Häckseln von Grün- und Gartenabfällen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Fürth
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.07.2026
CPV-Codes
Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
471341-2026
Verfahrensnummer
5b5ff56d-c2c7-4db4-a273-fe5f40b99a68

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Fürth beauftragt das Häckseln der am Kompostplatz anfallenden Grün- und Gartenabfälle. Der Umfang beträgt etwa 12.000 m³ pro Jahr; die Leistung wird am Kompostplatz Burgfarrnbach in Fürth erbracht.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt die Häckselung der am Kompostplatz anfallenden Grün- und Gartenabfälle, ca. 12.000 m³ pro Jahr. Kompostplatz Burgfarrnbach, Veitsbronner Str. 50, 90768 Fürth

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Häckseln von Grüngut

    Der Auftragnehmer übernimmt die Häckselung der am Kompostplatz anfallenden Grün- und Gartenabfälle, ca. 12.000 m³ pro Jahr. Kompostplatz Burgfarrnbach, Veitsbronner Str. 50, 90768 Fürth

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658935-2026

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