Ganzheitlicher Ansatz zur Vermeidung und Bergung von Fischfanggeräten in Nord- und Ostsee

Status
Offen
Angebotsfrist
01.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
UmweltbundesamtProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.07.2026
Bekanntmachungsnummer
604120-2026
Verfahrensnummer
7bbcf4f4-6f7a-4854-9897-9cca25d640f1
CPV-Codes
75130000 · Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau beauftragt eine Dienstleistung zur systematischen Vermeidung weiterer Einträge von verlorenen oder aufgegebenen Fischfanggeräten in die Nord- und Ostsee sowie zur Identifizierung und Bergung vorhandener Altlasten. Der Auftrag umfasst die kommerzielle, Nebenerwerbs- und Sportfischerei und soll einen sektorübergreifenden Handlungsrahmen, Kreislaufwirtschaft sowie langfristige Strukturen für Bund und Länder entwickeln; Aquakulturen, Marikulturen und Binnenfischerei sind ausgeschlossen. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten

    Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die vollständige Liste sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland, Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten

Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien gem. Nr. 8 ermöglichen.
Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leis-tungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Angebotsformular_Pnr 210493_UNSEA.pdfFormular755 KB
Anschreiben Angebotsaufforderung_Pnr 210493_UNSEA.pdfAnschreiben79 KB
Bewerbungsbedingungen_Pnr 210493_UNSEA.pdfAnschreiben85 KB
Bieterfragen_Pnr 210493_UNSEA_Stand 01.09.2026.pdfSonstiges104 KB
Checkliste einzureichender Unterlagen_Pnr 210493_UNSEA.pdfSonstiges50 KB
Eigenerklärung_Informationen zum Bieter_Pnr 210493_UNSEA.docxFormular33 KB
Eigenerklärung_Pnr 210493_UNSEA.pdfFormular124 KB
Geheimhaltungserklärung_Pnr 210493_UNSEA.pdfFormular51 KB
ggfs. Einwilligung_Verpflichtung UA_Pnr 210493_UNSEA.pdfSonstiges323 KB
ggfs. Erklärung Bietergemeinschaft_Pnr 210493_UNSEA.pdfFormular1,4 MB
Leistungsbeschreibung_Pnr 210493_UNSEA.pdfLVLeistungsverzeichnis734 KB
Verpflichtungserklärung VerpflG_Pnr 210493_UNSEA.pdfFormular612 KB
Vertragsbedingungen_Pnr 210493_UNSEA.pdfVertragsbedingungen207 KB
Vordruck Mitteilung an Arbeitnehmer § 4 Abs. 3 BTTG.docxFormular21 KB

Anforderungen

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die vollständige Liste sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland, Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.09.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
Vergleichbare Verfahren39vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag24 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Unterstützung bei Hotspot-Kartierung sowie Melde- und Bergungskonzepten für verlorene FischereigeräteFraunhofer UMSICHTOberhausen, Deutschland18.09.2026 -
Fachliche und operative Unterstützung für spezifische Maßnahmen der AngelfischereiFraunhofer UMSICHTOberhausen, Deutschland18.09.2026 -
Datenanalysen und statistische Gutachten zur Meeresfauna und Offshore-WindenergieBundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburg, Deutschland05.05.20261 €
Umweltverträgliche Sofortmaßnahmen zur Entfernung von Öl und Verunreinigungen in Hamburgs GewässernFinanzbehörde HamburgHamburg, Deutschland12.02.20264,8 Mio. €
Rahmenvereinbarung UXO-Vermessung marine Gebiete Mecklenburg-VorpommernStALU Mittleres MecklenburgRostock, Deutschland20.07.2026 -
Bergungs-ROV System für ozeanographische Verankerungen in eisbedeckten OzeanenAlfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und MeeresforschungBremerhaven, Deutschland26.05.2026 -
Umweltbaubegleitung für die Artengruppe Fische an BundesautobahnenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland28.04.202638 Tsd. €
Landesweite Kartierung des Fischotters in Sachsen-AnhaltLandesamt für UmweltschutzHalle (Saale), Deutschland15.01.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BAbiome-idDr. Andrea Barco & Dr. Thomas Knebelsberger GbR (Emsstraße 20 in 26382Wilhelmshaven) - 1001.09.2026 - steigend
WIWuppertal Instiut für Klima - 1031.08.2026 - steigend
FNFugro Netherlands Marine B.V.Nootdorp1024.08.20261 €steigend
VWVBW Weigt GmbHZiesendorf1017.08.2026 - steigend
BHBG Humberg & WerumWinsen1017.08.2026412 Tsd. €steigend
HGHansataucher GmbHHamburg1017.08.2026 - steigend
TFTULIPA Florian FreymannNaumburg1017.08.2026412 Tsd. €steigend
AGARGE GI Schleuse Kachlet PORR-HABAU-FELBERMAYRWien1012.08.2026323 Tsd. €steigend
TFteam ferox GmbHDresden1008.07.2026109 Tsd. €steigend
GEGICON Ecosystems GmbHNeu Broderstorf1004.06.2026402 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Mecklenburg-Vorpommern (6) · Sachsen-Anhalt (5) · Hamburg (4) · Niedersachsen (4) · Nordrhein-Westfalen (3) · Sachsen (2)

Laufende Rahmenverträge

Sachsen-Anhalt

Umweltbundesamt

Aktiv seit 2024 · 38 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr14Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 38 seit 2024Spitze KW 30 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
MIMaterna Information & Communications SE213.04.2026202 Tsd. €
VAvermicon AG217.04.20251 €
UCUrbetho CF GmbH210.12.2024456 Tsd. €
UDUniversität Duisburg-Essen114.09.2026329 Tsd. €
GDGebäudeservice Dietrich GmbH111.09.20261,8 Mio. €
AMamt multiservices GmbH111.09.20261,8 Mio. €
UDUniversitaet Duisburg-Essen108.09.20261,5 Mio. €
DLDr. Lippke und Dr. Wagner GmbH121.08.20261,2 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für Layout und Gestaltung von Broschüren, Flyern und GrafikenAtelier Hauer + Dörfler GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    1 €
    02.12.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Cloud-Infrastruktur für KI-Entwicklung, Datenanalyse und neuronale NetzeUrbetho CF GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    912 Tsd. €
    10.12.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Weiterentwicklung und Pflege von Webanwendungen der Umweltprobenbank 2025–2029innoQ Deutschland GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    341 Tsd. €
    30.06.2025noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Cloud-Infrastruktur für den Betrieb des Portals umwelt.infoUrbetho CF GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    1 €
    23.09.2024noch 24 Monate23.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für zwei Sachverständige zur Akteneinsicht nach § 35 GeologiedatengesetzProf. Dr. Peter Grathwohl +1 weitereUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    643 Tsd. €
    24.09.2024noch 24 Monate24.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Routineanalytik von Vollblut- und Blutplasmaproben auf Umwelt- und SchadstoffeFriedrich-Alexander-Univerität Erlangen, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und UmweltmedizinUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    1 €
    11.06.2026noch 31 Monate13.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • IT-Serviceleistungen für das DOMEA®-VorgangsbearbeitungssystemMaterna Information & Communications SEUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    403 Tsd. €
    13.04.2026noch 31 Monate13.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Weiterentwicklung und technische Aktualisierung des Chemikalien-Informationssystems ChemInfoSoftwareOne Deutschland GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    551 Tsd. €
    23.05.2025noch 37 Monate31.10.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Webhosting und Betreuung von Webportalen und Websites auf Basis von DrupalBietergemeinschaft - 3st kommunikation GmbH und 3pc GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland
    10,1 Mio. €
    23.09.2025noch 87 Monate31.12.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
07.09.2026Weiterentwicklung von ReMA für 2026 bis 2029 mit Verlängerungsoption bis 2031VergebenDLDr. Lippke und Dr. Wagner GmbH1,2 Mio. €
24.08.2026Aktualisierung TREMOD-Modell und TREMOD-MM-Datenbank für VerkehrsemissionenOffen - -
21.08.2026Dienstleistungen zur Unterstuetzung des USU KnowledgeCenter und optionale LizenzbeschaffungVergebenUGUSU GmbH385 Tsd. €
13.08.2026Chemisch-analytische Untersuchung von Umweltproben auf Schadstoffe und FettOffen - -
13.08.2026Messung und Analyse halogenierter Kohlenwasserstoffverbindungen (z. B. FCKW) an der GAW‑Station ZugspitzeOffen - -
27.07.2026Entwicklung und Pflege eines Software-Development-Kits und darauf basierender FachanwendungenOffen - -
21.07.2026Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes und zur StarkregenvorsorgeOffen - -
21.07.2026Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung der DIVID-PlattformOffen - -
16.07.2026Ganzheitlicher Ansatz zur Vermeidung und Bergung von Fischfanggeräten in Nord- und OstseeOffen - -
13.07.2026Genetische Analysen und Methodenentwicklung zur BiodiversitätsbewertungVergebenUDUniversitaet Duisburg-Essen1,5 Mio. €
09.07.2026Entwicklung von One-Health-Indikatoren und Dashboard zur Bewertung von Gewässerdaten der UmweltprobenbankVergeben - -
09.07.2026Entwicklung von Gewässergesundheitsindikatoren und eines webbasierten BewertungsdashboardsVergebenUDUniversität Duisburg-Essen329 Tsd. €
11.06.2026Schulung und Beratung zur Software BESTAL in BulgarienVergebenLGLohmeyer GmbH138 Tsd. €
05.06.2026Lizenzupgrade und Pflege für SCOPELAND Enterprise Plus SoftwareVergebenSTScopeland Technology GmbH296 Tsd. €
20.05.2026Reinigungsleistungen für den Standort des Umweltbundesamtes in Dessau-RoßlauVergebenGDGebäudeservice Dietrich GmbH +1 weitere1,8 Mio. €
18.05.2026Analytik von Humanproben auf Phthalate, PFAS, Pestizide und weitere SchadstoffeVergebenDGDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV); Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) +2 weitere3 €
07.05.2026Indikatorenentwicklung für Gewässergesundheit und One-Health-Ansatz mit Daten der UmweltprobenbankOffen - -
28.04.2026Weiterentwicklung Transaktionsanalysen im Emissionshandel (ReMA)Vergeben - -
24.04.2026Ablösung Sophos-Firewall-Gateways und Weiterentwicklung SicherheitsinfrastrukturVergeben - -
10.04.2026Routineanalytik von Vollblut- und Blutplasmaproben auf Umwelt- und SchadstoffeVergebenFEFriedrich-Alexander-Univerität Erlangen, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin1 €
30.03.2026Innerörtliche Abfalluntersuchungen zur Überprüfung von Abgabesätzen gemäß EinwegkunststofffondsgesetzVergebenIGINFA GmbH1,4 Mio. €
26.02.2026IT-Serviceleistungen für das DOMEA®-VorgangsbearbeitungssystemVergebenMIMaterna Information & Communications SE403 Tsd. €
19.02.2026Innerörtliche Abfalluntersuchungen zum EinwegkunststofffondsVergeben - -
17.10.2025Technischer Support für das Remedy-basierte Ticketsystem des DEHSt-KundenserviceVergebenMIMaterna Information & Communications SE1 €
29.08.2025Rahmenvertrag für Layout und Gestaltung von Broschüren, Flyern und GrafikenVergebenAHAtelier Hauer + Dörfler GmbH1 €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.