Gutachterleistungen zur wasserrechtlichen Erlaubnis für radioaktive Abfälle im Endlager Konrad

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.210.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.10.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolle (71317000)
  • Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Bekanntmachungsnummer
650348-2024
Verfahrensnummer
de21e1ae-f059-4e4f-99e1-8bcaaa729604

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Beschafft werden Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager Konrad. Auftraggeber ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, in Hildesheim. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,21 Millionen Euro, die Laufzeit 1.440 Tage; die Frist endet am 25. November 2024.

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Leistungsbeschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad

    Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (1) Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). (2) Das LZN führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) durch. (3) Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wobei es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt. (4) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 16 VgV, § 119 Abs. 4 GWB in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. (5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 GWB), insbesondere aufgrund der Komplexität der geforderten Gutachtertätigkeit und der inhaltlichen Verknüpfungen hinsichtlich der einzelnen Aufgaben, ist eine Aufteilung in Lose nicht möglich und gerechtfertigt. (6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt 5.1.9. als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 42 Abs. 2 VgV ), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. (7) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. (8) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. (9) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen. (10) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang. (11) Es wird darauf hingewiesen, dass die VV Nr. 3.1 zu § 55 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) Anwendung finden. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) sind vom Bieter die im Mustervertrag der VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO aufgeführten Bedingungen, zu berücksichtigen, da diese Bedingungen Vertragsbestandteil werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt im Rahmen der Angebotsabgabe über die Abfrage vorgegebener Stundenverrechnungssätze und Reisekostenpauschalen. Eine Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.
40 %
Im Zusammenhang mit dem Zuschlagskriterium "Konzept" hat der Bieter im Rahmen der Angebotsphase jeweils für die Einarbeitungs- und Ausführungsphase ein Konzept vorzulegen, welche in die Bewertung als Zuschlagskriterium einfließen. Eine Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.
10 %
Das Projektteam besteht aus fünf durch den Bieter zu benennenden Sachverständigen. Die einzelnen Sachverständigen werden In Bezug auf Ihre Berufserfahrung, den Erfahrungsumfang sowie deren jeweils individuellen Fachkenntnisse und Qualifikationen anhand vorgegebener Zuschlagskriterien bewertet. Eine Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (1) Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). (2) Das LZN führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) durch. (3) Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wobei es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt. (4) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 16 VgV, § 119 Abs. 4 GWB in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. (5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 GWB), insbesondere aufgrund der Komplexität der geforderten Gutachtertätigkeit und der inhaltlichen Verknüpfungen hinsichtlich der einzelnen Aufgaben, ist eine Aufteilung in Lose nicht möglich und gerechtfertigt. (6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt 5.1.9. als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 42 Abs. 2 VgV ), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. (7) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. (8) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. (9) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen. (10) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang. (11) Es wird darauf hingewiesen, dass die VV Nr. 3.1 zu § 55 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) Anwendung finden. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) sind vom Bieter die im Mustervertrag der VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO aufgeführten Bedingungen, zu berücksichtigen, da diese Bedingungen Vertragsbestandteil werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 122079-2025

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