Forstliche Bodenschutzkalkung auf rund 495 Hektar Privatwald

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
FBG Stade / Land HadelnProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.05.2026
Bekanntmachungsnummer
336215-2026
Verfahrensnummer
051871e8-ca41-4ab6-a7df-d44d30124add
CPV-Codes
60440000 · Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen; 77230000 · Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft

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Kurzbeschreibung

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Stade / Land Hadeln beauftragt eine forstliche Bodenschutzkalkung auf rund 495 Hektar Privatwald in der Bezirksförsterei Stade im Landkreis Cuxhaven und im Landkreis Stade. Vorgesehen sind die Beschaffung, Anlieferung und Zwischenlagerung von etwa 1.584 Tonnen erdfeuchtem kohlensaurem Magnesiumkalk sowie dessen gleichmäßige Ausbringung mit Luftfahrzeugen; der Kalk muss mindestens 15 Prozent Magnesiumcarbonat (MgCO3) enthalten. Angebote können bis zum 16. Juni 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen auf Privatwaldflächen der FBG Stade in der Bezirksförsterei Stade im Landkreis CUX / STD mit Gesamt ca.495 ha. Ausbringung von erdfeuchtem kohlensaueren Magnesiumkalk mit mindestens 15% MgCo3 Anteil in gleichmäßiger Verteilung auf den zu kalkenden Flächen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im Forstamt Nordheide-Heidmark - FBG Stade

    Beschaffung und Anlieferung von ca. 1.584 Tonnen einer Mischung aus kohlensaurem Magnesiumkalk per LKW einschließlich Zwischenlagerung auf eigene Gefahr. Es soll erdfeuchtes Material angeboten werden. Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke (RAL-GZ 545) nicht überschreiten. Zusätzliche Anforderungen sind: - Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 bzw.7 % MgO betragen (3t/ha CaCo3 Äquivalent!)

    Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 603133-2026
Vergleichbare Verfahren114vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag157 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 43 Vergaben

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FBG Stade / Land Hadeln

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