Gestaltung, individuelle Konfektionierung und Lieferung von Streuartikeln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.017.940 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.12.2024
- CPV-Codes
- Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 789131-2024
- Verfahrensnummer
- 4c88ca62-5ec2-478f-b0fd-f5e67b9b8799
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg beschafft die Gestaltung, individuelle Konfektionierung, Lieferung und Versendung von Streuartikeln. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.017.940 Euro; die Leistung ist für die Region Hamburg vorgesehen und hat eine Laufzeit von 360 Tagen. Die Angebotsfrist endet am 10. März 2025 um 11:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Auftragsgegenstand ist die Gestaltung und Lieferung von Streuartikeln für die BGW. Eine genaue Beschreibung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, insbesondere der zu liefernden Produkte, findet sich in den Leistungsverzeichnissen der Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gestaltung und Lieferung von Streuartikel
Auftragsgegenstand ist die Gestaltung, individuelle Konfektionierung, Lieferung und Versendung von Streuartikeln für die BGW.
Frist: 10.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB beim Unterauftrag-nehmer/bei der Unterauftragnehmerin vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere An-gaben zu machen, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. • Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abga-ben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unterauftrag-nehmer/die Unterauftragnehmerin der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Ver-langen der Auftraggeberin ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen und – sofern beitragspflichtig – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beizubringen. • Die Auftraggeberin kann ein Unternehmen ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten Gründe vorliegt. Jede Unterauftragnehmerin/jeder Unterauf-tragnehmer hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der Gründe vorliegt. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um der Auf-traggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG, § 21 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz – SchwarzArbG, § 98c Aufenthaltsgesetz – AufenthG, § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG bei dem Unterauftragnehmer/der Unterauftrag-nehmerin vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um der Auf-traggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu ver-zichten.
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LOT-0001 · Gestaltung und Lieferung von Streuartikel
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- Qualität
- 70 %
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB beim Unterauftrag-nehmer/bei der Unterauftragnehmerin vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere An-gaben zu machen, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. • Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abga-ben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unterauftrag-nehmer/die Unterauftragnehmerin der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Ver-langen der Auftraggeberin ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen und – sofern beitragspflichtig – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beizubringen. • Die Auftraggeberin kann ein Unternehmen ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten Gründe vorliegt. Jede Unterauftragnehmerin/jeder Unterauf-tragnehmer hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der Gründe vorliegt. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um der Auf-traggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG, § 21 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz – SchwarzArbG, § 98c Aufenthaltsgesetz – AufenthG, § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG bei dem Unterauftragnehmer/der Unterauftrag-nehmerin vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um der Auf-traggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu ver-zichten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 346652-2025
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