Auftraggeber: Gemeinde Schwarmstedt Projekt: Umbau Kita „Am Loh“ Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix
- Schritt: Bewertung Referenzen
1.1. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:
| Vergleichbarkeit des Planungsgegenstands | Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen | Vergleichbarkeit des Planungsanforderungen | Vergleichbarkeit der Baukosten KG 300 + 400 (brutto) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sanierung oder Umbau im Bestand | = 3 Punkte | Kindertagesstätte | = 3 Punkte | Bauabschnittsweise Um- setzung und Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb | = 3 Punkte | > 2,0 Mio. € | = 3 Punkte |
| Erweiterung* oder Moder- nisierung | = 2 Punkte | Schule | = 2 Punkte | Bauabschnittsweise Um- setzung oder Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb | = 2 Punkte | ≥ 1,3 Mio. € | = 2 Punkte |
| Neubau | = 1 Punkt | Sonstige | = 1 Punkt | Keine bauabschnitts- weise Umsetzung und keine Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb | = 1 Punkt | < 1,3 Mio. € | = 1 Punkt |
*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erwei- terungsbau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.
Stand: 27.08.2026 Seite 1 von 2
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Auftraggeber: Gemeinde Schwarmstedt Projekt: Umbau Kita „Am Loh“ Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix
1.2. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:
| Vergleichbarkeit des Planungsgegenstands | Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen | Vergleichbarkeit des Planungsanforderungen | Vergleichbarkeit der Baukosten KG 400 (brutto) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sanierung oder Umbau im Bestand | = 3 Punkte | Kindertagesstätte | = 3 Punkte | Bauabschnittsweise Um- setzung und Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb | = 3 Punkte | > 800.000 € | = 3 Punkte |
| Erweiterung* oder Moder- nisierung | = 2 Punkte | Schule | = 2 Punkte | Bauabschnittsweise Um- setzung oder Sanie- rung/Umbau im laufen- den Betrieb | = 2 Punkte | ≥ 500.000 € | = 2 Punkte |
| Neubau | = 1 Punkt | Sonstige | = 1 Punkt | Keine bauabschnitts- weise Umsetzung und keine Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb | = 1 Punkt | < 500.000 € | = 1 Punkt |
- Schritt: Addition der Punkte
Es sind somit für jedes Referenzprojekt max. 12 Punkte erreichbar. Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) je Leistungsbild betragen jeweils 36 Punkte.
- Schritt: Gewichtung der Punkte
Erreichte Punkte Objektplanung Gebäude und Innenräume x Gewichtungsfaktor 0,60 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Fachplanung Technische Ausrüstung x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)
- Schritt: Rangfolge
Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben maximal 36 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).
Stand: 27.08.2026 Seite 2 von 2
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