Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System zur Analyse fluoreszierender Partikel
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 11.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Universität Potsdam
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Fluoreszenzmikroskope (38515200)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- CXUCYYDDYHEXCWK7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Potsdam beschafft ein Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System, das ein großes Sichtfeld mit hoher Auflösung verbindet. Es soll fluoreszierende Partikel identifizieren und auch kleinere Partikel im Bereich von etwa 2 bis 3 Mikrometern untersuchen können, unter anderem zur Erforschung von Mikroplastik. Der Erfüllungsort liegt am Standort Golm in Potsdam; Angebote müssen bis zum 11. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
4.B.WGGE2026077_F: Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System 21.10.2026 UVgO Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung UVgO: Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System Vergabenummer 4.B.WGGE2026077_F Bezeichnung Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung Vergabe- und UVgO Vertragsordnung Art des Auftrags Lieferleistung Auftraggeber Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Universität Potsdam Kontaktstelle Dezernat 4, Zentrale Beschaffung Postanschrift Am Neuen Palais 10 Ort 14469 Potsdam Telefon +49 3319771003 E-Mail silvia.sawallisch@uni-potsdam.de URL http://www.uni-potsdam.de Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art der Leistung Gegenstand der Beschaffung ist ein Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System, um mit einem relativ großen Sichtfeld gleichzeitig eine hohe Auflösung für die Identifizierung fluoreszierender Partikel zu erreichen und die Untersuchung deutlich kleinerer Partikel zu ermöglichen. Eine Detektion im Bereich von etwa 2-3 ?m ist dabei realistisch. Damit ließe sich mit einem einzigen System potenziell nahezu der gesamte, für die Forschung relevante Größenbereich von Mikroplastik, abdecken. Umfang der Leistung 1 x Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Bezeichnung Universität Potsdam Postanschrift Karl-Liebknecht-Str. 24/25 Ort 14476 Potsdam / OT Golm Fristen Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 05.11.2026 Angebotsfrist 11.11.2026 23:59 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 11.12.2026 Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis CSX 21 - Bekanntmachung Seite 1/5 21.10.2026 06:22 Uhr - BMS 13.1.0.1015 © 2009 - 2026 cosinex GmbH 4.B.WGGE2026077_F: Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System 21.10.2026 UVgO Öffentliche Ausschreibung Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt. Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Formular 4.3 - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. • Formular 5.3 Vertragsbedingungen Mindestanforderungen nach BbgVergG 1220 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • ausgefülltes Preisblatt / Leistungsbeschreibung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Sonstige Unterlagen • Formular 3.3 - Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.1 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.2 - Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Formular 4.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, Keine. die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, Keine. die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, 1. Erklärung des Bewerbers, dass er die in Bezug auf die zu vergebene die erforderlich sind, Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, die für die um die Einhaltung der ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich ist. Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu 2. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als überprüfen Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Keine. Sicherheiten Wesentliche Siehe Vergabeunterlagen. Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind CSX 21 - Bekanntmachung Seite 2/5 21.10.2026 06:22 Uhr - BMS 13.1.0.1015 © 2009 - 2026 cosinex GmbH 4.B.WGGE2026077_F: Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System 21.10.2026 UVgO Öffentliche Ausschreibung Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, insbesondere Erklärung, dass - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. - das das Unternehmen nicht a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 2. Erklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthalts gesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959) führen können. 3. Eigenerklärung entsprechend § 33 i. V. m. § 35 UVgO darüber, dass - im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden, CSX 21 - Bekanntmachung Seite 3/5 21.10.2026 06:22 Uhr - BMS 13.1.0.1015 © 2009 - 2026 cosinex GmbH 4.B.WGGE2026077_F: Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System 21.10.2026 UVgO Öffentliche Ausschreibung - dem Unternehmen bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 4. Für den Nachweis der Eignung werden auch Präqualifikationszertifikate bzw. Eintragungen bei ULV und PQVOL anerkannt, soweit diese mit den vorstehenden Nachweisen inhaltlich identisch sind. Weitergehende oder ergänzend geforderte Nachweise und Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden. 5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. 6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen. 8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" URL zu den https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/ Auftragsunterlagen CXUCYYDDYHEXCWK7/documents Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 12.11.2026 06:00 Uhr Angebotsabgabe Art der akzeptierten Elektronisch in Textform Angebote URL zur Abgabe https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/ elektronischer Angebote CXUCYYDDYHEXCWK7 Zugriff auf Preisdokumente Nein bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten Ja zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren CSX 21 - Bekanntmachung Seite 4/5 21.10.2026 06:22 Uhr - BMS 13.1.0.1015 © 2009 - 2026 cosinex GmbH 4.B.WGGE2026077_F: Großfeld-Fluoreszenzmikroskop-System 21.10.2026 UVgO Öffentliche Ausschreibung Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für 1. Die Universität Potsdam als Auftraggeber veröffentlicht ausschließlich auf dem Bieter/Bewerber Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg und auf bund.de. Sollten weitere Veröffentlichungen in Erscheinung treten, wird von der Universität Potsdam keine Haftung hinsichtlich des Inhaltes dieser Veröffentlichungen übernommen. 2. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg https:// vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen. Angebote die auf anderen Wegen, z. B. per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden. 3. Anfragen zu zusätzlichen Auskünften, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Bereich "Kommunikation" zu stellen. Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten, zusätzlichen Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form schriftlich im o. g. Projektraum des Verfahrens mitgeteilt. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. Fragen, die später als eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden. 4. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Projektraum. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5. Die Zuschlagserteilung ist bis Ablauf der Angebotsbindefrist geplant, kann jedoch bei Realisierbarkeit auch früher erfolgen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Termine sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können. 6. Die Vergabeunterlagen, alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und im Fall des Zuschlags mit der anschließenden Erfüllung des Vertrages überlassen werden, dürfen von ihm nur für die Erstellung des Angebotes und ggf. anschließende Vertragserfüllung verwandt werden; nicht hingegen für andere Zwecke. Das Gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die der Bieter auf Grund von besonderen Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Derjenige Bieter, der gegen diese Pflicht verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten. Bekanntmachungs-ID CXUCYYDDYHEXCWK7 CSX 21 - Bekanntmachung Seite 5/5 21.10.2026 06:22 Uhr - BMS 13.1.0.1015 © 2009 - 2026 cosinex GmbH
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Vergabeunterlagen
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