Vertrag_AV-V.pdfVertragsbedingungen397 KB

Anforderungen

§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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