Distribution und Versand der Zeitschrift „Arbeit & Gesundheit“
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 225.000 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.01.2024
- CPV-Codes
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- Postversand (79571000)
- Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
- Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 46334-2024
- Verfahrensnummer
- ca039489-70c0-4148-8d49-c3e6441f3649
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation mit Sitz in Hamburg beschafft die Versandaufbereitung und den Versand der Zeitschrift „Arbeit & Gesundheit“ für bis zu fünf Ausgaben im Jahr 2024. Der Auftrag umfasst zwei Fachlose: Distribution einschließlich Lettershop, Konfektionierung und Portooptimierung sowie den Versand für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und die BG Verkehr; insgesamt können bis zu etwa 370.000 Zeitschriften versandt werden. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 225.000 Euro netto, die Rahmenverträge sollen ab Zuschlag etwa zehn Monate bis zum 31. Dezember 2024 laufen und beziehen sich auf die Region Hamburg (NUTS-Code DEB35).
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Maßnahme ist die Distribution und der Versand der Zeitschirft 'Arbeit & Gesundheit' für die Auftraggeberin und die Leistungsbezieherin für bis zu 5 Versendungen im Jahr 2024. Mit Distribution ist hier die Versandaufbereitung inkl. Lettershopleistungen und Konfektionierung mit Portooptimierung nach den vorgegebenen Adressdaten gemeint. Die Zeitschriften werden pro Versand beim Auftragnehmer durch die Druckerei, derzeit Bonifatius GmbH, Druck-Buch-Verlag auf Paletten angeliefert. Die Sendung ist auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Bei unvollständiger Anlieferung bzw. bei Beschädigungen an den gelieferten Zeitschriften sind die Auftraggeberin und die Druckerei unverzüglich telefonisch zu informieren. Weitere Schritte ergeben sich im Nachgang zu dieser Information. Die Ansprechperson der Auftraggeberin und der Leistungsbezieherin werden Ihnen mit Auftragsvergabe benannt. Der gesamte Beschaffungsvorgang zum Versand an die Empfänger der Zeitschriften wird in 2 Fachlosen mit einem Volumen von: Fachlos 1: Distribution der Zeitschrift, ca. 50.000,00 Euro netto, Fachlos 2: Versand der Zeitschrift aufgeteilt in: BGHM (Preis 2a): Versand der Zeitschrift für die Auftraggeberin BGHM, inkl. Abholung beim Distributor, insgesamt ca. 140.000,00 Euro netto, BG Verkehr (Preis 2b): Versand der Zeitschrift für die Leistungsbezieherin BG Verkehr, inkl. Abholung beim Distributor, ca. 35.000,00 Euro netto, mithin für das Fachlos 2 (Preis 2a+Preis 2b) ca. 175.000,00 Euro netto, insgesamt ca. 225.000,00 Euro netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vergeben. Die Preisermittlung für die BGHM (Preis 2a) und die Preisermittlung für die BG Verkehr (Preis 2b) werden nur gemeinsam als Fachlos 2 vergeben. Die Aufteilung erfolgt nur zur besseren Darstellung der Preisstrukturen aufgrund unterschiedlicher Preisermittlung. Für die jeweiligen Fachlose ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit ca. 10 Monaten vorgesehen. Als Vertragsbeginn ist für alle Fachlose der Zuschlagsbeginn vorgesehen, somit endet der Vertrag zum 31.12.2024. Maximal können innerhalb dieser geschätzten 10 Monate ca. 370.000 Zeitschriften versandt werden.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Distribution der Zeitschrift 'Arbeit und Gesundheit'50.000 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist für dieses Fachlos 1 die Distribution der Zeitschrift ‚Arbeit & Gesundheit‘ für die genannte Auftraggeberin und die genannte Leistungsbezieherin für bis zu 5 Versendungen im Jahr 2024. Fachlos 1: Distribution der Zeitschrift, ca. 50.000,00 Euro netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für das Fachlos ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit ca. 10 Monaten vorgesehen. Als Vertragsbeginn für das Fachlos ist der Zuschlagsbeginn vorgesehen, der Vertrag endet somit zum 31.12.2024 Maximal können innerhalb dieser geschätzten 10 Monate ca. 370.000 Zeitschriften versandt werden.
Frist: 22.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Versand der Zeitschrift 'Arbeit und Gesundheit'175.000 EUR
Gegenstand der Maßnahme ist in diesem Fachlos 2 der Versand der Zeitschrift ‚Arbeit & Gesundheit‘ für die Auftraggeberin und die Leistungsbezieherin für bis zu 5 Versendungen im Jahr 2024. Fachlos 2: Versand der Zeitschrift aufgeteilt in: BGHM (Preis 2a): Versand der Zeitschrift für die Auftraggeberin BGHM, inkl. Abholung beim Distributor, insgesamt ca. 140.000,00 Euro netto, BG Verkehr (Preis 2b): Versand der Zeitschrift für die Leistungsbezieherin BG Verkehr, inkl. Abholung beim Distributor, ca. 35.000,00 Euro netto, mithin für das Fachlos 2 (Preis 2a+Preis 2b) ca. 175.000,00 Euro netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisermittlung für die BGHM (Preis 2a) und die Preisermittlung für die BG Verkehr (Preis 2b) werden nur gemeinsam als Fachlos 2 vergeben. Die Aufteilung erfolgt nur zur besseren Darstellung der Preisstrukturen aufgrund unterschiedlicher Preisermittlung. Für dises Fachlos ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit ca. 10 Monaten vorgesehen. Als Vertragsbeginn ist für das Fachlos der Zuschlagsbeginn vorgesehen, der Vertrag endet zum 31.12.2024. Maximal können innerhalb dieser geschätzten 10 Monate ca. 370.000 Zeitschriften versandt werden.
Frist: 22.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Betriebshaftpflicht; Ansprechperson für das laufende Geschäft; Unterlagen bei Eignungsleihe; Fehlen mehr als 2 der nachforderbaren Unterlagen, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen
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LOT-0001 · Distribution der Zeitschrift 'Arbeit und Gesundheit'
- Bewertung der technischen und personellen Ausstattung
- 50 %
- Angebotspreis
- 50 %
LOT-0002 · Versand der Zeitschrift 'Arbeit und Gesundheit'
- Der Angebotspreis, bestehend aus Preis 2a und Preis 2b, ist das alleinige Zuschlagskriterium
- 100 %
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Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Betriebshaftpflicht; Ansprechperson für das laufende Geschäft; Unterlagen bei Eignungsleihe; Fehlen mehr als 2 der nachforderbaren Unterlagen, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 202388-2024
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