Grafikdesign und Produktionsbegleitung für Online-, Video- und Printprodukte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stiftung Planetarium Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.10.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 715794-2025
- Verfahrensnummer
- 5447f02c-3116-4ce9-9f2b-e60803d61d92
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stiftung Planetarium Berlin beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung grafische Leistungen zur Gestaltung und Produktionsbegleitung von Online-, Video- und Printprodukten. Die Materialien sollen dem Corporate Design entsprechen und unter anderem Veranstaltungen sowie Ausstellungen professionell präsentieren. Der Auftrag wird in Berlin ausgeführt, hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen und die Angebotsfrist endet am 11. November 2025 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Auftragsgegenständlich ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für grafische Leistungen für die Stiftung Planetarium Berlin (SPB). Ziel der auftragsgegenständlichen Leistung ist es, die Marke/Marken der SPB zu stärken und ihre Angebote (u.a. Veranstaltungen, Ausstellungen) der Öffentlichkeit professionell und begeisternd zu präsentieren. Dazu werden verschiedene Online-, Video- und Printprodukte hergestellt, die von der Grafikagentur dem Corporate Design entsprechend gestaltet und in der Produktion begleitet werden sollen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Grafische Leistungen für die Stiftung Planetarium Berlin
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung und den fiktiven Mengenangaben enthält die 3_Leistungsbeschreibung und das 5_Preisblatt.
Frist: 11.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsrei-henfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Grafische Leistungen für die Stiftung Planetarium Berlin
- Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen, die wie folgt gewichtet werden: a) Umsetzungs- und Zusammenarbeitskonzept: 30% b) Arbeitsprobe: 70%
- 50 %
- Angebotspreis (Gesamt brutto) gem. 5_Preisblatt.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsrei-henfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 56584-2026
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