Herstellung und Montage von Einbaumöbeln, Teeküchen und einer mobilen Trennwand
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 225.065 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Originalbekanntmachung
- meinauftrag.rib.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 402051-2026
- Verfahrensnummer
- ec9b62bd-1ffb-4af9-b13e-7ecab5a4f6eb
- CPV-Codes
- Bautischlerei-Einbauarbeiten (45420000); Bautischlerarbeiten (45421000)
Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, beschafft die Herstellung, Lieferung und Montage von Sitzbänken, Einbauschränken, Schließfachanlagen, Akustikpaneelen, zwei Teeküchen und einer mobilen Trennwand. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 225.000 Euro; die Arbeiten werden in Berlin ausgeführt. Angebote müssen bis zum 17. Juli 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Herstellung, Lieferung und Montage von: Einbaumöbel: Sitzbänke, L 285cm bis 475cm, 10 St. Einbauschränke, B 92,5cm bis 230cm, 5 St. Schließfachanlagen, B 6m, 5 St. Akustikpaneele, 7 m2, 18 St. Teeküchen: 2 St. Breite: 2,60m und 4,00m, mit Ober- und Unterschränken, HPL beschichtet, inkl. Einbaugeräte Mobile Trennwand: Breite 14,6m, Höhe 3,05m, bestehend aus 12 Einzelelementen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Tischlerarbeiten - Einbauten225.065 EUR
Herstellung, Lieferung und Montage von: Einbaumöbel: Sitzbänke, L 285cm bis 475cm, 10 St. Einbauschränke, B 92,5cm bis 230cm, 5 St. Schließfachanlagen, B 6m, 5 St. Akustikpaneele, 7 m2, 18 St. Teeküchen: 2 St. Breite: 2,60m und 4,00m, mit Ober- und Unterschränken, HPL beschichtet, inkl. Einbaugeräte Mobile Trennwand: Breite 14,6m, Höhe 3,05m, bestehend aus 12 Einzelelementen
Frist: 17.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck V 124HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
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- Preis
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck V 124HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658185-2026
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