Appendix 2.0 FAIR_H Policenzusammenfassung DE.pdf

Flip Chip Die Bonder mit Präzisions- und Flip-Chip-Bonding-Modulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

ZUSAMMENFASSUNG DER KOMBINIERTEN

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

FÜR DAS PROJEKT „FAIR“ IN DARMSTADT

Versicherungsnehmerin: Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH) Planckstraße 1 DE-64291 Darmstadt

Versicherungsscheinnummer:

60236047966

Führender Versicherer:

AXA Versicherung AG Colonia-Allee 10-20 51067 Köln

Mitversicherte:

• Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH als Projektgesellschaft und Bau- herrin

• GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

• Alle am Hoch- und Tiefbau einschließlich Technischer Gebäudeausrüstung sowie Garten- und Landschaftsbau für das versicherte Bauprojekt („Bauteil“) nebst Schnittstellenplanung hinsichtlich der Teilchenbeschleuniger-Anlage beteiligten Planer und Sonderfachleute, ins- besondere Generalplaner, Architekten, Planungsgemeinschaften, Ingenieure, Projektmana- ger, Projektentwickler, Projektcontroller, Projektsteuerer sowie (Prüf-)Statiker, Sicherheits- koordinatoren, Sachverständige oder andere Sonderfachleute oder Beauftragte sowie Ar- beitsgemeinschaften; nicht versichert sind Ingenieure und Forschungseinrichtungen, wel- che die Teilchenbeschleunigeranlage als solche („Maschine“) sowie die dazugehörigen Ex- perimente planen.

• Alle mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Projekt beauftragten General- übernehmer, Generalunternehmer, Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften.

• Freie Mitarbeiter für Schäden, die diese Dritten in Ausübung von Tätigkeiten im Interesse der Versicherungsnehmerin verursachen.

Nicht vom Versicherungsschutz erfasst gelten Zulieferer, insbesondere von Baustoffen und Komponenten.


Seite 1 von 4

[Seite 2]

Gegenstand der Versicherung:

Alle im Zusammenhang mit der Realisierung des folgenden Projektes stehenden Leistungen und Tätigkeiten: Planung, Bau und Errichtung aller zum FAIR-Projekt gehörenden Bauten und Anlagen, im We- sentlichen bestehend aus Ringbeschleuniger, System von Speicherringen und Experimentier- stationen, sämtlichen Detektoren, Kryotechnik inkl. Kältemittel sowie An- und Einbindung des bereits existierenden GSI-Beschleunigers als Vorbeschleuniger.

Deckungsumfang:

  • Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
  • Planungshaftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadensversicherung

Nachhaftung:

Neben den Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags ge- meldet werden, besteht auch Versicherungsschutz

• in der Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung für Schäden, die bis zu 5 Jahre nach Be- endigung des Vertrags gemeldet werden • in der Umwelthaftpflichtversicherung für Schäden, die nicht später als 3 Jahre nach Beendi- gung des Vertrages festgestellt werden • in der Umweltschadensversicherung für Schäden, die nicht später als 5 Jahre nach Beendi- gung des Vertrages festgestellt werden. • in der Planungshaftpflicht-Versicherung für Verstöße während der Laufzeit der Police, die dem Versicherer nicht später als 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden

Versicherungsdauer:

Beginn: 01.01.2018, 0.00 Uhr (vorläufiges Datum)

Ende: Erreichung des Milestones M12, spätestens 31.12.2025, 24.00 Uhr

Milestone „M12“ bedeutet Erteilung der Betriebserlaubnis mit Strahl für den Regelbe- trieb durch die Geschäftsführung der FAIR GmbH, erwartet am 11.12.2025.

Für den Fall, dass der Milestone M12 nicht bis zum 31.12.2025 bzw. zum jeweils er- warteten Zeitpunkt erreicht wird, hat die Versicherungsnehmerin. Anspruch auf eine Vertragsverlängerung jeweils bis zum voraussichtlichen Erreichen von M12 zu den festgelegten Verlängerungsprämiensätzen.

Im Hinblick auf Architekten- und Ingenieurleistungen bezieht sich der Versicherungs- schutz auch auf die gesetzliche Haftung für solche Verstöße, die vor Beginn des Ver- sicherungsvertrages, aber nach dem 01.01.2008 begangen wurden, wenn sie der Versicherungsnehmerin bis zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren (Rückwärts- versicherung). Soweit Leistungen im Rahmen dieser Rückwärtsversicherung erbracht werden, behält sich der Versicherer den Regress gegen die Mitversicherten vor. Der


Seite 2 von 4

[Seite 3]

Höhe und dem Grunde nach wird der Regress begrenzt durch den Umfang des je- weils auf den Versicherungsfall anzuwendenden Berufshaftpflichtversicherungsvertra- ges der Mitversicherten.

Für Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI en- det der Versicherungsvertrag – abweichend von den vorherigen Regelungen – erst mit Abschluss dieser Leistungen.

Versicherungssummen:

Betriebshaftpflichtversicherung 300.000.000 EUR je Versicherungsfall sowie einschließlich Produkthaftpflicht-, für Versicherungsfälle wäh- Umwelthaftpflicht- und Umwelt- rend der Laufzeit insgesamt schadensversicherung

Planungshaftpflichtversicherung 75.000.000 EUR je Versicherungsfall sowie für Versicherungsfälle wäh- rend der Laufzeit insgesamt AKB-Zusatzdeckung Pflichtdeckungssum- men

Sublimite:

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung • Medienverluste / Erhöhte Energie- und Wasserkosten 5.000.000,00 EUR • Nachbesserungsbegleitschäden 5.000.000,00 EUR • Schlüsselverlustschäden 5.000.000,00 EUR • Ansprüche aus Benachteiligungen 5.000.000,00 EUR • Belegschafts- und Besucherhabe 2.500.000,00 EUR • Mietsachschäden an Gebäuden 10.000.000,00 EUR • Mietsachschäden an fremden Hilfsmitteln 5.000.000,00 EUR • Schadenverhütungskosten 20.000.000,00 EUR • Auslösen von Fehlalarm 5.000.000,00 EUR • Produktvermögensschäden 25.000.000,00 EUR

Planungshaftpflichtversicherung • Planungshaftpflicht generell 75.000.000,00 EUR

• Projektsteuerung / Eigene Fristen 5.000.000,00 EUR

Umwelthaftpflichtversicherung • Umwelthaftpflicht für andere als Brand-/Explosionsschäden 75.000.000,00 EUR • Normalbetriebsschäden in der Umwelthaftpflicht 25.000.000,00 EUR • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls 20.000.000,00 EUR

Umweltschadensversicherung • Umweltschadensversicherung 10.000.000,00 EUR • Normalbetriebsschäden in der Umweltschadensversicherung 5.000.000,00 EUR • Zusatzbausteine 1 und 2 2.000.000,00 EUR


Seite 3 von 4

[Seite 4]

Selbstbehalt je Schadenfall:

Betriebshaftpflichtversicherung 1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall einschließlich Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umwelt- schadensversicherung (nicht für Personenschäden)

Planungshaftpflichtversicherung 2.000.000,00 EUR je Versicherungsfall

Versicherungsbedingungen:

• Kombinierte Haftpflichtversicherung • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung

Versicherungsmakler der Projektpolicen:

LEUE & NILL GmbH + Co. KG Hohenzollernstr. 2 44135 Dortmund Tel.: 0231 - 5404 – 441 Fax: 0231 - 5404 - 440 E-Mail: info@leue.de

in Kooperation mit

GRS GmbH Deffnerstraße 3 73728 Esslingen Tel.: 0711 – 75874225

Diese Zusammenfassung dient ausschließlich zur Information. Rahmen und Umfang der Versicherungsverträge werden hierdurch nicht erweitert bzw. geändert.


Seite 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung