Häckseln von Grün- und Gartenabfällen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Fürth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- CPV-Codes
- Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 471341-2026
- Verfahrensnummer
- 5b5ff56d-c2c7-4db4-a273-fe5f40b99a68
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Fürth beauftragt das Häckseln der am Kompostplatz anfallenden Grün- und Gartenabfälle. Der Umfang beträgt etwa 12.000 m³ pro Jahr; die Leistung wird am Kompostplatz Burgfarrnbach in Fürth erbracht.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt die Häckselung der am Kompostplatz anfallenden Grün- und Gartenabfälle, ca. 12.000 m³ pro Jahr. Kompostplatz Burgfarrnbach, Veitsbronner Str. 50, 90768 Fürth
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Häckseln von Grüngut
Der Auftragnehmer übernimmt die Häckselung der am Kompostplatz anfallenden Grün- und Gartenabfälle, ca. 12.000 m³ pro Jahr. Kompostplatz Burgfarrnbach, Veitsbronner Str. 50, 90768 Fürth
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658935-2026
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