Aufforderung zur Angebotsabgabe - informatorisch-08-09-2026.pdf

Herstellung, Lieferung sowie Auf- und Abbau von Messeständen für die EXPO REAL

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 19:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

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An alle Bieter

Frankfurt am Main, den XX.10.2026

Maßnahme: Neubau und Umsetzung der Messestände für den Gemeinschaftsauftritt der Metropolregion Frankfurt RheinMain auf der Immobilienmesse EXPO REAL in München 2027/2028 auf Grundlage bestehender Planungs- und Ausführungsunterlagen

Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren (EU-weit)

Frist für den Eingang der Angebote: entfällt – hier nur informatorisches Dokument

Bindefrist: entfällt – hier nur informatorisches Dokument

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AzA)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die oben genannte Maßnahme bitten die Auftraggeber Sie, ein (verbindliches) Angebot zu erstellen und dieses innerhalb der oben genannten Angebotsfrist einzureichen.

  1. Allgemeine Hinweise

Die Auftraggeber empfehlen dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichem Vorlauf auf der Vergabeplattform hochzuladen und dies durch einen Test des Bieter-Tools auf der Vergabeplattform in Bezug auf eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT- Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) sicherzustellen.

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes bzw. für die Auftragsdurchführung durch den Bieter oder beauftragte Dritte verwendet werden. Jede Weitergabe an unbefugte Dritte oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle untersagt.

Sie werden ferner darauf hingewiesen, dass in einem Vergabeverfahren insbesondere der Wettbewerbsgrundsatz eine wichtige Rolle spielt. Die Auftraggeber haben daher wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen. Die Bieter werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Einhaltung des

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Geheimwettbewerbs und auf das grundsätzliche Verbot der Mehrfachbeteiligung an dem Vergabeverfahren hingewiesen. Die Bieter werden des Weiteren darum gebeten, bei der Angebotsabgabe auf die vergaberechtlichen Formalien zu achten. Andernfalls ist ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren denkbar.

  1. Verfahrensablauf

Das Verfahren wird als EU-weites nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV durchgeführt.

Nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 5 geeignete Bewerber (bzw. für den Fall einer Punktgleichheit ggf. weitere Bewerber) aufgefordert, ein (verbindliches) Angebot abzugeben. Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung mit dazugehörigen Anlagen soll bei der Erstellung der Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Honorar-/Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

Auf die Möglichkeit, Bieterfragen über das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu stellen, wird hingewiesen. Bieterfragen können sich auch auf die durch die Auftraggeber vorgegebenen vertraglichen Regelungen beziehen. Die Fragen müssen bis zum XX.XX.2026 eingegangen sein. Die Auftraggeber behalten sich vor, danach eingehende Fragen nicht zu beantworten.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!

Antworten werden immer zeitgleich an alle beteiligten Bieter erteilt. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Die Auftraggeber werden diese Fragen/ Anregungen prüfen und ggf. eine angepasste Version der vertraglichen Regelungen für alle Bieter gleichermaßen als Grundlage der Angebote zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der Fragen/Anregungen besteht nicht. Eine Verhandlung des Vertragsentwurfes ist nicht vorgesehen.

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  1. Hinweise zu den Vergabeunterlagen

Für die Angebotserstellung sind (mit Ausnahme der geforderten Konzepte sowie der Darstellungen / Planunterlagen für die Referenzen) die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.

An den zur Verfügung gestellten Formularen sollen durch den Bieter keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.

Es sind insgesamt die folgenden Vergabeunterlagen zu berücksichtigen:

a) Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

• Angebotsblatt mit allen geforderten Angaben (Anlage 1 AzA)

• Ggf. Nachunternehmererklärung (Anlage 2 AzA)

• Individuelle Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Stände inkl. Preisangaben (Anlagenkonvolut 2 zum Vertrag)

Redaktioneller Hinweis: Die individuellen Leistungsverzeichnisse werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt und sind in den vorliegenden, informatorischen Unterlagen noch nicht enthalten.

• Verpflichtungserklärung Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 3.1 zum Vertrag)

• Konzepte des Bieters (siehe unten unter Ziff. 3.2. und 3.3.) im PDF.

o Umsetzungs- und Organisationskonzept

o Konzept zur Weiterentwicklung der Standpartnerterminals

b) Unterlagen, die beigefügt sind und Vertragsbestandteil werden:

• Vertrag („Vertrag über Leistungen zum Neubau und der Umsetzung der Messestände für den Gemeinschaftsauftritt der Metropolregion Frankfurt RheinMain auf der Immobilienmesse Expo Real in München 2027/2028 auf Grundlage bestehender Planungs- und Ausführungsunterlagen“).

• Allgemeine Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen (Anlagenkonvolut 1 zum Vertrag)

• Besondere Vertragsbedingungen zur Umsetzung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Anlage 3 zum Vertrag)

• Vertragsbedingungen für die Einzelbeauftragung: Muster Einzelbeauftragung durch Metropolpartner / Einzelauftrag (Anlage 4 zum Vertrag)

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3.1. Angebotsblatt

Im Angebotsblatt (Anlage 1 AzA) sind Angaben zu den folgenden Punkten zu tätigen:

• Angaben zum Bieter

• Angaben zu den Projektleitern (Projektleiter 1 und Projektleiter 2) inklusive persönlicher Referenzen

• Angaben zum Preis für optionale Laufzeitverlängerungen

3.1.1. Hinweise zu den persönlichen Angaben zu den Projektleitern

Aus Sicht der Auftraggeber trägt die Qualifikation und Berufserfahrung der Projektleiter entscheidend zum Erfolg des Gesamtprojekts bei. Im Angebotsblatt (Anlage 1 AzA) sind daher für den Projektleiter 1 und den Projektleiter 2 (im Folgenden gemeinsam bezeichnet als „beide Projektleiter“) die nachstehenden Angaben zu tätigen:

• Persönliche Angaben

• Angaben zum Arbeitgeber

• Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung

Für jeden der beiden Projektleiter ist mit dem Angebot jeweils ein Lebenslauf abzugeben, aus dem die einschlägigen Angaben zur Qualifikation (Schulabschluss, Berufs- /Weiterbildung und ggf. Hochschulabschlüsse) sowie die einschlägige Berufserfahrung im Bereich Messebau o.Ä. hervorgehen (Angabe von Arbeitgeber, Ort, Anschrift, Position & Beschäftigungszeit).

Der Lebenslauf ist jeweils in einer gesonderten Datei beizufügen und soll sich an dem von der Europäischen Union herausgegebenen Muster orientieren (Europäisches Lebenslauf- Muster / „Europass“).

Es gelten die folgenden Mindestanforderungen für jeden der beiden Projektleiter (Ausschlusskriterien):

• fließende Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens)

Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

3.1.2. Hinweise zu den persönlichen Referenzen

Es wird vorausgesetzt, dass jeder der beiden Projektleiter mind. 1 persönliche Referenz über die verantwortliche Betreuung/Koordination von Messebauprojekten verfügt, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllt. Berücksichtigungsfähig sind dabei nur diejenigen Flächen/Stände, die der Projektleiter auch selbst verantwortlich betreut hat.

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Jede angegebene Referenz ist nur dann wertbar, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:

• Gegenstand der Referenzleistung war der Bau eines Messestandes oder mehrerer räumlich und visuell zusammengehöriger Messestände

• Die Referenzleistung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge abgeschlossen sein. Eine Referenzleistung ist in diesem Sinne abgeschlossen, wenn das Messebauprojekt fertig gebaut und abgenommen wurde.

• Der letzte Tag der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2019 liegen.

• Die Gesamtausstellungsfläche des Messestandes bzw. der Messestände (maß- geblich ist allein die Grundfläche bzw. das „Erdgeschoss“) betrug mind. 450 m2

• Mindestens ein Messestand wurde zweigeschossig (oder mehrgeschossig) ausgeführt.

• Der Messestand bzw. die Messestände wurden durch mind. 10 unterschiedliche Mitaussteller genutzt.

• Der Gesamtauftragswert des Referenzprojekts (netto) betrug mind. 400.000 EUR.

Mindestens eine der Referenzen (für Projektleiter 1 und/oder Projektleiter 2) muss zusätzlich die folgende weitere Mindestanforderung erfüllen:

• Gegenstand der Leistung war auch die Errichtung und Betreuung von Licht-, Bühnen- und Tontechnik im Rahmen des Messestandes.

Sind die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

3.1.3. Hinweise zur Verantwortlichkeit der Projektleiter

Die beiden Projektleiter müssen sich im Notfall gegenseitig vertreten können. Geplante Urlaube oder sonstige Abwesenheiten sind dem AG frühzeitig mitzuteilen. Parallele Urlaube sind zu vermeiden.

Überschneidungen von bis zu 3 Werktagen stellen i.d.R. kein Problem dar – die Aufbauphase sowie der erste Messetag sind hiervon ausgenommen. An diesen Tagen ist eine Vertretung nicht vorgesehen.

Ein Austausch der verantwortlichen Projektleitungen ist nur aus wichtigen Gründen zulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Im Falle eines Austauschs muss die nachfolgende Person mindestens in gleicher Weise geeignet sein, insbesondere über vergleichbare Qualifikation und Berufserfahrung, Seniorität und Kompetenz verfügen.

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3.2. Umsetzungs- und Organisationskonzept

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein in der Darstellung zusammenhängendes Umsetzungs- und Organisationskonzept in Form einer PDF-Datei einzureichen. Das Konzept darf max. 10 Seiten DIN A4 umfassen. Bei Überschreitung dieser Seitenzahl werden die Inhalte auf den überzähligen Seiten im Rahmen der Anwendung der Zuschlagskriterien nicht berücksichtigt.

Das Umsetzungs- und Organisationskonzept soll insbesondere die unter Ziff. 4.2. erläuterten wertungsrelevanten Darstellungen enthalten, die im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet werden.

3.3. Konzept zur Weiterentwicklung der Standpartnerterminals

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zudem ein in der Darstellung zusammenhängendes Konzept zur Weiterentwicklung der Standpartnerterminals in Form einer PDF-Datei einzureichen. Die Beifügung von Zeichnungen, bemaßten Plänen und Bebilderungen ist ausdrücklich zulässig. Einschließlich aller Unterlagen soll das Konzept max. 20 Seiten DIN A4 umfassen. Bei Überschreitung dieser Seitenzahl werden die Inhalte auf den überzähligen Seiten im Rahmen der Anwendung der Zuschlagskriterien nicht berücksichtigt.

Das Konzept soll insbesondere die unter Ziff. 4.3. erläuterten wertungsrelevanten Darstellungen enthalten, die im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet werden.

3.4. Preisangaben

Das Angebot muss die folgenden Preisangaben enthalten.

• Gesamtpreis für die unmittelbar beauftragten Leistungen

• Angebotener Preis für optionale Laufzeitverlängerungen

Der Angebotspreis für die unmittelbar beauftragten Leistungen ist unter Verwendung der beigefügten individuellen Leistungsverzeichnisse (Anlagenkonvolut 2 zum Vertrag) anzugeben.

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Der Angebotspreis darf im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Budgets die folgenden Obergrenzen für die einzelnen Leistungsbestandteile (pro Stand und Jahr) nicht überschreiten.

Bei Überschreitung einer der genannten Obergrenzen wird das Angebot zwingend vom Verfahren ausgeschlossen:

• Gesamtpreis Stand Frankfurt am Main: 425.000 € (netto)

• Gesamtpreis Stand Wiesbaden: 130.000 € (netto)

• Gesamtpreis Stand Darmstadt: 45.000 € (netto)

• Gesamtpreis Stand FRM / Region: 145.000 € (netto)

• Gesamtpreis Stand FRM / Metropolarena: 90.000 € (netto)

Die vorgenannten Budgetgrenzen/Preisgrenzen beziehen sich auf den Preis für die unmittelbar beauftragten Leistungen, d.h. die Leistungserbringung ohne die optionalen Laufzeitverlängerungen für die Jahre 3, 4 und 5 (bzw. Expo 2029, 2030, 2031).

Für die Preisangaben zu den optionalen Laufzeitverlängerungen (Verlängerungsoptionen gem. § 6.4 des Vertrags) sind in dem Angebotsblatt (Anlage 1 AzA) die notwendigen Angaben zu machen.

  1. Zuschlagskriterien

Der Vertrag wird mit dem Bieter abgeschlossen, der nach Maßgabe der vorgegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung das wirtschaftlichste Angebot abgibt.

Dazu wird das Angebot gemäß den nachfolgend benannten Hauptkriterien und den hierzu festgelegten Unterkriterien bewertet. Im Rahmen der vier Hauptkriterien werden die in der Tabelle angegebenen Punktzahlen vergeben. Die Punktzahl jedes Hauptkriteriums wird – soweit Unterkriterien bestehen – durch Addition der in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Punktzahlen ermittelt.

Die Gesamtpunktzahl eines Angebots wird durch Addition der für die vier Hauptkriterien ermittelten Punktzahlen unter Berücksichtigung der nachfolgend angegebenen Gewichtungsfaktoren berechnet. Die Gesamtpunktzahl (nach Gewichtung) beträgt max. 100 Punkte.

ZuschlagskriterienMax.Gewichtung
Punktzahl
1. Qualifikation der Projektleiter (inkl. Referenzen)10025%
2. Umsetzungs- und Organisationskonzept10015%
3. Konzept zur Weiterentwicklung der Standpartnerterminals10020%
4. Preis10040%

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.

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4.1. Hauptkriterium: „Qualifikation der Projektleiter“

Mit diesem Hauptkriterium wird der zu erwartende positive Einfluss der Qualifikation und Berufserfahrung der Projektleiter sowie ihrer Erfahrungen aus den angegebenen Referenzprojekten für die Leistungserbringung bewertet.

Die Bewertung im Rahmen des Hauptkriteriums erfolgt für jeden Projektleiter („Projektleiter 1“ und „Projektleiter 2“) separat. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Unterkriterien. Die für den jeweiligen Projektleiter erzielten Punkte ergeben sich durch Addition der Punkte für die Unterkriterien.

UnterkriterienMax. Punktzahl
1. Qualifikation und Berufserfahrung30
2. Vergleichbarkeit von Referenzen und Auftragsgegenstand70

Aus den für die Projektleiter jeweils erzielten Punktwerten wird ein Durchschnittswert gebildet. Dieser stellt die maßgebliche Punktzahl im Rahmen des Hauptkriteriums dar, die gemäß der oben genannten Gewichtung (siehe unter Ziff. 4) in die Gesamtwertung einfließt.

Es können max. 100 Punkte erreicht werden. In die Gesamtwertung gehen nach der Gewichtung des Hauptkriteriums max. 25 Punkte ein.

4.1.1. Unterkriterium: Qualifikation und Berufserfahrung

In diesem Unterkriterium können max. 30 Punkte erreicht werden.

Bewertet wird der aus den eingereichten Unterlagen abzuleitende Gesamteindruck über die Qualifikation und Berufserfahrung des jeweiligen Projektleiters. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Angebotsblatt (Anlage 1 AzA) gemachten Angaben sowie des einzureichenden Lebenslaufs. Dabei fließen (im Rahmen einer einheitlichen Gesamtwürdigung) die nachfolgenden Aspekte in die Bewertung ein:

• Bewertet werden die für den konkreten Auftrag einschlägige fachliche Qualifikation und die für den Auftrag relevante Berufserfahrung des jeweiligen Projektleiters.

• Maßgeblich ist insbesondere, in welchem Umfang der Projektleiter über praktische Erfahrung in der Planung, Organisation, Koordination und Umsetzung von Messebauprojekten verfügt und inwieweit diese Erfahrung mit den Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts vergleichbar ist.

• Bei der Qualifikation werden insbesondere berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen sowie sonstige fachliche Qualifikationen mit unmittelbarem Bezug zum Messebau bzw. zu vergleichbaren Tätigkeiten berücksichtigt. Ein akademischer Abschluss wird nur insoweit berücksichtigt, als er einen unmittelbaren fachlichen Bezug zu den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung aufweist. Ein Hochschulabschluss allein führt daher nicht zu einer höheren Bewertung.

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• Bei der Berufserfahrung werden insbesondere die Dauer und die Art der einschlägigen Tätigkeit sowie die bisherige Verantwortung für vergleichbare Messebauprojekte berücksichtigt.

Die Bewertung wird (für jeden Projektleiter einzeln) wie folgt vorgenommen:

30 Punkte: Das Qualifikationsprofil einschließlich der Berufserfahrung trägt den Anforderungen des Auftrags überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Qualität der Leistungserbringung erwarten.

20 Punkte: Das Qualifikationsprofil einschließlich der Berufserfahrung trägt den Anforderungen des Auftrags durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Qualität der Leistungserbringung erwarten.

10 Punkte: Das Qualifikationsprofil einschließlich der Berufserfahrung trägt den Anforderungen des Auftrags zwar teilweise, aber nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung. Es lässt aber insgesamt eine ausreichende Qualität der Leistungserbringung erwarten.

0 Punkte: Das Qualifikationsprofil einschließlich der Berufserfahrung trägt den Anforderungen des Auftrags nicht ausreichend Rechnung und lässt deshalb eine ausreichende Qualität der Leistungserbringung nicht erwarten.

Für dieses Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe „ausreichend / 10 Punkte“ erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

4.1.2. Unterkriterium: Vergleichbarkeit von Referenzen und Auftragsgegenstand

In diesem Unterkriterium können max. 70 Punkte erreicht werden.

Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem auftragsgegenständlichen Messeauftritt der Metropolregion Frankfurt RheinMain.

Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angaben im Angebotsblatt (Anlage 1 AzA) sowie der für die jeweilige Referenz eingereichten Darstellungen und Abbildungen, insbesondere Fotos und/oder Renderings sowie bemaßter CAD-Pläne, im Rahmen einer Gesamtwürdigung. Die eingereichten Darstellungen und Abbildungen dürfen einen Umfang von maximal 10 Seiten (Druckansicht im DIN-A4-Format) je Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden nur Referenzen bewertet, die die oben unter Ziff. 3.1.2. genannten Mindestanforderungen erfüllen.

In der Wertung wird je eine Referenz für jeden der beiden Projektleiter, berücksichtigt (bei weiteren angegebenen Referenzen ist jeweils die Referenz mit der besten Punktzahl maßgeblich).

Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Art, Größe und Komplexität des jeweiligen Referenzprojekts sowie dessen Übereinstimmung mit den besonderen Anforderungen des ausgeschriebenen Messeauftritts. Berücksichtigt werden dabei insbesondere:

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• die Größe und räumliche Ausgestaltung des Messeauftritts bzw. der Messestände

• die Anzahl und Einbindung verschiedener Mitaussteller bzw. Partner

• die Komplexität der Planung, Koordination und Umsetzung

• die Art und der Umfang der Umsetzung mehrgeschossiger Messestände

• die Einbindung und Koordination von Licht-, Bühnentechnik

• die persönliche Verantwortung und der konkrete Aufgabenbereich des jeweiligen Projektleiters bei der Umsetzung des Referenzprojekts

Die Bewertung jeder Referenz wird wie folgt vorgenommen:

70 Punkte: Die angegebene Referenz weist eine besonders ausgeprägte, hohe Vergleichbarkeit mit dem auftragsgegenständlichen Messeauftritt auf und lässt einen ausgeprägten positiven Einfluss der Erfahrung des Projektleiters auf das vorliegende Projekt erwarten.

50 Punkte: Die angegebene Referenz weist eine insgesamt deutliche Vergleichbarkeit mit dem auftragsgegenständlichen Messeauftritt auf und lässt grundsätzlich einen positiven Einfluss der Erfahrung des Projektleiters auf das vorliegende Projekt erwarten.

30 Punkte: Die angegebene Referenz weist eine in einzelnen Aspekten bestehende, aber in der Gesamtbetrachtung nur beschränkt ausgeprägte Vergleichbarkeit mit dem auftragsgegenständlichen Messeauftritt auf und lässt nur bedingt einen positiven Einfluss der Erfahrung des Projektleiters auf das vorliegende Projekt erwarten.

0 Punkte: Die angegebene Referenz weist keine signifikante Vergleichbarkeit mit dem auftragsgegenständlichen Messeauftritt auf und lässt keine Rückschlüsse auf den positiven Einfluss der Erfahrung des Projektleiters auf das vorliegende Projekt zu.

Für dieses Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe 30 Punkte erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

4.2. Hauptkriterium: „Umsetzungs- und Organisationskonzept“

Mit diesem Hauptkriterium wird die Aussagekraft des eingereichten Umsetzungs- und Organisationskonzepts bzw. die danach erwartbare Qualität der Leistungserbringung (insbesondere bei der Organisation und Koordination des Projekts) bewertet.

Das Umsetzungs- bzw. Organisationskonzept soll insbesondere darstellen, wie die rechtzeitige Realisierung des Messestandes / des Messeareals in zeitlicher/personeller Hinsicht geplant ist.

Die Inhalte des Konzepts werden anhand der nachfolgenden Aspekte (Unterkriterien der Bewertung) jeweils im Rahmen einer separaten Bewertung bepunktet. Die Punkte des Hauptkriteriums ergeben sich durch Addition der Punkte für die Unterkriterien.

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UnterkriterienMax. Punktzahl
1. Darstellung des zeitlichen Projektablaufs70
2. Darstellung der Mitarbeiterplanung30

Es können max. 100 Punkte erreicht werden. In die Gesamtwertung gehen nach der Gewichtung des Hauptkriteriums max. 15 Punkte ein.

4.2.1. Unterkriterium: Darstellung des zeitlichen Projektablaufs

In diesem Unterkriterium können max. 70 Punkte erreicht werden. Maßgeblich sind ausschließlich die Inhalte der mit dem Angebot eingereichten PDF-Datei (siehe zu den formalen Anforderungen des Konzepts unter Ziff. 3.2).

Wertungsrelevante Inhalte:

Es werden insbesondere aussagekräftige und konkret auftragsbezogene Darstellungen zu den nachfolgend genannten Aspekten erwartet und bewertet.

• Realistische Umsetzung der Vorlaufzeiten zur Umsetzung des Projektes, u.a. unter Berücksichtigung der Fristen der Messe München (exemplarisch anhand der Fristen für das Jahr 2026 zu bemessen)

• Nennung von Meilensteinen der Projektumsetzung

Weitere plausible Darstellungen zur organisatorischen Umsetzung des Projekts in Bezug auf die zeitliche Ablaufplanung können ebenfalls in die Bewertung einfließen.

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Die Bewertung wird anhand des folgenden Bewertungsmaßstabs vorgenommen:

70 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags überdurchschnittlich detailliert Rechnung und lassen eine besonders gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

50 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags in durchschnittlichem Umfang Rechnung und lassen eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

30 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags teilweise, aber nicht in jeder Hinsicht Rechnung. Die Darstellungen lassen trotz bestehender Lücken/Unklarheiten in der Gesamtschau eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

0 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags überwiegend nicht oder nicht erkennbar auftragsbezogen Rechnung und lassen die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen nicht bzw. nur mangelhaft erwarten.

Für dieses Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe „ausreichend“ / 30 Punkte erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

4.2.2. Unterkriterium: Darstellung der Mitarbeiterplanung

In diesem Unterkriterium können max. 30 Punkte erreicht werden.

Maßgeblich sind ausschließlich die Inhalte der mit dem Angebot eingereichten PDF-Datei (siehe zu den formalen Anforderungen des Konzepts unter Ziff. 3.2).

Wertungsrelevante Inhalte:

Es werden insbesondere aussagekräftige und konkret auftragsbezogene Darstellungen zu den nachfolgend genannten Aspekten erwartet und bewertet.

• Detaillierte Personalplanung für die Zeit des Auf- und Abbaus sowie für die Messelaufzeit

• Darstellung der Zuweisung von Verantwortlichkeiten für einzelne Projektareale

• Vertretungsregelungen bzw. Reaktion bei Personalausfällen

Weitere plausible Darstellungen zur organisatorischen Umsetzung des Projekts in Bezug auf die Mitarbeiter-/Personalplanung können ebenfalls in die Bewertung einfließen.

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Die Bewertung wird anhand des folgenden Bewertungsmaßstabs vorgenommen:

30 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags überdurchschnittlich detailliert Rechnung und lassen eine besonders gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

20 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags in durchschnittlichem Umfang Rechnung und lassen eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

10 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags teilweise, aber nicht in jeder Hinsicht Rechnung. Die Darstellungen lassen trotz bestehender Lücken/Unklarheiten in der Gesamtschau eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

0 Punkte: Die Darstellungen des Konzepts tragen den konkreten Anforderungen des Auftrags überwiegend nicht oder nicht erkennbar auftragsbezogen Rechnung und lassen die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen nicht bzw. nur mangelhaft erwarten.

Für jedes Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe „ausreichend“ / 10 Punkte erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

4.3. Hauptkriterium: „Konzept zur Weiterentwicklung der Standpartnerterminals“

Mit diesem Hauptkriterium wird die Qualität des Konzepts zur Weiterentwicklung der Standpartnerterminals und die danach erwartbare funktionale und ästhetisch visuelle Qualität der Terminals bewertet.

Maßgeblich sind die Inhalte der mit dem Angebot eingereichten PDF-Datei und die zur Visualisierung beigefügten Inhalte (siehe zu den formalen Anforderungen des Konzepts und der Anlagen unter Ziff. 3.3.).

Die Inhalte des Konzepts werden anhand der nachfolgenden Unterkriterien (jeweils im Rahmen einer separaten Bewertung) bepunktet. Die Punkte des Hauptkriteriums ergeben sich durch Addition der Punkte für die Unterkriterien.

UnterkriterienMax. Punktzahl
1. Visuelle Eingliederung in die Gesamtdarstellung20
2. Funktionalität und Praktikabilität der Terminals40
3. Design der Terminals40

Es können max. 100 Punkte erreicht werden. In die Gesamtwertung gehen nach der Gewichtung des Hauptkriteriums max. 20 Punkte ein.

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Wertungsrelevante Inhalte und Anforderungen an das Konzept:

Im Zuge des Neubaus sollen die Terminals gestalterisch und funktional weiterentwickelt werden. Ziel ist es, das bestehende Erscheinungsbild zu modernisieren, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und gleichzeitig den einheitlichen Charakter des Gemeinschaftsauftritts beizubehalten.

Vom Bieter ist für alle 4 Partnerterminals ein Gestaltungsvorschlag einzureichen (siehe zu den formalen Anforderungen Ziff. 3.4). Dieser soll die gestalterische und funktionale Weiterentwicklung der bestehenden Terminals nachvollziehbar darstellen. Die bestehende Gestaltung ist Grundlage der Weiterentwicklung. Der charakteristische und wiedererkennbare Charakter des jeweiligen Partnerauftritts sowie der einheitliche Charakter des Gemeinschaftsauftritts sind zu erhalten.

Der jeweilige Gestaltungsvorschlag hat mindestens zu enthalten:

• Kurzbeschreibung mit Darstellung der funktionalen Weiterentwicklung

• Aussagekräftige Visualisierung

• Material- und Farbkonzept

• Ansicht (mit Abmessungen) und/oder eine Bauzeichnung des jeweils vorgeschlagenen Terminals

• Kurze Beschreibung der vorgesehenen Ausstattung

4.3.1. Unterkriterium: Visuelle Eingliederung in die Gesamtdarstellung

In diesem Unterkriterium können max. 20 Punkte erreicht werden. Bewertet wird der Grad der erkennbaren Eingliederung in die Gesamtdarstellung der Messestände bzw. die Erkennbarkeit des einheitlichen Charakters des Gemeinschaftsauftritts.

Hierzu werden die Konzeptunterlagen insgesamt wie folgt bewertet:

20 Punkte: Die Gestaltung der Partnerterminals fügt sich visuell in allen Einzelheiten deutlich in die Gesamtdarstellung des Gemeinschaftsauftritts ein. Die visuelle Eingliederung ist insgesamt als überdurchschnittlich gut zu bewerten.

10 Punkte: Die Gestaltung der Partnerterminals fügt sich visuell schlüssig in die Gesamtdarstellung des Gemeinschaftsauftritts ein, wobei nur Einzelheiten außen vorbleiben. Die visuelle Eingliederung ist insgesamt als befriedigend zu bewerten.

5 Punkte: Die Gestaltung der Partnerterminals fügt sich visuell zwar in einigen Aspekten, aber in der Gesamtbetrachtung lückenhaft in die Gesamtdarstellung des Gemeinschaftsauftritts ein. Die visuelle Eingliederung ist insgesamt als ausreichend zu bewerten.

0 Punkte: Die Gestaltung der Partnerterminals fügt sich visuell nicht erkennbar in die Gesamtdarstellung des Gemeinschaftsauftritts ein und ist als mangelhaft zu bewerten.

Für dieses Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe „5 Punkte“ erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

Stand: 08.09.2026, Seite 14 von 17

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4.3.2. Unterkriterium: Funktionalität und Praktikabilität der Terminals

In diesem Unterkriterium können max. 40 Punkte erreicht werden.

Bewertet werden die Funktionalität und Praktikabilität der Terminals anhand der in den Einreichungen beschriebenen Ausstattung und Gestaltung.

Hierzu werden die Konzeptunterlagen insgesamt wie folgt bewertet:

40 Punkte: Die in dem Konzept dargestellte Ausstattung und Gestaltung der Terminals trägt den Anforderungen an Funktionalität und Praktikabilität vollständig und in überdurchschnittlicher Qualität Rechnung und ist insgesamt als besonders gut zu bewerten.

25 Punkte: Die in dem Konzept dargestellte Ausstattung und Gestaltung der Terminals trägt den Anforderungen an Funktionalität und Praktikabilität vollständig und in durchschnittlicher Qualität Rechnung und ist insgesamt als befriedigend zu bewerten.

10 Punkte: Die in dem Konzept dargestellte Ausstattung und Gestaltung der Terminals trägt den Anforderungen an Funktionalität und Praktikabilität teilweise, aber nicht in jeder Hinsicht in durchschnittlicher Qualität Rechnung und ist insgesamt als ausreichend zu bewerten.

0 Punkte: Die in dem Konzept dargestellte Ausstattung und Gestaltung der Terminals trägt den Anforderungen an Funktionalität und Praktikabilität überwiegend nicht Rechnung und ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten.

Für dieses Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe „ausreichend / 10 Punkte“ erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

4.3.3. Unterkriterium: Design der Terminals

In diesem Unterkriterium können max. 40 Punkte erreicht werden.

Bewertet wird die visuell-ästhetische Qualität des Designs der dargestellten Terminals. Maßgeblich dabei sind zum einen der visuell-gestalterische Gesamteindruck sowie unter anderem die Originalität der Gestaltungsidee, die Konsistenz der Gestaltung von Farben, Formen und Material, sowie die Ausdruckskraft der gewählten räumlichen Konfiguration der einzelnen Gestaltungselemente.

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Hierzu werden die Konzeptunterlagen insgesamt wie folgt bewertet:

40 Punkte: Das Design der Terminals überzeugt in visuell-ästhetischer Hinsicht überdurchschnittlich und ist insgesamt als gut zu bewerten.

25 Punkte: Das Design der dargestellten Terminals genügt in visuell-ästhetischer Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen und ist insgesamt als befriedigend zu bewerten.

10 Punkte: Das Design der dargestellten Terminals genügt in visuell-ästhetischer Hinsicht zwar teilweise, aber nicht in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen und ist insgesamt als ausreichend zu bewerten.

0 Punkte: Das Design der dargestellten Terminals genügt in visuell-ästhetischer Hinsicht nicht den Anforderungen und ist insgesamt als mangelhaft zu bewerten.

Für dieses Unterkriterium muss mindestens die Bewertungsstufe „ausreichend / 10 Punkte“ erreicht werden, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen!

4.4. Hauptkriterium: „Preis“

Es können max. 100 Punkte erreicht werden. In die Gesamtwertung gehen nach der Gewichtung des Hauptkriteriums max. 40 Punkte ein.

AUF DIE PREISOBERGRENZEN GEM. ZIFF. 3.4 (SIEHE OBEN) WIRD HINGEWIESEN!

Die Bewertung des Hauptkriteriums „Preis“ erfolgt anhand der nachfolgend genannten Unterkriterien. Die für die Unterkriterien erzielten Punktzahlen werden addiert.

UnterkriterienMax. Punktzahl
Gesamtpreis der unmittelbar beauftragten Leistungen70
Gesamtpreis für optionale Laufzeitverlängerungen (Jahre 3, 4 und 5 bzw. Expo 2029, 2030, 2031)30

Stand: 08.09.2026, Seite 16 von 17

Aufforderung zur Angebotsabgabe

  • informatorisch -

4.4.1. Gesamtpreis der unmittelbar beauftragten Leistungen

Bewertet wird der in den individuellen Leistungsverzeichnissen (Anlagenkonvolut 2 zum Vertrag) angegebene Gesamtpreis (netto) für die unmittelbar vertraglich beauftragten Leistungen (wertungsrelevanter Gesamtpreis = Summe der Preisangaben (Preis pro Jahr) gem. eingereichter Leistungsverzeichnisse).

Es können max. 70 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl.

Die Preisbewertung erfolgt im Übrigen auf Basis folgender Formel:

𝑁𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 (𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜) ×𝐻ö𝑐ℎ𝑠𝑡𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑛𝑒𝑟 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 (𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜)

Bei der so errechneten Punktzahl finden nur die ersten beiden Nachkommastellen Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.

4.4.2. Gesamtpreis für optionale Laufzeitverlängerungen

Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis aller vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen für die optionalen Jahre 3, 4 und 5 der Vertragslaufzeit (entspricht Expo 2029, 2030, 2031) gem. Ziff. 6.4.1 - 6.4.3 des Vertrags.

Maßgeblich sind ausschließlich die im Angebotsblatt (Anlage 1 AzA) eingetragenen Preisangaben.

Bewertet wird die anhand dieser Eintragungen errechnete Gesamtangebotssumme für alle Verlängerungsoptionen in absoluten Zahlen (Addition der Preise für alle optionalen Jahre).

Es können max. 30 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erhält die maximale Punktzahl.

Die Preisbewertung erfolgt im Übrigen auf Basis folgender Formel:

𝑁𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑓ü𝑟 𝑜𝑝𝑡𝑖𝑜𝑛𝑎𝑙𝑒 𝐿𝑎𝑢𝑓𝑧𝑒𝑖𝑡𝑣𝑒𝑟𝑙ä𝑛𝑔𝑒𝑟𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 (𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜) ×𝐻ö𝑐ℎ𝑠𝑡𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑛𝑒𝑟 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑓ü𝑟 𝑜𝑝𝑡𝑖𝑜𝑛𝑎𝑙𝑒 𝐿𝑎𝑢𝑓𝑧𝑒𝑖𝑡𝑣𝑒𝑟𝑙ä𝑛𝑔𝑒𝑟𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 (𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜)

Bei der so errechneten Punktzahl finden nur die ersten beiden Nachkommastellen Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle

Stand: 08.09.2026, Seite 17 von 17

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