Generalplanungsleistungen für Umbau und Sanierung eines Grundschulgebäudes in Blomberg

Status
Offen
Angebotsfrist
20.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Blomberg
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
730098-2026
Verfahrensnummer
d693d29e-7c65-4544-8cca-301da9bb54a1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 16 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Blomberg beauftragt Generalplanungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt ihres Grundschulcampus. Dazu gehören der Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule am Weinberg sowie die Anbindung der technischen Anlagen an ein Betreuungsgebäude und ein Verwaltungsgebäude in der Schulstraße. Die Leistungen betreffen den Standort Blomberg; als Frist für die Angebotsabgabe ist der 20. November 2026 angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Blomberg beabsichtigt die Errichtung eines Grundschulcampus in historischer Altstadt, um den zukünftigen Flächen- und Platzbedarf für Schülerinnen und Schüler zu decken. Die Realisierung der Bauprojekte erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt, der Neubau eines Erweiterungsbaus, befindet sich derzeit in der Umsetzung – es wird mit einer Fertigstellung Ende 2026 gerechnet. Gegenstand dieses Verfahrens ist der zweite Bauabschnitt, der den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule am Weinberg, Schulstraße 11, sowie die Anbindung der technischen Anlagen an zwei weitere Bestandsgebäude Schulstraße 9 (OGS-Gebäude) und Schulstraße 15 (Verwaltungsgebäude) umfasst. In einem dritten Bauabschnitt soll später eine Mensa mit Versammlungsstätte umgesetzt werden. Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Generalplanungsleistungen

    Der Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen. Eine inhaltliche Nachbesserung bereits vorgelegter Unterlagen ist jedoch nicht zulässig, da die Möglichkeit der Nachforderung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Wahrung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht. Nachgeforderte Unterlagen sind regelmäßig innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bewerber/Bieter vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag auszuschließen. Es wird auf § 56 VgV hingewiesen: Abs. 1: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Abs. 2: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Abs. 4: Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Abs. 5: Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Generalplanungsleistungen

Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) mit optionalen Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100−(Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) * 100 / niedrigster Preis Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
40 %
Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters sind an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. Diese wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und berücksichtigt. Mindestens ist ein Projektteam von fünf Personen anzubieten, wobei • ein/ eine Projektleiter/-in mit Erfahrung in Bauprojekten mit anrechenbaren Kosten von mindestens 2,5 Mio. € und • eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen und • ein Mitglied des Projektteams eine mind. 3 jährige Berufserfahrung als ein/ eine örtliche Bauleiter/ -in aufweisen muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise (Lebenslauf, Urkunden, etc.) vom Bestbieter hinreichend zu belegen. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Allgemeinen Verfahrenshinweise darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt: a. Erfahrung in der Planung und im Bau von Bildungsgebäuden oder eines vergleichbaren Gebäudes (bis zu 30 Punkte) 3 oder mehr Projekte 30 Punkte 2 Projekte 20 Punkte 1 Projekt 10 Punkte b. Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes (bis zu 50 Punkte) Erfahrungen in der Planung eines Schulgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes 15 Punkte Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit historischer Bausubstanz 15 Punkte Erfahrungen mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen 20 Punkte c. Erfahrungen in der Erbringung von Generalplanungsleistungen (bis zu 20 Punkte) 3 oder mehr Projekte 20 Punkte 2 Projekte 15 Punkte 1 Projekt 10 Punkte Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt. Es wird auf Ziffer 2.2.2. der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen.
20 %
Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Formelle Anforderungen: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte des Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Die Auftraggeberin behält sich vor: Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung und Erwartungshorizont: Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Für die Auftraggeberin ist die Kostensteuerung im Planungs- und Bauprozess von zentraler Bedeutung. Was ist zu beachten bei einem Umbau, wo können sich Probleme ergeben und wie können diese gelöst werden? Durch welche konkreten Maßnahmen gewährleisten Sie eine vorausschauende aktive Steuerung der Baukosten? - In welcher Form und in welchem Turnus dokumentieren Sie für die Auftraggeberin den jeweiligen Projektstatus (insb. Kosten und Termine sowie eventuelle Mängel oder Leistungsstörungen bei ausführenden Firmen)? - Bitte erläutern Sie Ihren Ansatz für den Umgang mit einer historischen Bausubstanz? - Wie gehen Sie mit Maßnahmen im laufenden Betrieb um? Welche Herausforderungen sehen Sie und welche Herangehensweise schlagen Sie vor? - Wie gewährleisten Sie allgemein eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb Ihres Projektteams und wie stellen Sie eine effektive Vertretung bei vorübergehendem Ausfall eines Projektmitarbeitenden (z.B. Krankheit oder Urlaub) sicher? - Wie stellen Sie sich den Abstimmungsprozess mit der Auftraggeberin vor? Bewertung des Konzepts: Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Umgang mit der Aufgabenstellung, - Fachliche Qualität, - Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, - Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, - Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Es wird auf Ziffer 2.2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen.
40 %

Vergabeunterlagen

16 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026
Anlage 1 Vertrag.pdfVertragsbedingungen183 KB
Anlage 2 Lageplan.pdfSonstiges712 KB
Anlage 3 Orthofoto.pdfSonstiges11,4 MB
Anlage 4 Gestaltungssatzung.PDFSonstiges750 KB
Anlage 5 Schulstr 11 Bauzeichnungen 2019.pdfSonstiges8,3 MB
Anlage 6 Schulstr 11 Vorentwurf Grundriss.pdfSonstiges4,8 MB
Anlage 7 Schulstr 15 Bauzeichnungen.pdfSonstiges2,4 MB
Anlage 8 Kanalplan 2022.pdfSonstiges302 KB
01 Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis -
02 Allgemeine Verfahrenshinweise.pdfSonstiges271 KB
03 Bewerbungs- und Vergabebedingungen.pdfSonstiges459 KB
04 Einzureichende Unterlagen.docxSonstiges212 KB
05 Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL.docxSonstiges242 KB
06 312a_322a_EU_Information DSGVO.pdfSonstiges101 KB
07 512_EU_Vertragsbedingungen_NRW.pdfVertragsbedingungen179 KB
08 513_BVB_TVgG_NRW.pdfSonstiges93 KB

Anforderungen

Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen. Eine inhaltliche Nachbesserung bereits vorgelegter Unterlagen ist jedoch nicht zulässig, da die Möglichkeit der Nachforderung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Wahrung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht. Nachgeforderte Unterlagen sind regelmäßig innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bewerber/Bieter vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag auszuschließen. Es wird auf § 56 VgV hingewiesen: Abs. 1: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Abs. 2: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Abs. 4: Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Abs. 5: Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.