Fünf containerfähige Hardware-Sicherheitsmodule mit Wartung und Implementierungsunterstützung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Staatslotterie AöRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 376727-2026
- Verfahrensnummer
- f31565d4-a817-4aa3-a1f1-42ea66ad015e
- CPV-Codes
- 30230000 · Computerbezogene Geräte
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Kurzbeschreibung
Die Thüringer Staatslotterie in Suhl beschafft fünf containerfähige Hardware-Sicherheitsmodule, die auf mindestens vier Container verteilt werden. Zum Auftrag gehören ein Wartungsvertrag über 60 Monate sowie Unterstützung bei Einrichtung und Inbetriebnahme. Angebote müssen bis zum 29. Juni 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von Hardware-Sicherheitsmodulen mit Wartungsvertrag und Implementierungsunterstützung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung von Kryptoservern
Die Hardware umfasst 5 containerfähige Hardware-Sicherheitsmodule auf mindestens 4 Container. Zur Leistung gehören auch ein Wartungsvertrag für 60 Monate sowie eine Einrichtungs- und Inbetriebnahmeunterstützung.
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht.
Änderungen und Bieterfragen
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53 % ähnlichLieferung von zwei IT-Containersystemen
Strausberg · Offen · Frist 03.11.2026
Der Auftraggeber, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Strausberg, sucht die Lieferung von zwei IT-Containersystemen. Die Systeme sollen als mobile Rechenzentren eingesetzt werden und umfassen Hardware, Software und Service. Die Ausschreibung muss bis zum 3. November 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
52 % ähnlichZwei IT-Containersysteme inkl. Aufbau, Inbetriebnahme, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen
Bonn · Offen · Frist 22.09.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, beauftragt die Lieferung von zwei IT-Containersystemen. Die Systeme sollen aufgebaut, in Betrieb genommen und mit Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen versehen werden. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 22. September 2026.
51 % ähnlichRahmenvertrag für Arbeiten an elektronischen Schließsystemen
Offen · Frist 23.09.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft einen Rahmenvertrag für Arbeiten an elektronischen Schließsystemen am Standort Neustrelitz. Angebote können bis zum 23. September 2026 um 07:45 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
46 % ähnlichLieferung von Hardware für die Kernverwaltung
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Spremberg, vertreten durch ihre Vergabestelle, beschafft Hardware für die Kernverwaltung. Der Auftrag umfasst ein Los und ist der Region Brandenburg zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichImplementierung und Wartung eines Zutrittskontrollsystems
60311 Frankfurt am Main · Offen · Frist 30.09.2026
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beschafft die Implementierung und anschließende Wartung eines Zutrittskontrollsystems. Der Auftrag betrifft die Region DE7, die Hessen umfasst. Ein geschätzter Auftragswert und ein genauer Leistungszeitraum sind nicht angegeben; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichRahmenvertrag für Arbeiten an elektronischen Schließsystemen
Offen · Frist 23.09.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft einen Rahmenvertrag für Arbeiten an elektronischen Schließsystemen am Standort Neustrelitz. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 07:45 Uhr.
44 % ähnlichLieferung, Einbau und Instandhaltung von 28 unterbrechungsfreien Stromversorgungen
Offen · Frist 24.09.2026
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen, beschafft 28 unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV-Anlagen). Der Auftrag umfasst deren Lieferung, Einbau und Instandhaltung. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 16:00 Uhr UTC.
44 % ähnlichRahmenvertrag für Schließanlagen
Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Isernhagen beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags Schließanlagen. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichDruckertechnik mit integriertem Full-Service-Vertrag
Offen · Frist 07.10.2026
Die Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen, beschafft für das BZ in Gotha Druckertechnik einschließlich eines integrierten Full-Service-Vertrags. Die Leistung ist für einen Zeitraum von 60 Monaten vorgesehen. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichLieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Storage-Systems und drei Virtualisierungshosts
Offen
Die Handwerkskammer zu Leipzig beschafft ein Storage-System zur Datenspeicherung sowie drei Virtualisierungshosts, also Server für den Betrieb virtueller IT-Systeme. Der Auftrag umfasst außerdem die erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen und wird am Standort der Handwerkskammer in Leipzig ausgeführt. Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden; die Ausführung ist vom 1. bis 31. Dezember 2026 vorgesehen.
43 % ähnlichDrei Infrastrukturserver inklusive Instandhaltung
Erfurt · Offen · Frist 28.09.2026
Der Auftraggeber in Erfurt beschafft drei weitere Infrastrukturserver einschließlich Instandhaltung, um den laufenden Betrieb in den Bereichen LHK, Beihilfestelle und Steuerverwaltung sicherzustellen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 450.000 Euro; Angebote können bis zum 28.09.2026 um 16:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichEinführung einer Multi-Faktor-Authentifizierung für externe Zugriffe
Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Merzig-Wadern beschafft die Einführung einer Multi-Faktor-Authentifizierung, also einer Anmeldung mit mehreren voneinander unabhängigen Sicherheitsmerkmalen, für externe Zugriffe. Die Leistung ist für die Region Merzig-Wadern im Saarland vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
41 % ähnlichElektronische Schließanlage für ein Hort- und Mensagebäude
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Parchim beschafft eine elektronische Schließanlage für das Hort- und Mensagebäude eines Grundschulcampus mit Hort. Der Leistungsort liegt in der Region Mecklenburg-Vorpommern (NUTS-Code DE8); eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
40 % ähnlichBeschaffung von drei Hochleistungsrechnern
Offen · Frist 22.09.2026
Die Fachhochschule Potsdam beschafft drei Hochleistungsrechner. Der Auftrag ist der Region DE4 zugeordnet; eine genauere Ortsangabe, der Auftragswert und der Liefer- oder Leistungszeitraum sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 21:59 Uhr (UTC).
40 % ähnlichErneuerung und Optimierung einer bestehenden VMware-Umgebung mit Serverhardware und Lizenzen
Magdeburg · Offen · Frist 19.10.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal beschafft Serverhardware und Lizenzen für die Virtualisierungsplattform VMware vSphere und beauftragt außerdem deren Einbau, Installation und Implementierung. Der Auftrag wird in der Region Magdeburg und Stendal umgesetzt; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
40 % ähnlichVerlängerung des Hard- und Software-Supports für Dell-Data-Domain-Systeme
Offen · Frist 30.09.2026
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg beschafft die Verlängerung des Supports für ihre Dell-Data-Domain-Systeme, einschließlich Hardware und Software. Der Auftrag ist der Region Brandenburg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichLieferung und Einbau einer elektronischen Schließanlage für Gebäude 3
57339 Erndtebrück · Offen · Frist 22.09.2026
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bundesbau beschafft für den Ersatzneubau von Gebäude 3 in der Hammerstein-Equord-Kaserne in Höxter eine elektronische Schließanlage einschließlich Lieferung und Einbau. Angebote müssen bis zum 22. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
39 % ähnlichServer-Hardware für die Feuerwehrleitstelle der Stadt Leverkusen
Leverkusen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Leverkusen beschafft Server-Hardware für die Leitstelle ihrer Feuerwehr am Standort Edith-Weyde-Straße 12 in Leverkusen. Der Auftrag umfasst den Verkauf und die Lieferung der Hardware einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Entsorgung oder des Recyclings der Verpackungen sowie auf Wunsch der Hardware nach dem Nutzungsende. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Softline GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 27.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.08.2026, 00:12 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
251 vergleichbare Verfahren, davon 119 mit erfasstem Zuschlag · 102 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 554.225 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 28 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Weckbacher Sicherheitssysteme GmbH · Dortmund
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH · Weimar
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
sysGen GmbH · Bremen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CMS IT-Consulting GmbH · Grasbrunn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PROFI Engineering Systems AG · Darmstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH & Co. KG · Bonn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REDNET GmbH · Mainz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Zehnbauer-it gmbH · Mannheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PKE Deutschland GmbH NL München · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung kleiner und großer Dokumentenscanner
Nord Ost West Informationstechnik GmbH · Laatzen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Arbeitsplatzrechner, Notebooks, Monitore und Microsoft-Surface-Geräte
Freie Universität Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 21.03.2027
Auftragnehmer: pro-com DATENSYSTEME GmbH
Vertragsschluss: 21.03.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschaffung von Apple-Hardware über einen Rahmenvertrag
DEG Vergabestelle · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.04.2027
Auftragnehmer: ACP IT Solutions GmbH
Vertragsschluss: 09.04.2025
Geschätzter Wert: 1.000.000 EUR
- Lieferung von Scannern für mittlere und hohe Dokumentenvolumina
Nord Ost West Informationstechnik GmbH · Laatzen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: DATAWIN GmbH
Vertragsschluss: 09.04.2026
Zuschlagswert: 1.492.436 EUR
- Rahmenvertrag über die Lieferung von Lenovo-Notebooks
Sprinkenhof GmbH · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.10.2027
Auftragnehmer: H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH
Vertragsschluss: 06.10.2025
Zuschlagswert: 782.103,5 EUR
- Rahmenvertrag für Drucker, Scanner, PCs und Zubehör mit Betriebsunterstützung
BWI GmbH · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.11.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH & Co. KG +1 weitere
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Notebooks und Zubehör mit Garantie-, Liefer- und Supportleistungen
Universität Hohenheim · Stuttgart-Hohenheim
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für standardisierte Palo-Alto-Firewall-Infrastruktur
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.12.2027
Auftragnehmer: NTT Germany AG & Co. KG
Vertragsschluss: 03.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Thüringer Staatslotterie AöR
98528 · Suhl
vergabestelle@lotto-thueringen.de+49 36813545-45010 erfasste Verfahren, davon 8 vergeben. 6 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabestelle
vergabestelle@lotto-thueringen.de+49 36813545-450
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:13 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 08:10 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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