Herstellung und Montage von Einbaumöbeln, Teeküchen und einer mobilen Trennwand

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
225.065 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
11.06.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
402051-2026
Verfahrensnummer
ec9b62bd-1ffb-4af9-b13e-7ecab5a4f6eb
CPV-Codes
Bautischlerei-Einbauarbeiten (45420000); Bautischlerarbeiten (45421000)

Kurzbeschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, beschafft die Herstellung, Lieferung und Montage von Sitzbänken, Einbauschränken, Schließfachanlagen, Akustikpaneelen, zwei Teeküchen und einer mobilen Trennwand. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 225.000 Euro; die Arbeiten werden in Berlin ausgeführt. Angebote müssen bis zum 17. Juli 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Herstellung, Lieferung und Montage von: Einbaumöbel: Sitzbänke, L 285cm bis 475cm, 10 St. Einbauschränke, B 92,5cm bis 230cm, 5 St. Schließfachanlagen, B 6m, 5 St. Akustikpaneele, 7 m2, 18 St. Teeküchen: 2 St. Breite: 2,60m und 4,00m, mit Ober- und Unterschränken, HPL beschichtet, inkl. Einbaugeräte Mobile Trennwand: Breite 14,6m, Höhe 3,05m, bestehend aus 12 Einzelelementen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Tischlerarbeiten - Einbauten225.065 EUR

    Herstellung, Lieferung und Montage von: Einbaumöbel: Sitzbänke, L 285cm bis 475cm, 10 St. Einbauschränke, B 92,5cm bis 230cm, 5 St. Schließfachanlagen, B 6m, 5 St. Akustikpaneele, 7 m2, 18 St. Teeküchen: 2 St. Breite: 2,60m und 4,00m, mit Ober- und Unterschränken, HPL beschichtet, inkl. Einbaugeräte Mobile Trennwand: Breite 14,6m, Höhe 3,05m, bestehend aus 12 Einzelelementen

    Frist: 17.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck V 124HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

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Anforderungen

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck V 124HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658185-2026

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